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Ehe

Ehe. Wenn die Auffassung der Ehe immer ein Maßstab für die sittliche Stufe eines Volkes ist, so braucht sich Israel neben den Kulturvölkern des Altertums nicht zu schämen. Es ist allerdings zu unterscheiden zwischen der ursprünglichen Gottesordnung der Ehe und den tatsächlichen Verhältnissen der Folgezeit. Aber einmal blieb die Stellung, welche Gott Mann und Weib bei der Schöpfung angewiesen hat, eine niemals völlig vergessene Forderung, und sodann vollzog sich allmählich unter der weisen Zucht des Gesetzes eine Läuterung des Begriffs der Ehe, welche zu der hohen Auffassung des ehelichen Lebens im Neuen Testament überleitete. Nach Gottes Willen sollte die Frau des Mannes Gehilfin sein, zwar seinem Willen unterworfen, aber des gleichen Wesens mit ihm. Diese würdige und wahrhaft befriedigende Stellung ist nur möglich bei der Einehe, und daß nur diese dem göttlichen Willen entspreche, geht deutlich aus der Erzählung 1 Mo. 2,20 ff. hervor. Die Doppelehe findet sich bezeichnenderweise zuerst bei den Kainiten. Später kommen Beispiele von Vielehe auch bei dem auserwählten Geschlecht vor. Aber es ist zu beachten, daß Abraham auf ausdrückliches Verlangen seiner Frau ein Kebsweib nahm und daß Jakob gegen seinen Willen zwei Frauen bekam (vgl. Jakob). Dagegen ist die Ehe Isaaks ein Beweis dafür, daß die ursprüngliche Ordnung noch nicht vergessen war. Das mosaische Gesetz hat in weiser Rücksicht auf die Schwäche des Volks die Vielehe nicht geradezu verboten, sondern nur Mißbräuche abgeschnitten, insbesondere dafür Sorge getragen, daß nicht aus Vorliebe für eine der Frauen das Erbrecht willkürlich abgeändert werde (5 Mo. 21,15). Auch durfte niemand gleichzeitig zwei Schwestern zu Weibern haben (3 Mo. 18,18). Wie aber die Einehe als das Normale galt, ist namentlich daraus zu entnehmen, daß das Verhältnis Gottes zu seinem Volk im Alten Testament sehr häufig unter dem Bild der Ehe dargestellt wird (zum Beispiel Hos. 2,19 f.). Die Verheiratung des Sohnes war nach patriarchalischer Sitte Sache der Eltern. Sie suchten ein Weib für denselben. Man fragte die Eltern, etwa auch den Bruder (1 Mo. 24,50; 34,11) der begehrten Braut um ihre Zustimmung, keineswegs immer das Mädchen selbst. Bei der Verlobung wurden der Braut und ihren Verwandten Geschenke gemacht (1 Mo. 24,53). Darüber, ob die „Morgengabe“ eine förmliche Kaufsumme oder ein freies Geschenk war, wird gestritten. Man wird sich dessen erinnern müssen, daß im Morgenland in alter und neuer Zeit manches ein Geschenk genannt wird, was in Wirklichkeit ein unvermeidlicher, genau abgemessener Tribut ist, und so mag auch bei der Eheschließung in Israel häufig das Geschenk, welches der Bräutigam der Sitte gemäß darbrachte, vorher fixiert worden sein. Auf eine vertragsmäßig verabredete Summe weist namentlich 2 Mo. 22,15 f. hin, wo nach dem Grundtext die Kaufsumme dem Vater zu entrichten ist. Siehe auch 1 Sa. 18,22 ff., welche Stelle übrigens zeigt, daß unter Umständen auch eine andere Leistung die Stelle des Geldes vertreten konnte, vgl. 1 Mo. 29,18; Jos. 15,16. Der Tochter gab der Vater etwa Mägde oder Äcker mit; wahrscheinlich wird man aber, wie dies noch heute geschieht, aus dem Geldgeschenk des Bräutigams die Aussteuer bestritten haben. Ein schriftlicher Ehevertrag kommt erst Tob. 7,15 f. vor. Ein Bruch des Verlöbnisses durch fleischliches Vergehen wurde an der Braut, falls sie sich nicht gesträubt, mit dem Tode bestraft, 5 Mo. 22,23 ff. Das heiratsfähige Alter trat ohne Zweifel für beide Geschlechter, wie noch heute im Morgenland, früher ein als bei uns.

