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Pfingsten

Pfingsten (aus dem griech. pentekoste, das heißt der 50., nämlich Tag) ist der Name des zweiten großen Wallfahrtsfestes im alten Israel (s. Art. Feste). Dieser Festtag fiel nämlich auf den 50. nach dem Osterfest, 7 volle Wochen nach demselben; und zwar zählte man von jenem Tage ab, wo die Erstlingsgarbe dargebracht wurde, 3 Mo. 23,15 f. Wie im Art. Passah bemerkt wurde, war dieser Tag nach 3 Mo. 23,11 ein auf den Sabbat folgender, das heißt ein Sonntag; so fiel auch Pfingsten dann stets auf einen solchen; aber zur Zeit Jesu verstand man jene Stelle anders und rechnete die 7 Wochen unveränderlich vom 16. Nisan an, so daß Pfingsten stets auf den 6. Sivan fiel (unbekümmert um den Wochentag). Weil es den Abschluß der 7 Wochen bildet, heißt es übrigens gewöhnlich Fest der Wochen (5 Mo. 16,10), und weil es die mit dem Passah begonnene Ernte abschließt, Fest der Ernte (2 Mo. 23,16, vgl. 34,22). Dankfest für den verliehenen Erntesegen sollte es sein u. hatte des halb fröhlichen Charakter. Namentlich sollte man an diesem Tage mit freiwilligen Gaben vor Gottes Angesicht erscheinen, je nach Vermögen und dem Ausfall der Ernte, und bei den am Heiligtum zu veranstaltenden Opfermahlzeiten, wo man sich mit seinem ganzen Hause vor dem Herrn freute, auch der Armen, Leviten und Fremdlinge nicht vergessen, 5 Mo. 16,10 f. Die für Pfingsten vorgeschriebenen Gemeindeopfer stehe 3 Mo. 23,15-21; $$4 Mo. 28,26 bis 31::
  1. Mose 28,26-31
$$. Besonders gehörte zu dieser Feier die Darbringung der beiden Pfingstbrote, die aus 2/10 Epha feinsten Weizenmehls gebacken und gesäuert wurden. 3 Mo. 23,17: „aus euren Wohnsitzen“ (Luther ungenau: aus allen euren Wohnungen) ist nicht so zu verstehen, als ob aus jedem Hause zwei Brote wären darzubringen gewesen, sondern symbolischer Weise wurden für die ganze Gemeinde zwei solche Brote dargebracht, und zwar mußte das Korn in den israelit. Wohnsitzen, nicht etwa auf fremdem Boden, gewachsen sein. Da ⅒ Epha einem „Scheffel“ (s. Maß S. 467b) entspricht u. dieser etwa die Körner einer Garbe faßte, so war die Quantität doppelt so groß als am Passahfest, wie es einem abschließenden Dankfeste entspricht. Auch die Qualität bekundete den Fortschritt: statt der Gerste erscheint der zuletzt reifende Weizen, statt einer bloßen Garbe ausgebackenes Brot, wie es menschliche Arbeit, die gleichwie die Naturgaben Gott zu weihen ist, ausgestaltet. Die für das Pfingstfest sonst vorgeschriebenen Gemeindeopfer siehe 3 Mo. 23,18 ff. Wahrscheinlich sind die 4 Mo. 28,27 ff. aufgezählten die gleichen. Doch haben die späteren Juden, welche überhaupt den Aufwand der Feste erhöhten, beide Leistungen zusammengezählt. Ebenso haben sie zu dem Einen Festtag, welchen das Gesetz verlangt und der durch Sabbatruhe und Versammlung der Gemeinde ausgezeichnet war, einen Nachfeiertag hinzugefügt. Erst in spät nachbiblischer Zeit wurde dem Pfingstfest noch eine andere als die angegebene landwirtschaftliche Bedeutung beigelegt: man feierte es als Gedächtnisfest für die Gesetzgebung am Sinai, anknüpfend an die unbestimmte Angabe 2 Mo. 19,1, daß Israel im dritten Monat zum Sinai gekommen sei. Das Fest heißt darum in jener späten Zeit „Tag der Übergabe des Gesetzes“. Diese historische Seite trat, obwohl biblisch gar nicht begründet, um so mehr in den Vordergrund, da die Juden durch ihre Zerstreuung von allem Landbau abgeschnitten wurden. Seine wahre Vollendung jedoch hat das israelitische Wochenfest im christlichen Pfingstfeste gefunden. Nicht zufällig hat die Erstlingsgemeinde Jesu Christi gerade am Pfingsttage den h. Geist empfangen, Apg. 2,1. Diese Verleihung des göttl. Geistes bildete den Abschluß des durch Christum vollbrachten Versöhnungswerkes wie das alte Wochenfest des Passahzyklus. Auch wurden an diesem Tage der vollendenden Weihe die Erstlinge aus den Völkern dem Herrn dargebracht.