Zwischen Selbstbestimmung und Schöpfungsordnung
Herzlich willkommen zum Podcast der EFA Stuttgart. Mein Name ist Thomas Powileit, und mir gegenüber sitzt Johannes Rist. Herzlich willkommen, Johannes.
Guten Morgen, Thomas, danke schön für die Einladung.
Ja, es ist wirklich schön, dass du da bist und bereit bist, diesen Podcast mit uns zu machen. Johannes, du hast bei uns in der Gemeinde deinen Praxisteil in der Gemeindemitarbeit absolviert, oder?
Genau.
Ich finde, das hast du auch sehr gut gemacht, so in der Richtung. Und jetzt bist du wo?
Momentan bin ich in Korb im Remstal. Dort bin ich Pastor im Gemeindeaufbau in der kleinen Gemeinde vor Ort.
Schön.
Einführung in das Thema und Zielsetzung des Podcasts
Ja, wir wollen heute über das Selbstbestimmungsgesetz sprechen. Dieses Gesetz verändert grundlegend den rechtlichen Umgang mit Geschlecht und Identität. Für uns als Christen wirft es dabei viele Fragen auf – juristische, geistliche, ethische und ganz praktische.
Es wird uns auch beschäftigen, wie wir das Gesetz biblisch einordnen können. Deshalb heißt dieser Podcast „Zwischen Selbstbestimmung und Schöpfungsordnung“. Denn es ist wichtig, welche Maßstäbe uns Gottes Wort gibt.
Außerdem werden wir darüber sprechen, was die neue Rechtslage konkret für christliche Gemeinden bedeutet. Diese stehen auf der einen Seite zur Wahrheit, sehen sich aber auf der anderen Seite auch verpflichtet, Menschen in Liebe zu begegnen. Das ist ein gewisser Spannungspunkt.
Natürlich müssen wir uns auch mit der Frage beschäftigen, wie wir als Gemeinde verantwortungsvoll, rechtssicher, seelsorgerlich und sensibel mit transidenten Menschen umgehen. Das ist das Thema, zu dem du etwas sagen wirst.
Persönlicher Hintergrund und Motivation zur Auseinandersetzung mit dem Gesetz
Vielleicht vorweg eine Frage, die mich interessieren würde: Du hast ja deine theologische Ausbildung am Bibelstudienkolleg gemacht. Im Rahmen dieser Ausbildung hast du dich, wenn ich es richtig verstanden habe, mit dem Selbstbestimmungsgesetz beschäftigt. Warum hast du dich damit auseinandergesetzt? Was hat dein Interesse daran geweckt?
Es war tatsächlich eine Aufgabe, die du mir gestellt hattest. Die Bibelschulausbildung habe ich mit „Evangelium für alle“ gemacht. Das ist die EFM-Gemeindegründung. Man könnte es als ein duales Studium bezeichnen: eine theoretische Ausbildung am BSK und praktische Erfahrungen in der Gemeindearbeit.
In diesem Rahmen gab es auch den Bereich Predigt und Lehre. Dort stand auf dem Programm, einen Vortrag zu einem ethischen Thema auszuarbeiten. Irgendwie sind wir dann auf dieses Gesetz gekommen und haben gedacht, dass es gut passen würde.
Ja, so vergesslich bin ich schon – das ist schon eine Weile her, dass ich dir das gestellt habe. Gut, dann steigen wir mal ein.
Grundlegende Inhalte und Neuerungen des Selbstbestimmungsgesetzes
Bevor wir mit dem Thema Selbstbestimmungsgesetz fortfahren, ist es hilfreich zu erklären, was genau darin geregelt wird und was daran grundlegend neu ist. Manchmal gibt es Gesetze, bei denen nur kleinere Ergänzungen vorgenommen werden.
Das Gesetz trägt den vollständigen Namen „Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag“. Dieser Name macht bereits deutlich, worum es geht: Es betrifft den Geschlechtseintrag im Personenstandsregister. Dort wird festgelegt, welchem Geschlecht ein Mensch aus rechtlicher Sicht zugeordnet wird – also aus Sicht des Staates.
Zukünftig sollen die Menschen in Deutschland selbst bestimmen können, wie ihr Geschlecht im Register eingetragen wird. Daher auch der Name des Gesetzes: Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag.
Im Kern geht es darum, die Möglichkeit zu schaffen, den Geschlechtseintrag anzupassen – allerdings rein rechtlich. Medizinische oder chirurgische Eingriffe werden in diesem Gesetz nicht thematisiert oder geregelt. Es geht ausschließlich um die rechtliche Seite.
Eine Änderung des Geschlechtseintrags ist oft auch mit einer Namensänderung verbunden. Zum Beispiel: Wenn Hans, der bisher als Mann registriert ist, künftig als Frau eingetragen werden möchte, kann er zum Standesamt gehen und beantragen, seinen Eintrag von männlich auf weiblich zu ändern. Gleichzeitig kann er seinen Namen von Hans auf Hanna ändern lassen. So ist das geplante Vorgehen.
Dabei muss die betroffene Person noch nicht äußerlich einem anderen Geschlecht entsprechen. Hans kann also weiterhin wie ein Mann aussehen, aber rechtlich als Frau geführt werden.
Das Neue an diesem Gesetz ist, dass es dafür nur noch die Selbstauskunft der betroffenen Person braucht. Es sind keine Gutachten von Ärztinnen oder Psychologen erforderlich. Es reicht die Erklärung: „Ich möchte zukünftig als ein anderes Geschlecht geführt werden.“
Die möglichen Einträge sind männlich, weiblich, divers oder auch die Streichung des Eintrags, sodass kein Geschlecht eingetragen ist.
