Aas
Alles Fleisch von Tieren, welche nicht durch Menschenhand getötet, sondern von selbst verendet oder durch andere Tiere ums Leben gekommen sind (2 Kö. 9,37 verächtlich vom Leichnam der Isebel. 1 Mo. 15,11 steht im Hebr. Leichname).
Solches Fleisch sollte nicht bloß nicht gegessen, sondern nicht einmal berührt werden, 2 Mo. 22,31; 3 Mo. 11,8-40; 17,15 f.; 22,8; 5 Mo. 14,21. Wer Aas von reinen Tieren genoss oder auch nur trug, war unrein bis zum Abend und musste seine Kleider waschen. Aber auch schon die bloße Berührung gefallenen Fleisches machte unrein bis zum Abend und erforderte eine Waschung. Wenn die Reinigung unterblieb, weil die Berührung mit Unreinem nicht bemerkt worden war, so musste ein Schuldopfer eintreten. Fiel ein Aas auf ein Gerät, so musste letzteres gereinigt, wenn es irden war, zerbrochen werden. (Zur Erklärung vgl. den Artikel Leichnam).
Das Apostelkonzil, Apg. 15, hat den Heidenchristen den Genuss des Erstickten verboten, weil die Judenchristen daran besonderen Anstoß genommen hätten.