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Bund

Bund

Bund, Bündnis. Im sonst üblichen Sinne findet sich das Wort gebraucht von feierlichem Vertrag zwischen Menschen und Menschen, sei es einzelnen oder ganzen Völkern, wodurch beide Teile sich zu freundschaftlichem Verhalten oder zu bestimmten Dienstleistungen gegeneinander verpflichteten, 1 Mo. 26,28; 31,44 und oft. Zwischen Israeliten u. Kananitern sollte kein solcher Bund geschlossen werden nach 2 Mo. 23,32; 5 Mo. 7,2f. Der Bibel eigentümlich ist aber, daß sie häufig von einem Bunde Gottes mit Menschen, mit einzelnen oder seinem Volke oder seiner Gemeinde, redet. Zur Erklärung ist zu sagen, daß zunächst im Hebräischen das Wort Bund, Bündnis nicht notwendig zwei ebenbürtige, auf gleichem Fusse stehende Parteien voraussetzt, sondern allgemeiner eine Festsetzung, feierliche Abmachung bezeichnet, welche auch von einer Seite ausgehen kann, ohne daß die andere den Inhalt mitzubestimmen hätte. Man sehe zum Beispiel Gottes Bund, Bündnis mit den wilden Tieren, Hos. 2,18 (vgl. Hi. 5,23), das heißt seine Bestimmung, daß sie seinem Volke nicht schaden dürfen; oder seinen Bund, Bündnis mit dem Tag und der Nacht, Jer. 33,20. 25, wonach sie regelmäßig sich ablösen müssen. So auch, wenn Gott mit Menschen einen Bund, Bündnis schließt, geht der Inhalt dieses Bund, Bündnis stets von ihm allein aus, und die Einwilligung von seiten der Menschen wird in der Regel gar nicht betont. Siehe dagegen 2 Mo. 19,8; 24,3. 7. Immerhin ist es stets eine hohe Auszeichnung der Gnade Gottes, wenn er mit Menschen einen Bund, Bündnis zu schließen geruht, denn er tritt dadurch zu den Betressenden in ein näheres Verhältnis. Auch drückt sich diese Gnade regelmäßig in besonderen Verheißungen aus, welche der Herr an seinen Bund, Bündnis knüpft; dabei pflegt aber auch eine besondere Verpflichtung in dem Bund, Bündnis enthalten zu sein. Nur wer dieser nachkommt, hält den Bund, Bündnis und gewinnt so ein Gnadenrecht auf die damit verbundenen Verheißungen. War die Abschließung menschlicher Bündnisse mit feierlichen Opfern u. Mahlzeiten verbunden, so sind beim Bund, Bündnis mit Gott die Bundesopfer von besonderer Bedeutung. Am größten ist die Ähnlichkeit mit menschlichen Bundesschließungen 1 Mo. 15,9 ff., wo Gott Bund, Bündnis 17 zwischen den zerhauenen Stücken durchwandelt, wie sonst menschl. Parteien, welche damit erklären, wie diese Tiere zerhauen werden zu wollen, wenn sie das Gelobte nicht halten. Doch haben die Bundesopfer hier natürlich tiefere Bedeutung und drücken namentlich auch die Sühne aus, die sich vollziehen muß, ehe der Mensch mit Gott in Gemeinschast treten kann.

1) Im A. T. finden wir einen solchen Gnadenbund Gottes ausdrücklich angegeben

a) mit Noah, 1 Mo. 6,18; 9,9 ff., wodurch Noah im Unterschiede von der übrigen Menschheit zu Gott in ein Gnadenverhältnis gesetzt wird. Inhalt des Bund, Bündnis ist die Errettung vor der Flut und künftige Bewahrung zu ungestörter Ausbreitung des Geschlechts: Bundeszeichen oder- pfand der Regenbogen (9,16 f.): Satzungen siehe 9,4-6.

b) mit Abraham, 1 Mo. 15,18; 17,2. 7. 9 f.; s. die Verheißungen dieses Bund, Bündnis im Art. Abraham. Symbolische Bundespflicht war hier die Beschneidung, 17,10 ff. Da dieser Abraham und seinen Nachkommen gegebene Bund, Bündnis sich auf Isaak und Jakob vererbt, beruht darauf die Erwählung des Volkes Israel, vgl. Ps. 105,8 ff.; Apg. 3,25; 7,8.