Das ist die grobe Übersicht, worum es in dem Gesetz geht. Besonders brisant sind zwei Regelungen:
Erstens betrifft es Kinder und Minderjährige. Ab 14 Jahren können sie selbstständig eine Erklärung beim Standesamt einreichen, um eine Änderung des Geschlechtseintrags zu beantragen. Allerdings ist hierfür noch die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter notwendig.
Wenn die gesetzlichen Vertreter diese Zustimmung verweigern, wird der Fall vor das Familiengericht gebracht. Dort kann im Zweifelsfall auch gegen den Willen der Eltern entschieden werden. Die Selbstbestimmung gilt also auch für Minderjährige ab 14 Jahren.
Das bedeutet: Wenn Hänschen sagt, er möchte jetzt Hanna heißen, und die Eltern lehnen das ab, kann das Familiengericht die Änderung trotzdem durchsetzen, wenn es im Sinne des Kindes ist.
Das ist die erste brisante Regelung.
Die zweite betrifft das sogenannte Offenbarungsverbot. Dieses besagt, dass die vor der Änderung eingetragene Geschlechtsbestimmung nicht erforscht oder offengelegt werden darf.
Beispiel: Wenn jemand Hanna begegnet, die früher Hans hieß, darf diese Person nicht herausfinden oder offenbaren, dass Hanna früher Hans war und den Eintrag geändert hat.
Im Gesetz ist sogar vorgesehen, dass bei einer absichtlichen Schädigung der betroffenen Person ein Ordnungsgeld von bis zu 10.000 Euro verhängt werden kann.
Diese Regelung ist ebenfalls von großer Bedeutung.
Das heißt, es wäre schon problematisch, wenn jemand sagt: „Warum heißt du Hanna? Du warst doch Hans, oder?“ Im Zweifelsfall könnte das rechtliche Konsequenzen haben.
Wir sollten jedoch bedenken, dass es sich um ein junges Gesetz handelt. Es bleibt abzuwarten, wie die Gerichte darüber entscheiden und wie streng die Regelungen durchgesetzt werden.
In jedem Fall sollte man mit solchen Aussagen vorsichtig sein.
Das neue Verständnis von Geschlecht und Geschlechtsidentität im Gesetz
Und du hattest auch gefragt, was an diesem Gesetz grundlegend neu ist. Ein wesentlicher Punkt ist die betonte Selbstbestimmung. Das, was eingetragen wird, basiert nun ausschließlich auf dem, was die betroffene Person selbst angibt. Niemand anderes hat mehr ein Mitspracherecht. Nur die Person selbst bestimmt, welches Geschlecht sie hat.
An dieser Stelle sehe ich auch eine Veränderung im Denken des Gesetzgebers darüber, was Geschlecht eigentlich ist und wie es bestimmt wird. Ich möchte dazu aus dem Gesetz zitieren, und zwar aus Paragraph 2, Absatz 1. Der Gesetzestext lautet: "Jede Person, deren Geschlechtsidentität von ihrem Geschlechtseintrag im Personenstandsregister abweicht, kann erklären, dass die Angabe geändert werden soll."
Hier steht das Wort "Geschlechtsidentität" sehr prominent. Wenn die Geschlechtsidentität von dem Eintrag abweicht, kann eine Änderung vorgenommen werden. Die Geschlechtsidentität erhält hier die oberste Priorität und wird letztlich zum entscheidenden Merkmal dafür, welches Geschlecht eine Person hat.
Exkurs: Biologische und psychologische Bestimmung von Geschlecht
Ein kurzer Exkurs dazu, wie man das Geschlecht eines Menschen bestimmen kann: Grundsätzlich gibt es zwei Wege.
Der erste Weg ist der uns allen am geläufigste und herkömmliche Weg. Dabei achtet man auf biologische Merkmale. Das passiert zum Beispiel bei einem Baby direkt nach der Geburt. Man schaut, ob das Kind ein Glied hat – dann ist es ein Junge. Hat es eine Scheide, dann ist es ein Mädchen. Das ist die biologische Methode, um das Geschlecht zu bestimmen.
Es gibt aber auch die Möglichkeit, auf psychologische oder soziale Merkmale zu achten. Bei den sozialen Merkmalen fragt man, welche Rolle jemand in der Gesellschaft spielt. Wie verhält sich die Person? Was sind ihre Ausdrucksformen? Wie kleidet sie sich? Und so weiter.
Bei den psychologischen Merkmalen geht es darum, welchem Geschlecht sich die Person selbst zugehörig fühlt. Das ist die Innensicht einer Person. Gerade diese Innensicht, die Geschlechtsidentität, wird im Gesetzestext erwähnt. Man spricht auch von dem individuellen Geschlechtszugehörigkeitsempfinden, wie es einmal bezeichnet wurde. Dieses Empfinden ist ausschlaggebend dafür, welcher Eintrag im Personenstandsregister geführt wird.
Wenn zukünftig bei mir „männlich“ steht, dann ist das keine Aussage mehr darüber, dass ich eine biologisch männliche Konstitution habe. Es bedeutet vielmehr: Ich fühle mich als Mann.
Daraus ergibt sich ein grundsätzlich anderes Denken in der Frage, was Geschlecht überhaupt ist und wie man es bestimmt. Das Geschlecht basiert in dieser Sichtweise nicht mehr auf Fakten, sondern auf dem Empfinden, auf dem Gefühl einer Person.
