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Amt

Weltliche Ämter

Es gab zu Zeiten des Alten Bundes nicht so viele feststehende Ämter in Israel, als in den Staaten der Neuzeit. Viele Dienstleistungen, für welche es jetzt besondere Beamte gibt, lagen den durch Alter und Familienstellung dazu Berufenen ob; vgl. d. Art. Älteste.

Außerdem aber war durch diese Freiheit der Verhältnisse Raum gegeben, daß ein Mann mit besonderen Gaben auch ohne ein zum Voraus feststehendes Amt eine bedeutende Wirksamkeit entfalten konnte. Dies findet namentlich seine Anwendung auf die von Gott berufenen Werkzeuge, einen Mose, Josua und die Richter. Richter (im gewöhnlichen Sinn) und Amtleute, dazu Hauptleute für den Krieg (s. diese Art.), sind vor der Einrichtung des Königtums die einzigen Ämter, von denen wir wissen.

Mit dem Königtum kam dann allmählich eine größere Zahl Hof- und Staatsbeamte auf, namentlich mit Salomos großartiger Hofhaltung; vgl. die Art. Kanzler, Schreiber, Hofmeister, Rentmeister, Amtmann, Landvogt, Rat, Oberste, Ritter, Feldhauptmann. Über die Ämter der Römerzeit vgl. Landpfleger, Landvogt, Hauptmann, Zöllner.

Für die Anschauung der Bibel von den Pflichten eines Amt ist es bezeichnend, daß der gewöhnliche Name dafür eigentlich „Dienst“ bedeutet; jedes Amt soll im Dienst des Ganzen stehen, aber zugleich vor Gott geführt werden, von dem allein die zu jedem Amt nötige Weisheit kommt (Spr. 8,15 f.), und der einmal Rechenschaft fordert (Wsh. 6,2-5). Weiteres s. Art. Obrigkeit.

Geistliche Ämter

Im Alten Testament.

Den wenigen Bestimmungen des Gesetzes über weltliche Ämter steht eine sehr feste Ordnung des geistlichen Amt, des Priesteramts in seiner dreifachen Abstufung: Leviten, Priester, Hohepriester, gegenüber (vgl. diese Art.), wogegen das Prophetenamt ein durchaus freies, nur auf göttlicher Berufung und Begabung ruhendes Amt war.

Im Neuen Testament

Im Neuen Testament eignete diese Freiheit des Amtes im höchsten Maße dem Herrn selbst; ein Amt im gewöhnlichen Sinn hat er ja nicht bekleidet; seine Befugnis zu lehren leitete er nur von oben ab als letzter und höchster Prophet. Und sofern die Juden sich den Messias als in einem Amt, namentlich im Königsamt stehend dachten, entsprach Jesus ihren Erwartungen nicht; er war König und Hohepriester nur nach der innern Begabung und geistigen Wirksamkeit, nicht nach der äußern Erscheinung.

Ähnlich wurden auch die Apostel in kein äußerliches Amt vom Herrn eingesetzt; erst nach Pfingsten gaben sich die Zwölfe selbst zeitweise eine äußerlich amtliche Stellung in der Gemeinde zu Jerusalem (Apg. 6,4), während Paulus in seinem Apostelamt sich nur Christo verantwortlich wußte.

Die Entstehung der christlichen Gemeindeämter führt nicht auf den Herrn unmittelbar zurück; die Sorge dafür wurde von ihm der Gemeinde selbst überlassen. Je nach Bedürfnis wurden für die stetige Ausübung bestimmter Tätigkeiten bestimmte Männer bevollmächtigt und verantwortlich gemacht (vgl. die Art. Älteste, Bischöfe, Diakonen). Allgemeiner Grundsatz war dabei, daß die Übertragung bzw. Übernahme eines Amt die Gabe zu demselben voraussetzt (1 Kor. 12). Eben darin lag dann auch die Verpflichtung, die vom Herrn verliehene Gabe in dem Kreis des Amt treulich auszunützen zum Besten der Gemeinde (Röm. 12,7). Aber auch die Gewißheit lag darin, das Amt doch vom Herrn, nicht nur von Menschen, empfangen zu haben.

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