c) mit den Kindern Israel. Nicht in persönlicher, sondern in nationaler Gestalt wurde mit diesem Volke der Gottesbund abgeschlossen am Sinai, 2 Mo. 19,5; 5 Mo. 5,2 usw. Auch dieser ist im Grund ein Gnadenbund, eine huldvolle Auszeichnung dieses Volkes, zu welchem Gott in ein wechselseitiges Eigentumsverhältnis zu treten geruht, s. 2 Mo. 19,5 f. Reiche Verheißungen knüpfen sich an diese Sonderstellung Israels für den Fall, daß er den Bund, Bündnis Gottes hält, das heißt das Gesetz beobachtet, welches der Herr seinem Volke auflegt. Besonders die zehn Worte, 2 Mo. 20,1 ff., vgl. 34,28 f. und Kap. 21-23 bilden das „Bundesbuch“, auf welches Israel nach 24,7 verpflichtet worden ist. Siehe dort die Bundesschließung, das Bundesopfer V. 5 ff., das Blut des Bund, Bündnis V. 8, das Bundesmahl V. 11. Die ganze weitere geschichte Israels ist die des Bund, Bündnis, in dem das Volk mit Gott stand; das Organ, durch welches Gott dabei seine Offenbarung vermittelte und in seiner Gemeinde wohnte, ist der Engel des Bundes, Mal. 3,1, der auch Engel des göttl. Angesichts heißt oder Angesicht Gottes. 2 Mo. 33,15; vgl. Jes. 63,9; 2 Mo. 23,21.

d) Durch besondern Bund, Bündnis wird dem Pinehas ewiges Priestertum zugesagt, 4 Mo. 25,12. 13.

e) Ebenso ließe sich auch von Aaron, David u. a. nach biblischer Anschauung sagen, Gott habe mit ihnen einen Bund, Bündnis geschlossen, wie das apokryph. Buch Jesus Sirach wirklich tut, 45,8; 47,11.

f) Da jedoch der von Gott mit Israel geschlossene Bund, Bündnis durch ihre treulosen Übertretungen hinfällig geworden war und das bundesbrüchige Volk nur noch Gericht von dorther zu erwarten hatte, verkündete Gott durch die Propheten, er werde nach seiner Gnade mit ihm einen neuen Bund, Bündnis schließen statt des am Sinai geoffenbarten, Jer. 31,31 ff.; Hes. 16,62 f.; 37,26; Jes. 55,3; 59,21; vgl. Hos. 2,19 f. Nach diesen Stellen wird das ein innerlicher und ewiger Bund, Bündnis sein, der auf beiderseitiger Liebe, auf geistiger Übereinstimmung Gottes und der Menschen beruht.

2) Im Neuen Testament ist dieser neue Bund, Bündnis offenbar geworden, der an die Stelle des mosaischen treten sollte. Wenn hier der Bund, Bündnis öfter „Testament“ genannt wird, Gal. 3,15. 17 u. Hbr. 9,15 ff. sogar notwendig so übersetzt werden muß, da Folgerungen daraus gezogen werden, daß er den Charakter eines Testaments habe, so ist zu bedenken, daß nach dem oben Gesagten das bibl. Wort „Bund, Bündnis“ diesem Begriff von vornherein näher steht als das deutsche, indem es noch im Alten Testament eine feierliche Willensäußerung über jemanden bezeichnen kann; das neutestamentlich griech. Wort, das von Haus aus eine Erbversügung bedeutet, entspricht also auch dem alttestamentl. „Bund, Bündnis“ (Nach römischem Recht ist das Testament der Wille des in der Familie fortlebenden Vaters.) Bundesmittler ist nunmehr Christus, Hbr. 7,22; 8,6, und zwar hat er durch sein Blut den Neuen Bund, Bündnis oder das Neue Testament ins Leben gerufen, Mt. 26,28; Mk. 14,24; Luk. 22,20; 1 Kor. 11,25, welches Vergebung der Sünden enthält. Bedingung für die Zugehörigkeit zu diesem Gnadenbunde ist nicht mehr der Gehorsam gegen das Gesetz, sondern die Annahme der freien Gnade, Gal. 3,17 ff. Das neue Bundesverhältnis besteht nicht mehr durch den tötenden Buchstaben des Gesetzes, sondern durch den göttlichen Geist, der den Bundesgliedern mitgeteilt wird. Daher ist dieser neue Bund, Bündnis im Unterschied vom alten ein Bund, Bündnis der Freiheit, Gal. 4,22 ff. Bund, Bündniszeichen ist hier die Taufe. Vgl. 1 Pe. 3,21.