War der Tag der Hochzeit gekommen, so holte der Bräutigam, von seinen Freunden begleitet, die Braut, die verschleiert und geschmückt war, mit ihren Gespielinnen unter Musik und Gesang ins Haus seines Vaters. Die Hochzeit dauerte mehrere Tage. Die Freude dieser Zeit ist bei den Propheten („die Stimme des Bräutigams und der Braut“) sprichwörtlich. Darüber, daß eine Einsegnung durch einen Priester stattgefunden hätte, findet sich im Alten Testament keine Andeutung. Die religiöse Auffassung der Ehe (Spr. 2,17; Mal. 2,14) läßt übrigens etwas derartiges vermuten.

Verboten waren vom Gesetz die Ehe zwischen Israeliten u. Kanaanitern, 2 Mo. 34,16. Es war nicht verwehrt, Weiber aus andern heidnischen Völkerschaften zu nehmen, 5 Mo. 21,10 ff.; nur verstand sich in diesem Fall von selbst, daß die Frau ihrem Götzendienst entsagen mußte. Ferner bestand in einer Reihe von Fällen das Ehehindernis der Verwandtschaft (s. 3 Mo. 18; 20,11 ff.; 5 Mo. 27,20 ff.). Todesstrafe war gesetzlich auf die fleischliche Vermischung mit der Mutter, der Stiefmutter, der Enkelin (die Tochter wird wegen Undenkbarkeit des Falles übergangen), der Stiefenkelin, der Stieftochter, der Schwiegertochter, der Schwiegermutter. Mit Ausrottung war bedroht die Ehe mit der Schwester und mit der Stiefschwester. Ob diese Ausrottung von Gott selbst oder von Menschen vollzogen werden sollte, wird nicht gesagt und ist daher Gegenstand des Streites. Die Strafe der Kinderlostgkeit stand auf der Ehe mit der leiblichen Tante, mit der Witwe des Vaterbruders, mit dem Weib des Bruders, wenn derselbe Kinder hinterlassen hatte, mit zwei Schwestern zugleich. Erlaubt war dagegen die Heirat mit der Nichte, mit der Witwe des mütterlichen Oheims, mit der Witwe des Schwestersohnes, mit der Schwester der verstorbenen Frau und die Ehe zwischen Geschwisterkindern. Der Grund dieser Eheverbote ist nicht bloß darin zu suchen, daß die Heiraten zwischen nahen Verwandten erfahrungsgemäß für die Nachkommenschaft oft nachteilige Folgen haben, sondern es ist besonders darauf Gewicht zu legen, daß die Liebe, welche naturgemäß zwischen den nächsten Angehörigen besteht, anderer Art ist als die eheliche Liebe. Daher sträubt sich schon das natürliche Gefühl gegen fleischliche Vermischung derer, welche durch Bande des Blutes zusammengehören.

Während das Gesetz nicht duldete, daß ein Mann die mit Kindern gesegnete Witwe seines Bruders heirate, wurde dagegen die Heirat mit der Witwe des kinderlos gestorbenen Bruders zur moralischen Pflicht gemacht, 5 Mo. 25,5-10. Selbstverständliche Voraussetzung ist, daß der überlebende Bruder überhaupt in der Lage war, zu heiraten. Der erste aus solcher Schwagerehe (Leviratsehe) hervorgehende Sohn hatte als Sohn des Verstorbenen zu gelten, damit dessen Geschlecht nicht erlösche. Diese uralte Sitte (vgl. 1 Mo. 38,6 ff.) wurde vom Gesetz anerkannt, ohne daß ein förmlicher Zwang geübt wurde. Der Verpflichtete konnte sich entziehen, mußte sich aber dann vor den Ältesten der Gemeinde die Schmach antun lassen, daß ihm die Schwägerin den Schuh auszog und ihm ins Gesicht spie. Das Ausziehen des Schuhs bedeutet den Verzicht auf die Erbschaft des Verstorbenen. Daß Mt. 22,23 ff. auf diese Sitte Bezug genommen wird, ist bekannt.

