Hohepriester
Hohepriester.
1) Aufgabe u. Name. Wenn der Hebr.-Brief (5,1; 8,3) sagt: „jeder Hoherpriester wird für Menschen hingestellt in betreff ihrer Stellung zu Gott, damit er darbringe Gaben und Opfer für Sünden“, so ist damit angedeutet, daß die Aufgabe des Priesters, „vor dem Herrn zu stehen, um ihm zu dienen“ — dies bedeutet der hebr. Name — das heißt als Vertreter des Volkes den gottesdienstlichen Verkehr mit Gott zu vermitteln, auf dem Standpunkt des Alten Testaments im höchsten Maße von dem Hohenpriester verwirklicht wurde, daß die priesterliche Vertretung des Volkes in ihm gipfelte. Der uns geläufige Name Hohepriester findet sich im Alten Testament als Übersetzung der hebr. Bezeichnung „der große Priester“, das heißt der Oberpriester (3 Mo. 21,10; 4 Mo. 35,25; Jos. 20,6 u. ö.); häufig heißt er einfach „der Priester“ (3 Mo. 4,6 f.; 4 Mo. 3,6 u. ö.); außerdem finden sich die Bezeichnungen „der gesalbte Priester“ (3 Mo. 4,3. 5. 16; 6,15) und „Hauptpriester“ (2 Kö. 25,18), Luther: „der oberste Priester“; 2 Chr. 24,6 „das Haupt“, Luther: „der Vornehmste“. —
2) Der Hohepriester nach den gesetzlichen Bestimmungen. Nähere Bestimmungen über den Hohenpriester finden sich in der als „Priesterschrift“ bezeichneten Quelle des Pentateuchs, die sich besonders in den mittleren Büchern nachweisen läßt. Die wichtigsten sind:
a) Wegen seiner hohen Stellung wurden an den Hohepriester höhere Anforderungen gemacht als an die andern Priester; namentlich wird hervorgehoben (3 Mo. 21,10 ff.), daß er noch weniger als jene an einer Leiche sich verunreinigen darf, nicht einmal an der Leiche von Vater und Mutter, daß er in kein Trauerhaus gehen darf und die gewöhnlichen Zeichen der Trauer, das unordentliche Hängenlassen des Haares und das Zerreißen der Kleider meiden soll. Er darf nur eine israelitische Jungfrau, keine Witwe heiraten. Für den Amtsantritt forderte die Tradition ein Alter von 20 Jahren.
b) Bei der Beschreibung der siebentägigen Weihe Aarons und seiner Söhne (2 Mo. 29,1-37; 40,12-15; 3 Mo. 8,1-36) wird zwischen Hohepriester und Priestern nicht unterschieden. Die Weihe bestand in zwei Reihen sinnvoller Akte: zuerst Waschung, Einkleidung, Salbung; dann Darbringung verschiedener Opfer. Dem Hohenpriester im Unterschied von den Priestern galt insbesondere die Einkleidung (Investitur) vor den Augen der versammelten Gemeinde, und endlich die Salbung mit besonderem heiligem Salböl, das auf Aarons Haupt gegossen wurde (daher „der gesalbte Priester“). Wenn bei Aarons Sohn Eleasar nur die Investitur erwähnt wird (4 Mo. 20,26-28), so kann das so erklärt werden, daß es sich hier noch nicht um die eigentliche Amtsweihe handelt. In späterer Zeit allerdings, nach dem Exil, wurde nach der Tradition die Weihe bloß durch die Investitur vollzogen.
