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Salmanassar

Salmanassar, Name verschiedener (im ganzen fünf) assyrischer Könige, von denen der neugefundene zweite oben auf Salmanassar 51 zwischen Assur-nazir-pal II. und Hadad-nirâri II. einzufügen ist, so daß also der bisherige Salm. II. (859-825) künftig als der III. und der in der Bibel als Eroberer Samarias genannte Salm. IV. (726-722) als der V. zu bezeichnen ist. Zu dem im Alten Testament nicht erwähnten Salm. III., der aber trotzdem in der Geschichte Israels (s. auch die Artt. Ahab und Jehu) eine Rolle spielte, vgl. man das oben Salmanassar 50 bemerkte; von ihm stammt der sogen. schwarze Obelisk (Tafel 20; jetzt im Br. Museum) mit den Annalen des Königs und mit Tribut-abbildungen, darunter auch der Tribut Jehus von Israel (Abb. 164). Dagegen wird Salm. V., der Sohn des bibl. Tiglatpileser, in der Bibel mit Namen genannt, nämlich 2 Kö. 17,3 u. 18,9 als Belagerer Samarias. Wenn 18,10 dem Salm. auch die Einnahme der Stadt zugeschrieben wird, so ist das ein begreiflicher Irrtum, da Salm. erst ganz kurz vor der Übergabe starb, die natürlich sein Sohn Sargon, der Vater Senacheribs, als eine von ihm selbst erzwungene, in seinen Inschriften darstellte. Auch Tob. 1,2 u. 13 ist Sargon gemeint, wie ja auch deutlich aus 1,18 (wonach ihm sein Sohn Senacherib in der Regierung folgte) hervorgeht. Sonst ist von Salm. V. noch bekannt, daß er zu Anfang seiner Regierung gegen die syr. Stadt Schabarain (s. d. Art. Sepharvaim) zog und daß er, wie Josephus (der ihn Salmanasses nennt) berichtet, vergeblich Tyrus belagerte; in der Stelle, welche Josephus aus dem tyr. Historiker Menander bei dieser Gelegenheit anführt, heißt Salm. Selampsas, wie demnach im Mund der Tyrer sein Name (vielleicht in Anlehnung an Salambo, die tyrisch-karthagische Astarte) lautete. Als König von Babel führte Salm. V. den Namen Ululai, das heißt der im Monat Elul geborene (Jlulaios des ptol. Kanon); der Name Salm. lautet assyrisch Schulmanu-ascharid das heißt „Gott Sulman (wahrsch. ein Beiname des Ninib und gelegentlich als Fischgott aufgefaßt) ist Oberherr“.

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