Genau, so könnte man es eigentlich sagen. Das ist spannend.
Gesellschaftlicher Kontext und neue Denkweise zum Geschlecht
Das Selbstbestimmungsgesetz ist ein sehr bedeutendes neues Gesetz. Es spiegelt das Denken unserer Zeit stark wider.
Das Geschlecht, das bisher als festgelegt galt, soll nun individueller verstanden werden.
Biblische Perspektive auf das Selbstbestimmungsgesetz: Identität und Geschlecht
Genau. Wir machen diesen Podcast ganz bewusst als Gemeinde. Hier sprechen wir auch darüber, welche Ansatzpunkte es im Blick auf die gesetzliche Lage aus biblischer Sicht gibt. Wie kann man das einordnen, wenn man auf der einen Seite das Gesetz in der Hand hält und auf der anderen Seite Gottes Wort? Ist das kompatibel oder gibt es Unterschiede? Ich würde sagen, es gibt durchaus Unterschiede, denen wir mal nachgehen wollen.
Ich habe gerade ausgeführt – oder wir haben gesehen –, dass dieses Selbstbestimmungsgesetz letztlich Ausdruck einer größeren Frage ist, nämlich der Frage nach Geschlecht und Geschlechtsidentität. Dabei haben wir festgestellt, dass dieses Umdenken, diese Verschiebung in der Festlegung dessen, was Geschlecht ist, nicht mehr als objektive Beschreibung einer biologischen Konstitution verstanden wird, sondern als subjektive Wahrnehmung eigener Merkmale, die man an sich beobachtet und in gewisser Weise einsortiert.
Das neue Selbstbestimmungsgesetz geht eigentlich selbstverständlich davon aus, dass diese Geschlechtsidentität – und damit auch die Identität eines Menschen – niemand anders zuverlässig beschreiben oder über sie verfügen kann als allein die Person selbst. Die Frage „Wer bin ich?“ kann nur ich selbst beantworten. Und da kann mir auch niemand von außen reinreden. Das ist das Denken, das dahintersteckt und der Grund, warum man die Notwendigkeit sieht, dass über die Frage des Geschlechts Selbstbestimmung herrschen soll – eben weil nur das Individuum selbst bestimmen kann.
Hier ist mein erster Ansatzpunkt, wie wir dieses Gesetz, diese Gesetzeslage und dieses ganze Denken auch biblisch einordnen und bewerten können. Die Frage nach der Identität „Wer bin ich?“ ist eine der großen philosophischen Fragen, die wir hier nicht in aller Tiefe bearbeiten können. Es geht darum, ob es biblisch gesehen stimmt, dass nur das Individuum selbst bestimmen kann, wer es wirklich ist. Und da würde ich sagen: Die Bibel widerspricht dem, wenn wir uns das genauer anschauen.
Die Frage „Wer bin ich?“ kann ich ganz grundlegend beantworten mit „Ich bin ein Mensch.“ Ich vermute, das ist die grundlegendste Antwort, die man darauf geben kann: „Ich bin ein Mensch.“ Nun stellt sich natürlich die Frage, was es bedeutet, ein Mensch zu sein.
Wenn wir in die Bibel schauen, sehen wir schon auf den allerersten Seiten, in 1. Mose 1, dass es heißt: Gott schuf den Menschen zu seinem Bild, zum Bilde Gottes schuf er ihn. Der Mensch ist als Ebenbild Gottes geschaffen.
Das Wort, das hier mit „Ebenbild“ übersetzt wird, bedeutet eigentlich so etwas wie Repräsentation oder Repräsentationsabbild. Dieses Wort wird auch verwendet, um Statuen zu beschreiben. Eine Statue ist immer ein Repräsentationsabbild dessen, den sie verkörpert, der dargestellt wird.
Das heißt aber: Wenn der Mensch so ein Repräsentationsabbild Gottes ist, dann kann ich die Frage, was es bedeutet, Mensch zu sein, nur in Relation zu Gott beantworten. Ich kann diese Statue – um in diesem Bild zu bleiben – nicht vollständig verstehen oder beschreiben, wenn ich nicht weiß, wen sie darstellt.
Das wird hier auf den Menschen angewendet. Biblisch betrachtet kann ich den Menschen nicht wirklich begreifen, wenn ich nicht über Gott nachdenke.
Für die Identität bedeutet das: Sie ist nicht selbstbestimmt. Schon an der grundlegendsten Antwort, die ich geben kann – „Ich bin ein Mensch“ – merke ich, dass ich, um wirklich sagen zu können, wer ich bin, die Relation zu Gott brauche.
Das steht im Widerspruch zu der Vorstellung einer völlig selbstbestimmten Identität.
Identität in der Bibel: Bedeutung von Namen und Zuschreibung
Ein weiterer Gedanke, wo man das in der Bibel sieht, ist das Phänomen der Namensgebung. In unserer Kultur ist das nicht ganz so stark ausgeprägt, oder zumindest haben wir bei unseren Kindern nicht so sehr darauf geachtet, was der Name bedeutet. In der Bibel hingegen ist das sehr stark präsent. Dort ist der Name immer auch Ausdruck der Person und ihrer Identität. Der Name ist ja immer auch Programm.