c) Die Kleidung des Hohepriester bestand aus folgenden Stücken, die zu der gewöhnlichen Priesterkleidung hinzukamen: 1) das Obergewand (ebr. me’il, Luther: Seidenrock), ein aus purpurblauen Fäden gewobenes Kleidungsstück von Byssus mit eingefaßtem Halsloch, nur mit Armlöchern versehen. An seinem unteren Rande waren abwechselnd Granatäpfel aus purpurblauen, purpurroten und karmesinroten Fäden und blumenkelchartige goldene Glöckchen (2 Mo. 28,31-35). 2) das Schulterkleid (ebr. ephod, Luther: Leibrock), auf dem Obergewande getragen, aus Goldfäden, gezwirntem weißem Byssusgarn und purpurblauen, purpurroten und karmesinroten Fäden gewirkt. Von seiner Form ist es unmöglich, aus der Beschreibung (2 Mo. 28,6 ff.; 39,2 ff.) eine deutliche Vorstellung zu gewinnen; nach der gewöhnlichen Annahme zerfiel es in zwei Hälften, ein Brust- und Rückenstück, welche oben auf der Schulter durch zwei Golddraht geflochtene und je einen Onyxstein einfassende Spangen verbunden waren, und unten mit einer Binde, welche mit dem Schulterkleid zusammengewoben war, um die Hüfte besestigt wurde; andere denken an „einen breiten, steifen, westenartigen, vorn offenen Brust- und Leibgurt, der hinten auf dem Rücken bis zur Schulterhöhe sich fortfetzte und an den so entstehenden zwei Enden zwei große, mantelkragenartig über die Achseln herunterfallende Schulterblätter hatte, die vorn am Hals zusammengefügt wurden, während der Brustgurt selbst ubten mittelst der Binde festgebunden wurde“, oder denkt man sich das Kleidungsstück so, daß die untere Hälfte ringförmig zusammengewoben war, die obere in einen hinteren u. vorderen Lappen zerfiel, welche auf der Schulter durch die Spangen zusammengefügt wurden. Auf den beiden Onyxsteinen waren die Namen der Söhne Jakobs eingegraben.
3) der Brustschild (choschen, Luther: das Amtsschildlein), 2 Mo. 28,15-30, war vorne am Schulterkleid angebracht; es war eine, aus den gleichen Stoffen wie dieses gewobene, quadratische Tasche, eine Spanne groß. An den vier Ecken waren goldene Ringe angebracht. Von den oberen gingen Schnüre von Golddraht aus, mittelst deren der Brustschild an den Spangen des Schulterkleides befestigt war; die unteren waren durch Schnüre von purpurblauen Fäden mit zwei Ringen am untern Ende des Schulterkleides verbunden. Die äußere Seite des Brustschildes war mit einem Geflecht von Goldblech besetzt, welches 12 Edelsteine mit den Namen der 12 Stämme in vier Reihen eingelassen waren, dies, wie die Anbringung der Namen auf den Spangen des Schulterkleides, „damit der Hohepriester trage die Namen der Söhne Israels vor dem Herrn auf seinen Schultern und auf seinem Herzen, zum Gedächtnis vor dem Herrn allezeit“ (2 Mo. 28,12. 29). Der Hohepriester war dadurch gekennzeichnet als der Vertreter des ganzen Volkes, der das Volk und seine Angelegenheiten einerseits auf dem Herzen tragen, andererseits auf seinen Schultern die Last des Volkes vor Gott tragen sollte (4 Mo. 11,11 f.). Innen in dem Brustschild befand sich, was Luther mit „Licht und Recht“ übersetzt hat, hebr. Urim und Thummim (s. Art. Licht und Recht).
