Oberste
Oberste, Oberster steht ganz allgemein für die an der Spitze stehenden, die Höchsten im Volk, welche Anführer u. Vertreter, auch Richter der anderen sind, 2 Mo. 16,22; 22,28; 34,31; 4 Mo. 25,4; 5 Mo. 33,21; Hi. 12,24; Apg. 7,27; 23,7; vom König, 1 Pe. 2,13, oder von Magistratspersonen, Apg. 28,7, auch von Gott wird es gesagt, 1 Chr. 29,11, ferner von den Oberste, Oberster einzelner Klassen und Stände: der Leviten, 1 Chr. 15,16, eines Geschlechtes oder einer Familie, 4 Mo. 36,1, einer Stadt, Apg. 13,50; 17,8, der Zöllner, Luk. 19,2, der Pharisäer, Luk. 14,1, der Schule oder Synagoge, Mt. 9,18, auch der Teufel, Mt. 9,34. Im Neuen Testament häufig ohne nähere Bezeichnung, wo Mitglieder des Synedriums gemeint sind, Luk. 23,13. 35; 24,20, die zugleich sich als Volksführer geberdeten und in dem Ansehen solcher standen, Joh. 3,1; 7,26 u. s. w.