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Arme

Die mosaische Gesetzgebung sucht der Verarmung möglichst vorzubeugen, indem sie dem Einzelnen seinen Grundbesitz sichert, andrerseits eine Reihe von Vorschriften zur Milderung der Armut erlässt. In ersterer Beziehung ist vor allem anzuführen die Einrichtung des → Jobeljahr, in letzterer die Vorschriften über den Ertrag des Feldes im → Sabbatjahr, über das Schuld- und Pfandwesen, insbesondere das Verbot des Zinsnehmens (→ Wucher) und der Schulderlass im Sabbatjahr, ferner über den Armenzehnten (→ Zehnten), wobei freilich dahingestellt bleibt, wie weit diese Anordnungen jeweils wirklich den Eingang ins Volksleben gefunden haben.
Zu erwähnen sind noch die Bestimmungen über die Nachlese (→ Ackerbau), über → Opfermahlzeiten, sowie die mannigfache Einschärfung der Pflicht der Gerechtigkeit und Wohltätigkeit gegen die Armen (z.B. 2Mo 22,21ff.; 5Mo 15,4.7).

Trotzdem aber erweitert sich mit dem zunehmenden Kulturfortschritt die Kluft zwischen reich und arm, sodass der Kampf gegen die Vergewaltigung der Armen durch die Reichen ein stehendes Thema prophetischer Predigt wird (Am 8,4ff.Mi 2,2; Jes 10,2; Jer 5,28; Hes 22,29 u. a.).
In der späteren Zeit bedeutet es eine Vertiefung und Verbitterung des sozialen Gegensatzes, dass ein nationaler und religiöser dazu tritt: in der Makkabäerzeit nähert sich die reiche Priesterschaft den Griechen, und nachher die Sadduzäer den Römern, während das niedere Volk am väterlichen Gesetz hält. Daher sind schon in einer Reihe von Psalmstellen die Frommen zugleich die Gebrückten und Armen, die Reichen die Gottlosen (Ps 22,25; 72,12ff.; 73,12; Jes 53,9).

Als einziges Heilmittel gegen die zunehmende Verarmung übte diese spätere Zeit das → Almosengeben, einen kommunistischen Versuch stellt die Gemeinschaft der → Essener dar. Naturgemäß stellten diese Zustände der auf ihrem Boden erwachsenen Christengemeinde besondere Aufgaben. Ihre Lösung brachte die christliche Bruderliebe; die Organisationen, welche sich diese schuf, sind die zeitweilige → Gütergemeinschaft in Jerusalem, das Amt der Diakonen (Apg 6) und die Kollekte des Paulus für Jerusalem.

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