Schuld und Sünde
Strafe für Übertretung des Gesetzes 4. Mose 15Jesus stellt alles auf den Kopf: Sünde wird nicht nur entlarvt, sondern geheilt und vergeben. Die Frage ist brutal einfach: Vertraust du seinem Wort so wie Petrus? Lukas 5,1-5,2602.11.2008Lukas 5,1-5,2602.11.2008Serie•Teil 9 / 53Lukas-EvangeliumEin falscher Schwur kann alles ruinieren: aus Wut wird Gewalt, aus Schuld wird der nächste Betrug. Wie gehst du mit Versprechen um, wenn sie plötzlich gegen das Gute laufen? Richter 21,1-2504.01.2012Richter 21,1-2504.01.2012Serie•Teil 23 / 23Das Buch der Richter - Selbstbestimmung oder Gottesherrschaft?Du musst nicht im Glauben herumstolpern: Sicherheit kommt nicht aus deinem Durchhalten, sondern aus Jesu Hand. Wer bei ihm bleibt, muss Schuld, Zweifel und Angst nicht das letzte Wort lassen. 1. Johannes 5,1826.10.19801. Johannes 5,1826.10.1980Schuld lässt sich nicht wegreden – und doch kann sie dich nicht für immer festhalten. Hier geht es um die Frage: Wo legst du Last, Scham und alte Fehler ab, damit wirklich ein Neuanfang möglich wird? Matthäus 6,1225.03.1990Matthäus 6,1225.03.1990Wenn Macht nur noch Anerkennung will, wird’s gefährlich: Herodes zeigt, wie schnell Selbstvergötterung ins Verderben führt. Die Frage bleibt: Wem gibst du am Ende Ehre? Apostelgeschichte 12,18-12,2401.07.2016Apostelgeschichte 12,18-12,2401.07.2016Serie•Teil 24 / 64ApostelgeschichteWarum machen fromme Regeln nicht heiliger? Wer Gesetz und Jesus verwechselt, landet schnell bei leeren Versprechen statt echter Freiheit. Titus 1,10-1,1601.12.2019Titus 1,10-1,1601.12.2019Serie•Teil 3 / 7TitusWoran merkt man echte Gottesnähe? Nicht an Worten, sondern daran, dass du Sünde nicht mehr einfach mitläufst und dich nach einem sauberen Leben sehnst. 1. Johannes 2,29-3,702.01.20121. Johannes 2,29-3,702.01.2012Serie•Teil 12 / 18Der erste JohannesbriefWarum zerbricht das Leben trotz aller Schönheit? Weil Zweifel am Guten alles kippen lassen – und doch gibt es einen Ausweg: Schuld muss nicht das letzte Wort haben. 1. Mose 3,1-1928.02.19931. Mose 3,1-1928.02.1993