Ein ganz klassisches und schönes Beispiel dafür ist Jakob im Alten Testament. Er wird Jakob genannt, weil er bei der Geburt die Verse seines Bruders festhält. Jakob kann man so übersetzen mit „der die Verse hält“, also „der Versenhalter“. Man kann Jakob aber auch anders übersetzen, nämlich mit „der Betrüger“ oder „er betrügt“. Dieser Name sagt also etwas über seine Identität aus. Sein Bruder Esau sagt das später auch: „Heißt er deswegen Jakob, weil er mich betrogen hat?“ Man merkt, dieser Name ist Programm im Leben von Jakob. Das ist seine Identität.
Spannend ist, dass dieser Name nicht von Jakob selbst gewählt wurde, sondern ihm von außen zugesprochen wird. Seine Eltern geben ihm den Namen bei der Geburt, und Esau verleiht ihm später eine ganz neue oder zweite Bedeutung. Noch später in seinem Leben erlebt Jakob eine Namensänderung. Aus Jakob, dem Betrüger, wird Israel, der Gottesstreiter, weil er mit Gott gerungen hat. Gott sagt zu ihm: „Du sollst nicht mehr Jakob heißen, sondern Israel.“ Damit wird ihm eine neue Identität zugesprochen. Er ist nicht mehr länger der Betrüger, sondern der, der mit Gott und Menschen gekämpft hat.
Der Clou oder der Witz an der Geschichte ist, dass nicht Jakob selbst seinen Namen ändert, sondern Gott ihm den neuen Namen gibt. An diesem Beispiel merkt man, dass Identität nicht etwas ist, was man allein mit sich selbst ausmacht. Sie wird ihm von außen zugesprochen oder zumindest zu einem bedeutenden Teil von außen geprägt.
Man könnte das an verschiedenen weiteren Beispielen ausführen, aber ich lasse es dabei bewenden. Ich denke, das wird schon deutlich: Identität ist in der Bibel nicht etwas, das man allein für sich bestimmt, sondern sie wird immer auch von außen in das Leben hineingesprochen. Man kann also nicht nur selbst bestimmen, wer man ist.
Genau das ist, denke ich, der erste und grundlegendste Ansatzpunkt. Denn auch das Gesetz wirft diese große Frage nach Identität auf. Deshalb ist das der erste Ansatzpunkt.
Verhältnis von Körper und Identität aus biblischer Sicht
Die zweite Frage, die ich ebenfalls für sehr wesentlich halte, betrifft das Verhältnis von Körper und Identität. Was hat das miteinander zu tun?
Im Selbstbestimmungsgesetz beziehungsweise in dem Denken, das diesem zugrunde liegt, wird gesagt, dass das Geschlecht, das ich habe, eigentlich nichts mit meiner biologischen Konstitution zu tun hat. Vielmehr ist es mein inneres Selbstverständnis, das bestimmt, wer ich bin. Anders formuliert: Nicht der Körper bestimmt meine Identität oder zumindest nicht mein Geschlecht.
Auch hier stellt sich die Frage: Was sagt die Bibel dazu? Ich beginne gern wieder ganz am Anfang, nämlich bei 1. Mose 1. Dort, wo gesagt wird, der Mensch sei als Ebenbild Gottes geschaffen, wird auch erwähnt, dass der Mensch als Mann und als Frau gemacht wurde. Das ist eine ganz grundsätzliche Feststellung und eine eindeutige Aussage: Der Mensch wird als Mann und als Frau geschaffen. Daraus zeigt sich eine grundlegende Binarität der Geschlechter.
Diese Binarität wird auch in 1. Mose 2 bestätigt, wo die Erschaffung der Frau noch einmal detaillierter beschrieben wird. Dabei wird deutlich, dass ein zweites Geschlecht geschaffen wird. Aus dem Kontext wird klar, dass hier das biologische Geschlecht gemeint ist.
In 1. Mose 1 schließt sich daran der Auftrag zur Fruchtbarkeit, zur Vermehrung und zur Fortpflanzung an. Das ist eine biologische Tatsache. Hier geht es um das biologische Geschlecht, und das stimmt mit dem überein, was naturwissenschaftlich klar ist und eigentlich auch nicht angezweifelt wird: Biologisch betrachtet gibt es nur zwei Geschlechter und Merkmale für diese zwei Geschlechter.
Nun stellt sich die Frage: Bestimmt das körperliche Geschlecht auch meine Geschlechtsidentität? Gibt mein Körper vor, wer ich bin?
Wir haben bereits gesehen, dass die Identität zumindest teilweise auch von außen vorgegeben wird. Es gibt andere, die mir sagen, wer ich bin. Dabei stellt sich die Frage, ob der Körper so ein „Anderer“ ist, der zumindest in einem gewissen Rahmen vorgibt, wer ich bin.
Im Denken des Selbstbestimmungsgesetzes wird das geleugnet. Dort heißt es, nur das innere Empfinden sagt, wer ich wirklich bin und welches Geschlecht ich wirklich habe. Man sieht hier auch eine gewisse Abwertung des körperlichen Lebens. Der Körper wird manchmal als Zwang oder als einengendes Korsett verstanden.
Die Bibel teilt diese Abwertung meines Verständnisses nach nicht. In 1. Mose 2, Vers 7 wird beschrieben, wie Gott den Menschen gemacht hat: „Da bildete der Herr Gott den Menschen aus Staub vom Erdboden und hauchte in seine Nase den Atem des Lebens; so wurde der Mensch eine lebende Seele.“ (Elberfelder Übersetzung)
Diese Formulierung bleibt sehr nah am hebräischen Grundtext und beschreibt, was eigentlich gesagt wird. Hier heißt es, der Mensch wurde eine lebende Seele. Das ist interessant, denn häufig begegnet mir die Auffassung – die ich selbst lange hatte –, dass der Mensch eine Seele hat. Hier jedoch wird gesagt, der Mensch ist eine lebende Seele.