Der Ehebruch, das heißt der außereheliche, fleischliche Umgang einer in der Ehe lebenden Person wurde an beiden Schuldigen nach 3 Mo. 20,10; 5 Mo. 22,22 mit dem Tode bestraft. Der Mann konnte sich übrigens dieses Vergehens nur schuldig machen durch Unzucht mit der freien Gattin eines andern. Hatte er sich mit einer Sklavin vergangen, so kamen beide mit einer gelinden Strafe davon, 3 Mo. 19,20 ff. In seiner ganzen Strenge galt das Verbot des Ehebruchs nur der Frau, was damit zusammenhängt, daß die Vielweiberei nicht ausgeschlossen war. Übrigens war der Mann nicht genötigt, seine Frau, wenn sie die Ehe gebrochen hatte, zur Strafe zu bringen (vgl. Mt. 1,19). Falls der Mann seine Frau im Verdacht des Ehebruchs hatte, konnte er von ihr fordern, daß sie sich durch das sogenannte Eiferopfer von diesem Verdacht reinige, 4 Mo. 5,11-31. Die Frau mußte ein bitteres Wasser trinken, in welchem sich Staub vom Boden der Stiftshütte befand. Der ihr vom Priester vorgehaltene Fluch wurde auf einen Zettel geschrieben und hierauf letzterer mit dem Fluchwasser abgewaschen, damit die Frau den Fluch gleichsam trinke. War sie unschuldig, so schadete ihr dieser Trank nicht. Im Fall der Schuld sollte durch besondere göttliche Wirkung ein Anschwellen des Unterleibs u. damit zusammenhängend die fernere Unfruchtbarkeit eintreten. Es ist nicht gesagt, daß die Strafe sofort kommen werde, auch nicht, daß das Wasser an sich schädlich sei. Vielmehr wird es Gott dem Herrn, der das Verbot des Ehebruchs gegeben, überlassen, diejenige zu strafen, welche sich durch das Leugnen ihrer Schuld dem menschlichen Richter zu entziehen sucht.

Die Ehescheidung war ein Recht des Mannes, nicht der Frau. Das Gesetz konnte und wollte die bestehende Rechtsungleichheit nicht aufheben; zuvor hätte die Vielweiberei beseitigt werden müssen. Aber es wurde wenigstens der Willkür des Mannes eine Schranke gezogen. Es wird 5 Mo. 24,1-4 gefordert, daß der Mann, der seine Frau entlassen will, ihr einen Scheidebrief mitgeben solle. Dadurch erhielt sie die Ermächtigung, sich wieder zu verheiraten, freilich nie mit dem Mann, der sie einmal entlassen hatte. Dies war eine Beschränkung der Laune des Ehemanns. Der Ausdruck V. 1 „um einer Schändlichkeit willen“, der übrigens wie der ganze Vers nicht Bestandteil eines Gebots ist, sondern nur das Herkommen bezeichnet, ist allerdings vieldeutig. Die Juden haben zur Zeit Jesu sogar behauptet, wenn die Frau ihrem Manne irgend Grund zur Unzufriedenheit gegeben habe, so sei er befugt, sie zu entlassen, während allerdings andere jenen Ausdruck auf Unzuchtvergehen bezogen. Das Gesetz hat auf dem Gebiet des ehelichen Lebens dem fleischlichen Sinn des Volkes Zugeständnisse gemacht, welche nicht für immer gelten konnten, hat aber auch die Aufhebung derselben angebahnt. Der, welcher auch Mose gegenüber sprechen konnte: „ich aber sage euch“, hat die Ehescheidung - abgesehen vom Fall des Ehebruchs — völlig verworfen und dem Verbot des Ehebruchs eine Auslegung gegeben, durch welche auch die letzte Spur der Unwürdigkeit beseitigt wurde, welche unter dem Alten Bund der Stellung des weiblichen Geschlechts noch anhaftete. Vgl. 1 Kor. 7,4 und den Art. Frauen.

  • Nur treu
    Treue zeigt sich nicht erst im Erfolg, sondern wenn es schwierig wird. Wer sich nur nach Vorteil richtet, verliert schnell das Wesentliche – und genau dort entscheidet sich dein Leben.
    2. Samuel 15,17-2311.11.1984
    2. Samuel 15,17-2311.11.1984
  • Esther 1,13-22

    Der Konflikt zwischen "Fleisch" und "Geist", illustriert anhand vom Buch Esther

    Wenn alles gegen dich läuft und Gott scheinbar schweigt: Bleibt dann nur Chaos? Ester zeigt, wie im Verborgenen Hoffnung wächst und falsche Macht an einer einzigen Weigerung zerbricht.

    Esther 1,13-2223.03.2021
  • Maßstäbe
    Wer bestimmt deine Maßstäbe: Zeitgeist, Familie oder Gott? Die Frage entscheidet über deinen Alltag. Wer weiß, wem er gehört und wohin er geht, lebt klarer, freier und mit Ziel.
    2. Timotheus 2,1-704.03.1979
    2. Timotheus 2,1-704.03.1979
  • Geduld ist keine Schwäche. Wer nicht sofort alles im Griff haben muss, bleibt dran – im Warten, im Beten, im Glauben. Gerade dort wächst oft die größte Kraft.
    Sprüche 16,3227.11.2009
    Sprüche 16,3227.11.2009
  • Kann ein Priester Sünden vergeben? Genau hier trennt sich Tradition von der Bibel: Vergebung kommt nicht durch Menschen, sondern direkt von Jesus. Dazu kommt die Frage: Wie sicher ist dein Heil wirklich?
    01.01.1995
  • Abendmahl ist kein Ritual zum Mitlaufen. Wer teilnimmt, soll ehrlich mit Gott und den Menschen leben – sonst wird aus Erinnerung schnell Selbstbetrug.
    07.05.2019
  • Teil 4

