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Kanzler

Kanzler, Kanzlei. Den Titel Kanzler gebraucht Luther für verschiedene Beamte.

1) 2 Sa. 8,16; 20,24; 1 Kö. 4,3; 2 Kö. 18. 18. 37 = hebr. maskir, das heißt der in Erinnerung bringt, also wohl über Regierungsgeschäfte Notizen führt (Kabinetssekretär). (Jes. 36,3.22 übersetzt Luther das Wort mit „Schreiber“, und das, wofür er sonst „Schreiber“ sagt, mit „Kanzler“.) —

2) = hebr. sopher, Schreiber, das heißt der königl. Dekrete abfaßt, also gleichfalls das höchste Vertrauen genießt, Jer. 36,10. 12. 20 f.

3) Esra 4,8. 9 und sonst für ein aramäisches Wort, das eigentlich Herr des Rats, der Entscheidung besagt, womit etwa der Pascha. „Landpfleger“ angedeutet sein wird, oder

— 2). Apg. 19,35 ist der Kanzler, Kanzlei wohl der Stadtschreiber, den seine Stellung im Rat, die ihn zugleich als Rechnungsbeamten dem Volk nahe brachte und bekannt machte, geeignet erscheinen ließ für die Beruhigung der aufgeregten Menge. Sir. 10,5 steht Kanzler, Kanzlei überhaupt für einen hochgestellten Beamten. Die Kanzlei, Esra 6,1 bezeichnet eigentlich: Bücherhaus, also das Staatsarchiv.

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