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Landvogt

Landvogt. Mit diesem Wort bezeichnet Luther in 1 Kö. 20,14 die „Fürsten“, das heißt Vorsteher der einzelnen Gerichts- oder Verwaltungsbezirke, welche Salomo einführte (1 Kö. 4,7 ff.); in Dan. 6,2 ff. sind es die persischen Satrapen. Apg. 13,7 ff.; 18,12; 19,38 setzt Luther Landvogt für anthypatos = Prokonsul; diesen Titel hatten die Statthalter der vom Senat — im Unterschied vom Kaiser — verwalteten röm. Provinzen.

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