Das Wort „Seele“ im Alten Testament beschreibt viel mehr als nur einen unsichtbaren Teil der Persönlichkeit. Es umfasst das ganze Leben, die ganze Person.
Interessant ist auch, wie der Mensch zu einer lebenden Seele wurde: Gott nimmt den Staub vom Erdboden, also das Biologische, das Physische, das Materielle – also die biologische Konstitution, den biologischen Körper – und haucht in seine Nase den Atem des Lebens. So wird der biologische Körper von Gott mit Leben erfüllt.
Dadurch wird der Mensch eine lebende Seele. Der Mensch hat also nicht nur einen Körper, in dem sein eigentliches Ich wohnt und das als Hülle oder Fahrzeug dient, mit dem er durchs Leben wandelt. Vielmehr ist er sein Körper – ein belebter Körper, so wird es hier dargestellt.
Daraus lässt sich folgern: Der Körper ist fundamental für meine Identität. Ich kann mein Ich nicht von meinem Körper trennen und in kritische Distanz zu meinem Körper treten, um zu sagen: Das ist aber nicht richtig, das bin nicht wirklich ich, sondern dieser Körper. Nein, dieser Körper bin tatsächlich ich.
Für die Frage nach dem Geschlecht folgt daraus: Welches Geschlecht ich habe, bestimmt sich biblisch betrachtet tatsächlich biologisch. Auch in der Frage nach dem Geschlecht kann ich nicht in kritische Distanz zu meinem Körper treten.
Wenn mein Körper männlich ist, dann bin ich tatsächlich männlich, dann bin ich ein Mann.
Wenn jemand sich transident fühlt, also den Eindruck hat: „Mensch, das passt nicht, ich bin gar kein Mann, obwohl ich einen männlichen Körper habe“, dann wäre der biblisch betrachtete Ansatz nicht, in Opposition zu seinem Körper zu treten und ihn nicht zu Wort kommen zu lassen.
Vielmehr sollte man fragen: Woher kommt dieses Empfinden, einem anderen Geschlecht angehören zu wollen? Das ist eine seelsorgerliche Frage, die sich schwer dogmatisch und allgemeingültig für alle beantworten lässt.
Mit den beiden großen Ansatzpunkten – der Frage nach der Identität und der Frage nach Körper und Identität – lässt sich zeigen, dass die Bibel sich nicht dem Denken anschließt, das hinter dem Selbstbestimmungsgesetz steht.
Die Bibel wertet den biologischen Körper und die biologische Konstitution deutlich höher und setzt die Selbstbestimmung und Autonomie des Individuums nicht so hoch an.
Das wäre mein Ansatz, wie ich die Gesetzeslage aus biblischer Sicht einordnen würde.
Zusammenfassung der biblischen Perspektive und Übergang zu juristischen Aspekten
Vielen Dank, ich glaube, das hilft wirklich weiter. Es ist auch wichtig zu sehen, dass die Bibel das nicht unterstreicht, das Gesetz – das ist die Quintessenz.
Du bist jetzt auf drei Punkte eingegangen. Zuerst hast du gesagt, dass ich als Mensch geschaffen bin, als Ebenbild Gottes. Von daher kann ich sagen: Jemand hat mal gesagt, um Mensch zu sein, muss ich einfach nach Gott fragen, um mein Menschsein wirklich zu verstehen. Wenn ich Gott aus diesem Bild herausnehme, dann verstehe ich mein Menschsein nicht mehr wirklich.
Der zweite Punkt war, dass du vom Namen hergekommen bist. Du hast gesagt, Identität ist durchaus nicht nur etwas, das in mir selbst begründet ist. So wie ich ja auch geprägt bin: Ich komme auf diese Welt, aber ich bin Teil der Geschichte meiner Familie. Das ist etwas, was man heute oft nicht mehr sehen möchte. Stattdessen geht es nur noch um mich selbst.
Das Letzte fand ich sehr spannend: Du hast gesagt, der Körper zeigt auch, wer ich bin. Wenn das in Konflikt zueinandertritt, auch in mir selbst, führt das oft zu einer Abwertung des Körpers. Dann sage ich vielleicht: Egal, ich bin jetzt in diesem Körper, aber das ist eigentlich nicht meins. Dabei werte ich ihn entsprechend ab.
Juristische Aspekte des Selbstbestimmungsgesetzes für christliche Gemeinden
Kommen wir nun zum nächsten großen Thema. Bisher haben wir die biblische Sicht auf das Gesetz betrachtet. Es gibt jedoch auch juristische Aspekte, die wir als christliche Gemeinden berücksichtigen müssen, besonders wenn wir uns an den Maßstäben der Bibel orientieren. Welche juristischen Aspekte könnten auf uns zukommen oder welche müssen wir beachten?
Ich möchte an dieser Stelle darauf hinweisen, dass ich kein Jurist bin. Deshalb stütze ich mich auf das, was klügere oder besser informierte Personen zu diesem Thema geschrieben haben. Besonders verweise ich auf eine Handreichung, die die Deutsche Evangelische Allianz speziell für christliche Gemeinden herausgegeben hat. Diese beschäftigt sich mit den Auswirkungen des Selbstbestimmungsgesetzes.