4) der Kopfbund (Luther: Hut, miznépheth), wahrscheinlich eine Art Turban; nach Josephus bestand die hohepriesterliche Kopfbedeckung außer der gewöhnl. Priestermütze in einem darauf gesetzten purpurblauen, zusammengewundenen Kopfbund. Vorn an demselben befand sich ein goldenes „Stirnblatt“, eine Platte aus reinem Golde, auf welcher die Worte: „Heilig dem Herrn“, eingraviert waren, mit einer purpurblauen Schnur befestigt. Als Zweck dieses Stirnblattes ist 2 Mo. 28,38 bezeichnet, daß der Hohepriester die „Missetat des Heiligen“, das heißt wohl die aus Versehen vorkommenden Abweichungen von der gesetzlichen Gottesdienstordnung bei der Darbringung der Opfer (nach andern die Sünde u. Befleckung, die den Opfergaben anklebt) trägt, und durch seine gewissermaßen amtliche Heiligkeit die wohlgefällige Annahme derselben bei Gott bewirkt. Mit dem Gürtel, der aus weißem, gezwirntem Byssus, purpurblauem, purpurrotem und karmesinrotem Garn bestand, vollendete sich die Prachtkleidung des Hohepriesters (Luther: „Amtskleider“, eigentlich gewirkte Kleider, 2 Mo. 31,10; 35,19; 39,41). In der römischen Zeit wurde diese Prachtkleidung auf der Burg Antonia verwahrt und nur zu den hohen Festen herausgegeben. Am großen Versöhnungstage trug der Hohepriester statt der für diesen Bußtag nicht passenden Prachtkleidung einen aus einfachem, glattem, weißem Leinenzeug gefertigten Anzug. d) Schon der Anzug, insbesondere das Diadem und die Purpurfarben seines Anzugs bezeichneten den Hohepriester als den Gott geheiligten Fürsten unter den Priestern. Aber seine Autorität war in keiner Weise eine weltliche: er vertritt Gott gegenüber das Volk und dem Volk gegenüber Gott. Deswegen die Namen der Stämme auf seinem Brustschild (2 Mo. 28,12, s. o.). Zu seinen besonderen Obliegenheiten gehörte vor allem die Darbringung der Opfer am großen Versöhnungstage, an dem er allein das Allerheiligste betreten durfte, um das Volk, die Priester und das Heiligtum zu entsündigen (3 Mo. 16, s. den Art.); sodann die Darbringung der Sündopfer, die für ihn selbst oder die ganze Gemeinde darzubringen sind (3 Mo. 4,3 ff.13 ff.); ferner die Opfer nach der Weihe des Hohepriester und der andern Priester (3 Mo. 9,8 ff.); endlich hat er für sich und die übrigen Priester jeden Morgen und Abend ein Speisopfer darzubringen (3 Mo. 6,12 ff.). Sonst standen ihm alle Funktionen der gewöhnlichen Priester zu; er verrichtete sie aber nach Josephus nur an Sabbaten, Neumonden und Festen. Wenn es Hbr. 7,27 scheint, als habe der Hohepriester „jeden Tag“ geopfert, so bezieht man das entweder auf das ihm jeden Tag zustehende Recht, am Opferdienst sich zu beteiligen, und seine Obliegenheit, täglich im Namen der Priesterschaft ein Speisopfer halb morgens, halb abends darzubringen, oder doch durch einen Stellvertreter aus seinen Mitteln darbringen zu lassen (3 Mo. 6,13 ff. fand die jüdische Tradition das vorgeschrieben)
— oder erklärt man jene Stelle: Christus hat nicht täglich nötig zu tun, was die Hohepriester am großen Versöhnungstage tun mußten. Als Vertreter Gottes hat der Hohepriester auch den Willen Gottes durch Urim und Thummim zu erfragen.