    Salomo schrieb 1005 Lieder. Das schönste aller Lieder nannte er „das Lied der Lieder“. Der junge König beschreibt in diesem Lied seine in jeder Hinsicht erfüllte Liebesbeziehung zu Sulamith, seiner jungvermählten Ehefrau. Das Buch beschreibt nicht die Verlobungszeit, sondern die eheliche Intimität. Was bedeuten die verschiedenen Bedeutungsebenen des Hohelieds? Das Buch Jesaja behandelt Gottes Rettung für Israel und die Völker durch den Messias. Es ist mit 66 Kapiteln das längste und ausführlichste prophetische Buch der Bibel. Darin wird eine besonders umfassende Gesamtschau von Gottes Heilsplan seit den Tagen Jesajas geboten, bis zum Friedensreich des Messias, und sogar darüber hinaus bis zum neuen Himmel und der neuen Erde. In wunderbarer Weise wird das erste Kommen des Messias als der leidende Messias sehr ausführlich und detailliert geschildert sowie auch sein zweites Kommen in Macht und gro?er Herrlichkeit als König und Richter der Welt. Jeremia wirkte um die Zeit des Untergangs von Jerusalem im Jahr 586 v. Chr. Er lebte in einer äußerst schwierigen Epoche, in der alles vor seinen Augen zusammenbrach. Als junger Prophet zum Dienst berufen, erwies er sich dem HERRN gegenüber als treuer Nachfolger, trotz Einsamkeit und vehementem Widerstand. Seine Prophezeiungen betrafen in großen Teilen seine eigene Zeit. Ihre nachweisbare Erfüllung bestätigte ihn als wahren Propheten des HERRN, dem geglaubt werden kann, auch wenn er detailliert über die in ferner Zukunft liegende Wiederherstellung Israels in der Endzeit weissagte. Jeremia warnte Jerusalem vor dem kommenden Gericht. Weil die Masse sich nicht warnen liess, kam es zum Untergang der Stadt im Jahr 586 v. Chr. Jeremias Reaktion war nicht Genugtuung darüber, dass seine Warnungen sich erfüllt hatten, nein er weinte vielmehr über die Katastrophe Jerusalems und schrieb das Buch der Kla- gelieder. Drei Verwüstungen Jerusalems haben in der biblischen Heilsgeschichte eine ganz herausragende Bedeutung. Die Klagelieder lehren uns: Jede Trauer über Not soll vor Gott gebracht werden. Die Trauer soll zu Gott gewirkter Busse zum Heil führen.

    22.10.2022
  • Beten ohne Dank macht hart und unruhig. Wer Gott im Mangel zugleich vertraut und dankt, findet Frieden – und oft genau die Kraft, um weiterzubitten.
  • Ruth – Erlösung führt zur Ruhe

    Die Geschichte Ruths zur Zeit der Richter ist wie eine Perle auf schwarzem Hintergrund: Das Buch Ruth zeigt, wie eine Familie aus dem Volk Gottes, die den ihnen von Gott angewiesenen Platz verlassen und gegen göttliche Verbote verstoßen hatte, unweigerlich unter Gottes Zucht kommen musste. Auf der anderen Seite erzählt es die Geschichte einer jungen Frau, die eine Heidin war und den wahren Gott nicht kannte. Doch weil sie sich von ihren falschen Göttern abwandte und ihr Herz ganz dem Gott Israels weihte, kam sie unter den unfassbaren Segen des HERRN. Sie wurde im Volk Gottes aufgenommen, durfte eine glückliche Ehe mit Boas eingehen und wurde schließlich in Bethlehem Stamm-Mutter des Königs David (Ruth 4,17-22), und damit Stamm-Mutter des Herrn Jesus Christus – sowohl über die Königslinie (von Joseph), als auch über die biologische Linie Marias (Mat 1,1-17; Luk 3,23-32).

    Rut16.03.2020
  • Himmelfahrt heißt nicht Rückzug, sondern Jesus regiert. Wenn der Staat bis in Kinderzimmer und Familien hineinwirkt, stellt sich die Frage: Wer hat hier wirklich das letzte Wort?
    Lukas 24,50-5314.05.2015
    Lukas 24,50-5314.05.2015