Das, was ich an juristischen Punkten erläutern werde, ist im Grunde eine Zusammenfassung dieser Handreichung. Juristisch wird das Thema erst wirklich konkret, wenn transidente Personen in die Gemeinde kommen oder wenn sich Gemeindemitglieder als transident outen und das Selbstbestimmungsgesetz in Anspruch nehmen. Ansonsten bleibt es eher eine theoretische Überlegung.
Später werde ich auch noch darauf eingehen, welche Auswirkungen das Gesetz auf die Verkündigung hat. Im konkreten Umgang wird es jedoch besonders interessant. Was ist also im Umgang mit transidenten Personen zu beachten?
Zunächst zur Wiederholung: Das Selbstbestimmungsgesetz erlaubt die Änderung des Geschlechtseintrags und des Vornamens allein aufgrund einer Selbstauskunft. Es regelt zudem, dass entsprechende Dokumente wie Führerschein, Pässe oder Zeugnisse neu ausgestellt werden. Dabei werden die Namen geändert, und auch der Geschlechtseintrag wird angepasst, sofern er auf den Dokumenten vermerkt ist.
Im Umgang mit einer transidenten Person, die von diesem Gesetz Gebrauch gemacht hat, muss der neue Vorname verwendet werden. Juristisch gesehen steht das zwar nicht explizit im Selbstbestimmungsgesetz, aber dort wird festgelegt, dass der Name entsprechend dem Geschlechtseintrag geändert werden kann oder sogar muss.
In Deutschland ist der Name durch das Persönlichkeitsrecht geschützt. Wenn jemand absichtlich und bewusst den falschen Namen verwendet, hat die betroffene Person das Recht, dies zu unterlassen – und dieser Anspruch kann gerichtlich durchgesetzt werden.
Wenn beispielsweise jemand seinen Vornamen von Hans auf Hanna ändert und dies auch in den offiziellen Dokumenten vermerkt ist, muss diese Person rechtlich gesehen als Hanna angesprochen werden – also mit dem neuen Namen und den entsprechenden Pronomen. Das ist eine juristische Regelung, die beachtet werden muss.
Ein weiterer Punkt, der zuvor schon angesprochen wurde, ist das Offenbarungsverbot. Es ist nicht erlaubt, vorsätzlich und vor allem nicht mit Schädigungsabsicht das frühere Geschlecht einer Person offenzulegen. Dieses Verbot ist tatsächlich eine Neuerung im deutschen Recht.
Hier wird verboten, etwas zu sagen, was gemeinhin als objektive Wahrheit gilt. Zum Beispiel darf man nicht sagen: „Das war früher Hans“, obwohl das tatsächlich so war. Es ist also nicht mehr erlaubt, eine Tatsache mitzuteilen, die als solche gilt.
In gewissem Sinne handelt es sich hier um ein Sprachverbot. Allerdings muss man das etwas einschränken: Das Gesetz bezieht sich auf wissentliches und willentliches Handeln. Wenn man sich zum Beispiel versehentlich verspricht, fällt das nicht darunter.
Außerdem muss eine Schädigungsabsicht vorliegen. Das bedeutet, dass durch das Offenbaren dem anderen Schaden zugefügt werden soll oder man ihm etwas Schlechtes antun möchte. Neutrale oder positive Äußerungen fallen nicht unter dieses Verbot.
Diese Einschränkungen sind wichtig, dennoch sollte man das Offenbarungsverbot unbedingt beachten.
Hausrecht, Vertragsfreiheit und weitere rechtliche Rahmenbedingungen
Was kann ich dazu noch sagen, was darf ich sagen, und wo ist es vielleicht besser, still zu sein? Ein weiterer rechtlicher Aspekt ist das Hausrecht und die Vertragsfreiheit. Das Hausrecht ist ausdrücklich nicht vom Selbstbestimmungsgesetz betroffen. Das bedeutet, wie wir in unserem privaten Haushalt mit transidenten Personen umgehen, bleibt weiterhin dem Hausherrn überlassen.
Es ist also zum Beispiel möglich, einer Transfrau – also einem Mann, der sich als Frau identifiziert – den Zugang zur Frauentoilette zu verwehren oder bei Jugendlichen den Zugang zum Schlafraum des anderen Geschlechts zu untersagen. Allerdings müssen sachliche Gründe vorliegen. Solche sachlichen Gründe gibt es auch.
Ein sachlicher Grund ist zum Beispiel, wenn sich andere in ihrem Schamgefühl verletzt fühlen. Gerade in unserem Kontext wäre das wahrscheinlich der Fall, wenn eine Transfrau die Frauentoilette benutzt und sich andere dadurch in ihrem Schamgefühl beeinträchtigt fühlen. Auch das religiöse Empfinden einer Religionsgemeinschaft kann ein sachlicher Grund sein.
Rechtlich ist es also möglich, solche Zugangsverbote auszusprechen. Natürlich muss man immer auch abwägen, ob man das aus dem Standpunkt der christlichen Nächstenliebe heraus tun möchte. Dazu kommen wir später noch einmal.
Ein weiterer wichtiger Punkt aus juristischer Sicht ist das Zusammenspiel des Selbstbestimmungsgesetzes mit einem anderen Gesetz, das vor einigen Jahren verabschiedet wurde: dem Gesetz zum Schutz vor Konversionsbehandlungen. Dieses Gesetz verbietet das Bewerben, Anbieten, Vermitteln und Durchführen von Konversionsbehandlungen bei unter 18-Jährigen, also bei Kindern und Jugendlichen.
