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Erstgeburt

Erstgeburt. Der Herr, welcher sich sein Volk erlöst und erworben hat, forderte als besondere Anerkennung seines Besitzrechtes die Erstgeburten von Mensch und Vieh. Diese Forderung tritt zum erstenmal da auf, wo die Verschonung der israelitischen Erstgeburt berichtet wird, 2 Mo. 12,2. 12 f. Eben durch die Erlösung aus Ägypten hat ja Gott sein Volk zu dem gemacht, was es ist. Die erstgeborenen Söhne mußten einen Monat nach der Geburt im Heiligtum gelöst werden, und es geschah dies durch Bezahlung von 5 Sekeln (Lot) an die Priester, 4 Mo. 18,16; Luk. 2,22 f. Noch heute kommt diese Lösung der erstgeborenen Söhne bei den Juden vor. Die männliche Erstgeburt der reinen Tiere wurde, wenn sie fehlerlos war, binnen eines Jahres geopfert. Die Opfermahlzeit wurde mahrscheinlich von den Priestern und den Darbringenden gemeinsam gehalten. Hatte das Tier einen Fehler, so sollte es zu Hause geschlachtet werden, ohne daß man es opferte. Die männliche Erstgeburt von unreinen (Haus-) Tieren wurde entweder getötet, oder durch eine Lösung dem Priester abgekauft. Vgl. 4 Mo. 3,13; 8,17 f.; 18,15 ff.; 5 Mo. 12,17 f.; 15,19 ff. — Die erstgeborenen Söhne genossen nicht bloß hohes Ansehen in ihrer Familie, sondern waren auch bei der Erbschaft bevorzugt (s. Erbrecht). So war es auch das Herkömmliche, daß die Regierung auf den erstgeborenen Sohn des Königs überging, wovon freilich mehrere Ausnahmen berichtet werden. Der Verkauf des Erstgeburtsrechts durch Esau steht einzig da und wird jedenfalls nicht gebilligt.

Die besondere Stellung des Gottesvolkes wird auch durch den Ausspruch: Israel ist mein erstgeborener Sohn, 2 Mo. 4,22, bezeichnet, wie Jesus als das Haupt der Erstgeborene unter vielen Brüdern (Röm. 8,29), der Erstgeborene von den Toten heißt (Kol. 1,18).

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