3) Geschichte des Hohepriestertums. Während die „Priesterschrift“, deren Bestimmungen unter b) zusammengestellt sind, die Hohepriesterwürde von Aaron an bestehen und auf einen seiner Söhne sich vererben läßt (3 Mo. 6,15; 16,32) und demgemäß die spätesten Geschichtsbücher Listen der Hohepriester aufstellen (1 Chr. 5,27-41; 6,35-38; Esra 7,1 ff.; Neh. 12,10 f.), wie denn auch Josephus 83 von Aaron bis zum letzten im jüdischen Krieg zählt, ist man auf Grund der Durchforschung der Pentateuchquellen und der Vergleichung der geschichtlichen und prophetischen Schriften zu dem Ergebnis gekommen, daß ein Hohepriestertum im Sinn der Priesterschaft sich erst nach dem Exil eingebürgert hat. In den alten Ouellen begegnet Aarons Sohn Eleasar als sein priesterlicher Nachfolger (Jos. 24,33), aber sie kennen noch nicht die Beschränkung des Kultus auf ein Heiligtum und darum auch nicht eine einheitliche Spitze des ganzen Priestertums. Im 5. Buch Mose findet sich neben dem Oberrichter ein Priester, also wohl ein Oberpriester als Mitglied der obersten Gerichtsbehörde (17,8 ff.), aber offenbar nicht in der überragenden Stellung der Priesterschrist. Am merkwürdigsten ist, daß Hesekiel dem Zukunftsbild (K. 40 bis 48) keinen Hohepriester hat. In den älteren Geschichtsquellen aber finden wir wohl einen Oberpriester (so schon Eli in Silo 1 Sa. 1 ff., Ahimelech in Nod 1 Sa. 21), besonders an der Spitze der Tempelpriester in Jerusalem, und ein solcher begegnet uns in der Königszeit manchmal. Daß es aber kein Hohepriester im späteren Sinn war, ergibt sich schon daraus, daß es unter David und Salomo zwei gab, Abjathar und Zadok (2 Sa. 8,17; 19,12; 1 Kö. 1,7 f.; 4,4), und zwar in völliger Abhängigkeit von dem König, so daß Salomo (1 Kö. 2,35) den Zadok an die Stelle Abjathars setzen konnte. Einen gewissen Vorrang scheint demnach Abjathar vorher vor Zadok gehabt zu haben, den 1 Chr. 16,39 als Priester in Gibeon bezeichnet, während er nach der älteren Quelle 2 Sa. 15,24 ff. auch in Jerusalem sein Amt führt. Solche Oberpriester in Jerusalem sind später Jojada unter Joas, 2 Kö. 11,4 ff., Uria unter Ahas, 2 Kö. 16,10 ff., Asarja unter Hiskia, 2 Kö. 16,11, Hilkia unter Josia, 2 Kö. 22,4 ff., Seraja unter Zedekia, 2 Kö. 25,18. Sie stimmen nur zum Teil mit den in der Chronik, bei Josephus und sonst genannten Namen. Seraja wurde nach der Zerstörung Jerusalems in Ribla getötet (2 Kö. 25,18 ff.). Daß die Stellung dieser Oberpriester an Bedeutung wuchs, zeigt sich auch darin, daß in der letzten Königszeit noch ein „Priester der zweiten Ordnung“, das heißt ein dem Hohepriester im Rang zunächststehender Priester, erwähnt wurde (2 Kö. 25,18; Jer. 52,24); er hatte wohl die Oberaufsicht über den Tempel, assistierte dem Hohepriester beim Opferdienst und war vielleicht auch der Stellvertreter, der eintreten mußte, wenn der Hohepriester am großen Versöhnungstag durch eine Verunreinigung oder sonstwie verhindert war, seines Amtes zu walten.