Ursprünglich ist in diesem Gesetz vor allem an die sexuelle Orientierung gedacht, das heißt, jemand, der homosexuell empfindet, darf nicht zu heterosexueller Orientierung „konvertiert“ werden. Der Gesetzestext schließt jedoch auch ausdrücklich transidente Personen mit ein.
Deshalb ist im Umgang mit unter 18-Jährigen besondere Vorsicht geboten. Jede Form von Indoktrination, Beeinflussung oder Ähnlichem kann schon als Werbung für eine Konversion gewertet werden und wäre damit strafbar. Man muss also sehr vorsichtig sein, welche Ratschläge man gibt, da dies schnell als Werbung ausgelegt werden kann.
Was nicht verboten ist, sind sachliche Vorträge oder sachliche Auseinandersetzungen, wie wir sie hier gerade führen. Wir dürfen die biblischen Lehren zur Schöpfungsordnung, zum Sündenfall und Ähnlichem herausstellen. Das dürfen wir tun, denn wir haben Religionsfreiheit. Vorsicht ist jedoch geboten, wenn daraus Handlungsempfehlungen werden, also wenn Werbung für Konversionshandlungen gemacht würde.
Auch seelsorgerliche oder psychotherapeutische Gespräche sowie der Austausch über die Situation sind nicht verboten. Hier darf man ebenfalls die biblischen Grundlinien und Lehren vermitteln. Allerdings muss ein seelsorgerliches Gespräch ergebnisoffen geführt werden. Man darf also nicht darauf hinarbeiten, dass die Person eine Konversionsbehandlung durchführt.
Das Gesetz zum Schutz vor Konversionsbehandlungen betrifft ausschließlich unter 18-Jährige, also vor allem die Jugendarbeit, nicht aber Personen über 18 Jahre.
Was ebenfalls nicht verboten ist, ist das Beten für eine Person, die mit ihrer Identität oder mit Fragen zu ihrer Identität kämpft. Gerade von diesem Gebet dürfen wir Großes erwarten.
Insgesamt, was diese juristischen Fragen betrifft, gilt – wie ich bereits gesagt habe – dass es sich um ein recht neues Gesetz handelt. Es bleibt abzuwarten, wie es umgesetzt wird und wie in konkreten Rechtsfällen entschieden wird. Man wird dann sehen können, wie streng und wie scharf die Regelungen tatsächlich sind.
Das Gesetz ist vor etwa einem Jahr in Kraft getreten. Es braucht also noch entsprechende Fälle, an denen man die praktische Anwendung ablesen kann.
Bedeutung des Hausrechts für Gemeinden und proaktive Vorbereitung
Du hast vom Hausrecht gesprochen. Das bedeutet, man müsste ein solches Hausrecht auch formuliert haben, sozusagen. Es ist nicht etwas, das man spontan aus der Situation heraus entscheidet, sondern man legt fest: In unserem Haus gilt folgende Regelung.
Das wäre zum Beispiel auch eine Handlungsanweisung für Gemeinden. Sie sollten sich überlegen, ob sie so etwas für sich selbst festlegen wollen. Wenn es dann schriftlich festgehalten ist, kann man sich darauf berufen. Andernfalls gibt es keine Grundlage, auf die man sich stützen könnte.
Ich denke, das ist allgemein eine grundsätzliche Handlungsempfehlung: Man sollte sich mit diesem Thema auseinandersetzen, bevor konkrete Fälle auftreten. Am besten, wenn man die Zeit dafür hat und gerade keine akuten Fälle vorliegen. Denn wenn man mitten in einer Situation steckt, muss man seine theologischen Überzeugungen dazu erarbeiten und diese noch in der Gemeinde vermitteln. Das nimmt viel Zeit in Anspruch und ist oft sehr knapp bemessen.
Deshalb ist es sinnvoll, sich schon im Vorfeld mit dem Thema zu beschäftigen, auch wenn der konkrete Bedarf vielleicht noch gar nicht da ist.
Ich weiß, das kann auch als eine Art Beugung vor dem Zeitgeist verstanden werden. Die Frage lautet dann: Warum sollten wir uns jetzt mit diesem Thema auseinandersetzen, nur weil die Gesellschaft es tut? Ich denke jedoch, wir kommen nicht darum herum.
Die Gesellschaft beschäftigt sich nun einmal damit, und dadurch ist das Thema bei viel mehr Menschen präsent. Es gibt auch Studien, die zeigen, dass seitdem das Thema stärker thematisiert wird, sich viel mehr Menschen outen. Deshalb ist es nur eine Frage der Zeit, bis konkrete Fälle auch in unserer Gemeinde oder in unseren Gemeinden auftreten.
Das wäre auch im Hinblick auf die juristischen Aspekte hilfreich, selbst wenn du kein Jurist bist. Man sollte einfach wissen, wo bestimmte Dinge stehen und wie die rechtliche Lage ist.
Umgang mit transidenten Menschen in der Gemeinde: Grundsätze und Herausforderungen
Ja, wir haben jetzt über dieses Gesetz gesprochen. Das Gesetz hat eine klare Zielgruppe: transidente Menschen. Dabei gibt es sicherlich viele Fragen, vor allem im Hinblick auf den Umgang mit der Situation oder mit diesen transidenten Menschen.
Welche Fragen müssen wir als Gemeinde klären? Und welche konkreten Ratschläge kannst du dazu geben?
