Obadja.
1) ein Hofmeister Ahabs von Israel, welcher war, was sein Name bedeutet, ein Diener Jahvehs, seine Treue gegen Jahveh in der von Isebel ausgehenden Prophetenverfolgung durch Rettung von 100 Propheten bewies und eine merkwürdige Begegnung mit Elia hatte, 1 Kö. 18,1-16. —
2) Der nur durch sein Buch bekannte Prophet. Seine gegen Edom gerichtete Weissagung setzt eine Plünderung Jerusalems und Wegführung vieler Juden in die Gefangenschaft voraus. Sie verkündigt die gänzliche Verwüstung Edoms durch Feinde, die nicht näher bezeichnet sind, V. 1-9, weil es das Unglück der stammverwandten Juden bei der Plünderung Jerusalems durch die Fremden schadenfroh ausgebeutet hat, V. 10 bis 14, eine Vergeltung, die im Zusammenhang stehen wird mit dem über alle Heiden kommenden, nahe bevorstehenden Tag des Herrn, der dem Volk Israel nach Vereinigung beider Reiche Macht über seine Feinde, Erweiterung seiner Grenzen, Zurückführung seiner in heidnischer Gefangenschaft lebenden Glieder und mächtige Helfer, „Heilande“, bringen wird, V. 15-21. Mit dem Wort: „also wird das Königreich des Herrn sein“, schließt das Büchlein. Jeremias Weissagung gegen Edom, Kap. 49,7-22 stimmt in einigen Stellen fast wörtlich mit Ob. überein; vgl. V. 14 u. 16 mit Ob. V. 1 u. 3f. Ein gleiches Verhältnis findet statt zwischen Joel und Ob., vgl. Joel 1,15; 2,1; 3,5 mit Ob. 15 u. 17. Es ist möglich, daß die Weissagung des Ob. auch auf das Ereignis 2 Kö. 8,20-22; 2 Chr. 21,8-10 geht, auf das man Joel 2,4 ff. bezogen hat (vgl. Art. Joel) und daß sich die beiden Propheten der Zeit nach nahe stehen, wie sie sich inhaltlich berühren. Ob. dürfte dann der ältere sein u. könnte noch unter König Joram von Juda († 843) geschrieben haben. Seine Schrift wäre dann die älteste unter den prophetischen. Von Neueren wird seine Weissagung für viel jünger gehalten und zum Beispiel auf die Ereignisse nach der Einnahme Jerusalems durch die Chaldäer bezogen, eine Auffassung, zu der freilich Ob. 20 nicht zu passen scheint, da hier eine Wegführung von Juden nach Babel und anderen sehr entlegenen Gebieten nicht vorausgesetzt ist.