Nach dem Exil beginnt mit dem Enkel dieses Seruja, Josua, die Reihe der nachexilischen Hohepriester, die mehr und mehr dem in der Priesterschrift gezeichneten Bilde entsprechen, ohne daß es möglich wäre, den Gang der Entwicklung im einzelnen genau zu verfolgen. In dem Gesicht Sach. 3 wird der Hohepriester Josua als Vertreter des kaum dem Gericht entronnenen Volkes neu investiert und damit die normale Verbindung zwischen Gott und der Gemeinde hergestellt, auch dem Hohepriester die Herrschaft im Tempel zugesprochen. Zunächst stand der Hohepriester nur neben dem weltlichen Herrscher Serubabel. In dem merkwürdigen Gesicht Sach. 6 wird dem Hohepriester Josua eine Krone aufs Haupt gesetzt: es scheint in Aussicht genommen, daß der Hohepriester von nun an das Haupt der Gemeinde sein werde bis zum Erscheinen des Messias, neben dem dann der Priester in voller Eintracht thronen wird (Andere erklären die Stelle anders). Nach und nach wurde die Stellung des Hohepriester immer bedeutender. Auf Grund des priesterlichen Gesetzes war er die höchste geistliche Autorität, wenn auch das Losorakel (Urim und Thummim) nach dem Exil verschwunden war. Der bald eintretende Mangel an einem weltlichen Oberhaupt israelitischer Abkunft gab dem Hohepriester auch eine weltliche Bedeutung nach innen und außen; im hohen Rat oder Synedrium führte er den Vorsitz, mit den fremden Fürsten verhandelte er. Die in Ne. 12 aufgezählten Hohepriester werden nur noch zum Teil in der Bibel erwähnt, Onias I. wahrscheinlich in 1 Makk. 12,7 ff., Onias II. und sein Sohn Simon II. Sir. 50,1 ff.; Onias III. 2 Makk. 3,4. Dessen Ermordung im Jahr 171 fällt schon in die seleukidischen Wirren. An die Stelle von Onias III. setzte Antiochus seinen Bruder Jason, dann Onias-Menelaus den dritten Bruder. Nach dessen Tötung wurde Alkimos aus nichthohepriesterlichem Geschlecht zu der Würde erhoben. In der Zeit der Befreiungskämpfe fand sogar eine 7 jährige Unterbrechung der Linie statt. Mit Jonathan begann 153 die Reihe der makkabäischen Hohepriester, die zugleich seit 140 die erbliche Fürstenwürde damit verbanden (vgl. Schlatter, Geschichte Israels). Sie stammten wohl von Eleasar, aber nicht aus hohepriesterlichem Geschlechte. Gegen diese mehr und mehr verweltlichten Priesterfürsten erhob sich die Opposition der Pharisäer. Herodes der Große ermordete den letzten makkabäischen Hohepriester, den jungen Aristobul. Von ihm, Archelaus u. den Römern wurde in der Vergebung der Würde mit völliger Willkür verfahren. Von Erblichkeit und Lebenslänglichkeit war keine Rede mehr. In den 107 Jahren vom Regierungsantritt des Herodes bis 70 n. Chr. folgten sich 28 Hohepriester, alle außer jenem Aristobul nicht aus hohepriesterlicher Familie, fast alle oder alle aus fünf Familien, die eine Art von privilegierter Priesteraristokratie bildeten. Das N. T. nennt Hannas (6-15 n. Chr.), Kaiphas (ca. 18-36 n. Chr.), Ananias (ca. 47-59). Da auch die gewesenen Hohepriester noch den Titel und manche Rechte, namentlich den Sitz im Synedrium behielten, erklärt es sich, daß das Neue Testament von Hohepriestern in der Mehrzahl redet (Mt. 2,4; 16,21; Mk. 8,31; Luk. 9,22; Joh. 7,32. 45; Apg. 4,23; 22,30). Auch die Mitglieder jener damals gleichsam privilegierten oberpriesterlichen Familien waren mit von jenem Namen umfaßt. Der letzte Hohepriester Phannias wurde schon unter den Kriegsstürmen vom Volk durchs Los gewählt. Selbstverständlich verlor die Würde in den letzten Jahrhunderten ihres Bestehens immer mehr das Ansehen, das sie in den besseren Zeiten genossen hatte.
Es war Zeit, daß der Glanz des aaronitischen Hohenpriestertums erbleichte, da der große Hohepriester des N. B. erschienen war, dessen unendliche Erhabenheit über jenes namentlich der Hebräerbrief auf Grund von Ps. 110 eingehend nachweist, vgl. namentlich 2,17; 4,14 f.; 5,1 ff.; Kap. 7. 8,1-10. Vgl. Priester.