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Obrigkeit

Obrigkeit. Auch unter den Engeln gibt es Obrigkeit (1 Kor. 15,24; Kol. 1,16), deren Haupt Christus ist, Kol. 2,10. Desgleichen gibt es eine Obrigkeit des Reichs der Finsternis (Kol. 1,13). Auf Erden stammt

1) die Setzung aller Autorität u. Pietät von Gott und liegt im Vaterverhältnis im Keim beschlossen. Auch Pilatus u. Nero haben ihre Gewalt von oben, Joh. 19,11; Röm. 13,1. Auch Saul bleibt der unverletzliche Gesalbte des Herrn, 1 Sa. 24,9, und Nebukadnezar ein Knecht Gottes, Jer. 25,9. Obrigkeiten sind Amtleute und Diener Gottes, Weish. 6,4; Röm. 13,3. Ja Götter werden sie geheißen, 2 Mo. 21,6; 22,8. 9; Ps. 82,1. 6, und Gottes Wort ist in ihrem Munde, Spr. 16,10. Indes wird auch das Menschliche in der Ordnung der Obrigkeit nicht verkannt (1 Pe. 2,13), und die Schrift huldigt keineswegs der Legitimität. Alle bestehenden Obrigkeiten, auch falschgläubige und durch Gewalt entstandene, sind zu ehren, Mt. 22,21; Dan. 2,21. —

 2) Die Obrigkeit ist „Gottes Dienerin dir zu gut“, Röm. 13,4. Im Berhältnis zu den Menschen heißen ihre Träger Hirten (Jer. 23; Hes. 34; 4 Mo. 27,17; Ps. 77,21; 78,71), Väter (1 Mo. 45,8), Schilde (Ps. 47,10), Heilande (Ri. 3,9; 2 Kö. 13,5). Darin liegt, daß ihre Aufgabe ist: Schutz des Rechts, Bestrafung der Bösen selbst mit dem Schwert (Röm. 13,4), Belohnung der Guten (Röm. 13,4; 1 Pe. 2,14); Schutz der Schwachen, Witwen und Waisen, Armen zum Beispiel Jes. 1,17. 23. Ihr verdankt der Christ ein ruhiges stilles Leben in Gottseligkeit (1 Tim. 2,2). Eine fromme Obrigkeit wie David tut noch mehr als das, sie befördert die wahre Religion (Jes. 49,23), schützt bes. den Ruhetag, Neh. 13; Jer. 17,20 ff.

 3) Über die Pflicht der Obrigkeit ist im Neuen Testament wenig zu finden, da dieses die Christianisierung der Obrigkeit nicht zunächst voraussetzt. Hingegegen tritt das A.T. reichlich in die Lücke. Die Geschichtsbücher sind ein reicher Exempelschalz für Obrigkeit Die Sprüche zeichnen ein hehres Bild der Majestät des Königs; die Propheten sind durch u. durch von politischer Weisheit durchdrungen. Gottesfurcht (2 Mo. 18, 21; (2 Mo. 18,21; Ps. 2,10. 11), Weisheit (Spr. 8,15. 16), Lesen und Befolgen des göttl. Worts (Jos. 1,8; 5 Mo. 17,19), Gerechtigkeit (s. Gericht) ohne Geiz und Schwelgerei, 1 Sa. 12,3; Pr. 10,17, werden von der Obrigkeit gefordert, und groß ist die Verantwortung der ungerechten Obrigkeit, zum Beispiel Mi. 3; Weish. 6,7, vgl. den Regentenspiegel, Ps. 101; Sir. 10,1-5. —

4) Hingegen haben die Untertanen den König zu ehren, 1 Pe. 2,17, aller Obrigkeit untertan zu sein (1 Pe. 2,13. 14; Tit. 3,1); ihr ohne Murren Steuer zu zahlen, Röm. 13, und für sie zu beten (1 Tim. 2,1; Ps. 20 u. 21). Allerdings hat dieser Gehorsam eine Grenze, Apg. 5,29; Dan. 3 u. 6 (s. auch König, Aufruhr).

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