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Vergebung

Vergeben, Vergebung bezeichnet

1) dasjenige Verhalten Gottes, wornach er dem sündigen Menschen Schuld und Strafe der Sünde erläßt. Das Wort, das Luther meist mit „v.“ übersetzt, heißt eigentlich „wegnehmen“, 1 Mo. 18,24; Ps. 32,1. 5; 85,3; Hi. 7,21; Hos. 1,6; Jes. 33,24, ein anderes Wort ist 3 Mo. 4,20; 5,10. 13; Jer. 31,34; 33,8; 50,20 gewählt, für das Luther auch „gnädig sein“ setzt, 2 Mo. 34,9; 1 Kö. 8,34, während das davon gebildete Hauptwort Ps. 130,4 mit „Vergeben, Vergebung“ übersetzt ist. Auch sonst ist das Alte Testament. reich an Ausdrücken dafür: „wegnehmen“ 2 Sa. 12,13; 24,10; Hi. 7,21, „bedecken“, Ps. 32,1; Neh. 3,37, „nicht gedenken“, Hes. 33,16; Jer. 31,34, „tilgen“, Ps. 51,3; Jes. 43,25 u. a. m. In dem Gesetz wird Vergeben, Vergebung nur den Schwachheitssünden unter der Bedingung des Opfers zugesichert 3 Mo. 4,22. 27; 5,2 ff., wogegen es für absichtlichen Bundesbruch keine Versöhnung und Vergeben, Vergebung gab, 4 Mo. 15,30; 3 Mo. 18,29; 19,8; 20,8 ff.; 22,3, dabei zeigen aber namentlich die Psalmen, bes. Ps. 32. 51. 103, daß den Frommen des Alten Testaments weder das Verlangen nach Vergeben, Vergebung ihrer Sünden, noch das selige Gefühl der erfahrenen Vergeben, Vergebung fehlt. Freilich war dies nach Röm. 3,25 nur ein Ungestraftlassen aus göttl. Langmut, da die Versöhnungstat noch fehlte und die alttest. Opfer nur auf diese hinweisen, nicht sie ersetzen konnten, Hbr. 9,9. Deswegen hatte das Alte Testament. zwar eine Vergeben, Vergebung der einzelnen Sünden, aber es fehlte bei dem gesetzl. Standpunkt notwendig die Rechtfertigung, durch die ein für allemal ein bleibender Gnadenstand für den Gerechtfertigten begründet wird. Darum verkündigen auch die Propheten die Sündenvergebung als einen wesentlichen Zug im Bilde der Heilszeit, Jes. 33,24; 44,22; Jer. 31,34; 33,8; 50,20; Hes. 16,63; Sach. 3,9; Mi. 7,18; Dan. 9,24. Im Neuen Testament tritt der Herr auf, indem er selbst Sünden vergibt, Mk. 2,5; Mt. 9,2; Luk. 5,20, seine Jünger um Vergeben, Vergebung der Schulden bitten lehrt, Mt. 6,12, die Gnade Gottes verkündigt, welche dem bußfertigen Sündervergibt, Luk. 15,11-32, eine ungeheure Schuldsumme erläßt, Mt. 18,24-27. Daß diese Vergeben, Vergebung auf seinem Opfer beruht, ist von dem Herrn selbst an einigen Stellen deutlich angedeutet, Mt. 10,35; Mt. 26,28; Mk. 14,24; Luk. 22,20, eingehender aber begreislicherweise erst in den Schriften der Apostel dargelegt, Apg. 10,43; 2,38; Röm. 3,24 f.; 2 Kor. 5,19; Röm. 4,7; Eph. 1,7; Kol. 1,14; Hbr. 2,17; 8,12; 9,22. 26; 10,4. 11. 18, vgl. Jesus Christus, Versöhnung. Von dieser durch Christi Leben und Sterben dem Glauben eröffneten Sündenvergebung ist nur ausgenommen die Lästerung des h. Geistes. Mt. 12,31. 32; Mk. 3,29; Luk. 12,10 (vgl. Art. Geist); ähnlich kennt auch Hbr. 6,4 ff.; 10,26 einen Rückfall aus dem Stand der erfahrenen Vergebungsgnade, für den es keine Versöhnung mehr gibt, vgl. auch 1 Joh. 5,16 ff.

 2) Aber auch dem Menschen wird eine Vergeben, Vergebung der Sünden seiner Mitmenschen zur Pflicht gemacht. Schon im Alten Testament wird sie von Joseph geübt, 1 Mo. 50,17, vollends aber im Neuen Testament fließt sie mit Notwendigkeit aus der Erfahrung der eigenen Sündenvergebung, Mt. 18,23, die eine unvergleichlich größere Schuldenlast weggenommen hat, sie muß daher in unbegrenzter Ausdehnung geübt werden; wer nicht v. will, auf den fällt die zuvor erlassene Schuld wieder zurück, nicht als wäre die Vergeben, Vergebung durch menschliches Tun zu erkaufen, sondern weil ein Herz, das nicht v. will, also in der Sünde beharrt, nicht fähig ist, Gottes Gnade zu empfangen und zu behalten. Darum hat auch der Herr ins Vaterunser die Erinnerung an die Vergebungspflicht, ohne deren Übung man gar nicht um Vergeben, Vergebung bitten kann, aufgenommen, Mt. 6,12. 14 f. Er selbst hat noch am Kreuz ein Vorbild gegeben, Luk. 23,34. Auch Paulus schärft diese Pflicht mit gleicher Begründung ein, Kol. 3,13; Eph. 4,32.

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