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Abgaben

Kirchliche Abgaben

Außer dem, was durch die Lösung der Erstgeburt, durch Opfer, Zehnten und Gelübde (siehe die Artikel) dem Heiligtum, beziehungsweise den Priestern zufloss, bestand in Israel noch eine besondere Abgabe für das Heiligtum. 2Mo 30,11 ff. wird jedem 20 Jahre alten Israeliten eine Steuer von ½ Lot zugunsten der Stiftshütte aufgelegt. Stellen wie 2Kö 12,4 ff., 22,4 ff. deuten wohl auf diese Abgabe hin. Jedenfalls wurde unter Nehemia zum Zweck des Tempelbaus von jedem Israeliten ⅓ Lot erhoben (Neh 10,32 f.), woraus später die Tempelsteuer von ½ Lot wurde (Mt 17,24). Diese Steuer wurde auch von den auswärtigen Juden entrichtet und führte große Reichtümer in den Tempel (vergleiche die Artikel Wechsler und Gotteskasten). —

Staatliche Abgaben

Abgaben für staatliche Zwecke waren anfangs unbekannt, doch Samuel stellt sie in Aussicht, 1Sa 8,11-17, wo er die Rechte des Königs ankündigt. Davids Volkszählung (2Sa 24,1 ff.) dürfte sich darauf beziehen, sodann fordert Salomo vom Volk bedeutende Naturallieferungen, 1Kö 4,7 ff., vergleiche Amos 7,1, wonach der erste Grasschnitt dem König gehörte. Eine Geldsteuer wird nur in Zeiten großer Not erhoben (2Kö 15,20; 23,35). Die Perser forderten von den Juden nicht bloß eine Konsumsteuer und ein Weggeld (Esra 4,13. Neh 5,4), sondern auch eine eigentliche Kopfsteuer. Unter ägyptischer und syrischer Herrschaft wurde es noch schlimmer, vgl. 1Makk 15,31 (Antiochus verlangt 1000 Talente), auch 11,28 vergleiche mit Vers 35 und sonst in den Makkabäern; es begann jetzt die Ausbeutung des Landes durch Steuerpächter. Nachdem Palästina zum römischen Reich geschlagen war, hatten die Juden die römische Kopf- und Grundsteuer (census, Mt 22,17) und außerdem Handelszölle zu bezahlen. Diese Abgaben wurden an Unternehmer verpachtet. Die von denselben angestellten Zöllner (siehe den Artikel) trugen durch ihre Betrügereien nicht wenig zur Erbitterung des Volkes bei.

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