Zöllner
Zoll, Zöllner.
1) Zoll, griech. telos, bedeutet die von ein- und ausgeführten Waren an Handelsstationen, der Landesgrenze, in Häfen usw. zu entrichtende Abgabe. Die Zollgebiete waren von sehr verschiedener Ausdehnung, bald eine ganze Provinz, bald nur kleinere Territorien. Wahrscheinlich bildete jedes der drei Gebiete, in welche zu Jesu Zeit Palästina zerfiel, auch ein eigenes Zollgebiet, daher die häufige Erwähnung der Zoll, Zöllner im Neuen Testament, die eine große Bedeutung für das soziale Leben hatten. Der Zoll, Zöllner ist meistens neben anderen Abgaben aufgeführt als ein Hoheitsrecht des Landesherrn, so schon Esra 4,13. 20; 7,24; Mt. 17,25; Röm. 13,7.
Mt. 9,9; Mk. 2,14; Luk. 5,27 steht „Zoll“ im Sinn von „Zollstätte, Zollhaus“.
2) Die Erhebung der Zölle war im röm. Reich und so wahrscheinlich auch von Landesherrn und Stadtgemeinden an Generalzollpächter (publicani) vergeben, welche die Zölle für ihre Rechnung erhoben und dafür eine feste Summe an die Staatskasse ablieferten. Die im Neuen Testament erwähnten Zoll, Zöllner waren Unterbeamte, welche für jene großen Unternehmer die Erhebung besorgten. Zachäus, Luk. 19,1 ff., war ein auch im Dienst eines Generalpächters stehender Oberzollbeamter, denn Jericho war als wichtige Handelsstation eine Hauptzolleinnehmerei; Matthäus, welcher in Kapernaum den Zoll, Zöllner einnahm, war ein gewöhnlicher Zoll, Zöllner wahrscheinlich im Dienst des Herodes Antipas. Es bestand zwar ein amtlicher Zolltarif (der Eingangszoll betrug durchgängig 2½ Prozent), aber das ganze Zollgeschäft, vorzüglich unter diesem System der Verpachtung, war darauf angelegt, die Habgier u. Unredlichkeit zu befördern; die großen Unternehmer wie deren Unterbedienstete suchten sich möglichst zu bereichern, daher waren die Zoll, Zöllner allgemein der Gegenstand des Hasses und der Verachtung bei Heiden und Juden. Mochte daran zum Teil das Gehässige, das an und für sich schon ihrem Geschäft anhaftete, die Schuld tragen
— sofern das Volk stets im Zollwesen die Hemmung des Verkehrs, die Eingriffe in Privatangelegenheiten durch das Durchstöbern der Waren, der Kleider usw. mit Widerwillen empfindet — so lag der Hauptgrund doch in der Habsucht und Betrügerei, welche man den Zoll, Zöllner nicht mit Unrecht nachsagte (Luk. 19,8). War es doch soweit gekommen, daß die Zoll, Zöllner im Volksmunde ohne weiteres mit „Sündern“ und Huren zusammengestellt wurden (Mt. 5,46f.; 9,10f.; 18,17; $$Mk. 2,15 f.::Mk 2,15ff$$; Luk. 5,29 f. und oft). Ein Jude, welcher sich zum Zolldienst hergab, galt als ausgeschieden von der Religions- und Volksgemeinschaft, zumal wo er sich zugleich in den Dienst der heidnischen Obrigkeit begeben hatte. Jesus zeigt sich über dies Vorurteil erhaben und verkehrt mit ihnen, ja gewinnt Jünger aus ihnen.