Zum Inhalt

Abgaben

Kirchliche Abgaben

Außer dem, was durch die Lösung der Erstgeburt, durch Opfer, Zehnten und Gelübde (s. die Art.) dem Heiligtum, bzw. den Priestern zufloss, bestand in Israel noch eine besondere Abgabe für das Heiligtum. 2 Mo. 30,11 ff. wird jedem 20 Jahre alten Israeliten eine Steuer von ½ Lot zugunsten der Stiftshütte aufgelegt. Stellen wie 2 Kö. 12,4 ff., 22,4 ff. deuten wohl auf diese Abgabe hin. Jedenfalls wurde unter Nehemia zum Zweck des Tempelbaus von jedem Israeliten ⅓ Lot erhoben (Neh. 10,32 f.), woraus später die Tempelsteuer von ½ Lot wurde (Mt. 17,24). Diese Steuer wurde auch von den auswärtigen Juden entrichtet und führte große Reichtümer in den Tempel (vgl. die Art. Wechsler und Gotteskasten). —

Staatliche Abgaben

Abgaben für staatliche Zwecke waren anfangs unbekannt, doch Samuel stellt sie in Aussicht, 1 Sa. 8,11-17, wo er die Rechte des Königs ankündigt. Davids Volkszählung (2 Sa. 24,1 ff.) dürfte sich darauf beziehen, sodann fordert Salomo vom Volk bedeutende Naturallieferungen, 1 Kö. 4,7 ff., vgl. Amos 7,1, wonach der erste Grasschnitt dem König gehörte. Eine Geldsteuer wird nur in Zeiten großer Not erhoben (2 Kö. 15,20; 23,35). Die Perser forderten von den Juden nicht bloß eine Konsumsteuer und ein Weggeld (Esra 4,13. Neh. 5,4), sondern auch eine eigentliche Kopfsteuer. Unter ägyptischer und syrischer Herrschaft wurde es noch schlimmer, vgl. 1 Makk. 15,31 (Antiochus verlangt 1000 Talente), auch 11,28 vgl. mit V. 35 und sonst in den Makk.; es begann jetzt die Ausbeutung des Landes durch Steuerpächter. Nachdem Palästina zum römischen Reich geschlagen war, hatten die Juden die römische Kopf- und Grundsteuer (census, Mt. 22,17) und außerdem Handelszölle zu bezahlen. Diese Abgaben wurden an Unternehmer verpachtet. Die von denselben angestellten Zöllner (s. d. Art.) trugen durch ihre Betrügereien nicht wenig zur Erbitterung des Volkes bei.

Zur Übersicht