Zunächst einmal sollten wir festhalten: Wir sprechen über Menschen. Das ist sehr wichtig. Unser Podcast hier behandelt das Thema allgemein und spricht über Menschen im Allgemeinen. Wenn jedoch später Menschen vor uns stehen, dann ist es immer eine einzelne Person, ein Individuum. Man kann nicht alle über denselben Kamm scheren. Das ist ein grundlegender Punkt im Umgang miteinander. Und das gilt ja im Prinzip für den Umgang mit allen Menschen.
Ein weiterer Grundsatz, der klar sein sollte, ist: Unser Umgang als Christen mit Menschen sollte von Gnade und Wahrheit geprägt sein. Wir sollen den Menschen in der Liebe Gottes begegnen. Gnade und Liebe zeigen sich besonders darin, ob ich den anderen verstehen möchte, der mir gegenübersteht. Nehme ich sein Denken und sein Empfinden ernst, auch wenn es ganz anders ist, als ich es nachvollziehen kann? Gerade wenn jemand sich transident fühlt, mache ich mir die Mühe, mich in diese Person hineinzuversetzen? Oder habe ich schon meine theologischen Totschlagargumente parat, warum diese Person eigentlich auf der falschen Seite steht?
Ich denke, das ist ganz wichtig. Auf der anderen Seite sind wir jedoch auch der Wahrheit verpflichtet. Wie ich vorher gesagt habe, dürfen und sollen wir die biblischen Lehren und die biblische Schöpfungsordnung vermitteln. Diese beiden Grundsätze – Gnade und Wahrheit – sollten unseren Umgang prägen.
Wenn wir reden, dann ist der ganz grundsätzliche Ratschlag: Wir sollten mit Menschen reden und nicht über Menschen. Es gibt so viele unterschiedliche Situationen und Szenarien, dass man einfach miteinander sprechen muss.
Unterschied zwischen persönlichem Anliegen und politischem Diskurs
Als konkreten Ratschlag im Umgang mit transidenten Menschen in der Gemeinde halte ich es für wichtig, zwischen den einzelnen Personen und dem politisch-ideologisch gesellschaftlichen Diskurs zu diesem Thema zu unterscheiden.
Das Thema Geschlecht und Geschlechtsidentität ist politisch sehr umstritten und wirkt in der Gesellschaft stark spaltend. Dies betrifft nicht nur das Verhältnis zwischen Christen und Nichtchristen, sondern auch innerhalb der Gesellschaft selbst. Deshalb sollten wir genau hinsehen, wer die Person ist, die vor uns steht.
Nicht alle Menschen, die zu uns kommen, haben dieselben Anliegen. Es kann sein, dass jemand transident ist, aber eigentlich gar nicht groß darüber sprechen möchte. Diese Person möchte vielleicht nicht, dass das Thema in der Gemeinde eine große Rolle spielt. Sie möchte lieber unauffällig bleiben, sucht aber möglicherweise seelsorgerliche Begleitung.
Es gibt aber auch Menschen, die das Thema bewusst vorantreiben und in der Gemeinde eine politische Agenda verfolgen. Diese wollen möglicherweise Unruhe stiften. Solche Personen unterscheiden sich von denen, die ein persönliches Anliegen haben. Deshalb ist es wichtig, zu unterscheiden: Kommt hier jemand mit einem seelsorgerlichen Anliegen oder verfolgt die Person eine politische Agenda?
Wir dürfen nicht alle über einen Kamm scheren. Wenn wir erkannt haben, wen wir vor uns haben, können wir uns auch fragen, welchen Kampf wir in diesem konkreten Fall führen wollen. Möchte ich im seelsorgerlichen Umgang die politische Agenda, die draußen in der Welt diskutiert wird, bekämpfen? Ist das der richtige Ort dafür?
Betrachten wir zum Beispiel einen männlichen Jugendlichen, der sagt, er fühlt sich weiblich und hat damit zu kämpfen. Wie gehe ich mit ihm um? Sage ich: „Wir geben diesem Denken keinen Fußbreit Platz. Du gehst jetzt einfach in den Jungschlafraum, und das war’s. Wir haben hier klare Ordnungen.“ Oder nehme ich sein Empfinden ernst und versuche, eine Lösung zu finden, mit der er klarkommt?
Wichtig ist, dass ich wahrnehme, mit welcher Motivation, Absicht und welchem Anliegen eine Person zu mir kommt. Dabei gilt es, die Trennung zwischen dem Menschen und dem politischen Diskurs klar zu machen.
Rollenvorstellungen und deren Bedeutung für transidente Menschen
Ein weiterer Ratschlag betrifft das transidente Empfinden, das stark mit Rollenvorstellungen und Stereotypen verbunden ist. Wenn ich ein Mann bin, frage ich mich oft: Wie muss ich mich verhalten? Wie verhält sich ein Mann normalerweise? Was muss ich tun, um als Mann zu gelten? Viele Geschichten von transidenten Personen drehen sich letztlich um genau diese Fragen.
Diese Menschen hatten oft Schwierigkeiten, weil sie biologisch einem bestimmten Geschlecht zugeordnet waren, aber an den damit verbundenen Rollenvorstellungen gescheitert sind. In diesem Zusammenhang sollten wir uns als Gemeinde durchaus fragen, welche Rollenvorstellungen wir prägen und fördern wollen. Ich denke, das ist eine Frage, die jede Gemeinde für sich klären und kritisch hinterfragen muss.
Bei Kindern kennen wir klassische Rollenvorstellungen: Mädchen spielen mit Puppen, Jungen mit Autos. Diese Vorstellungen gibt es aber auch für Erwachsene. Männer grillen gerne, Frauen trinken eher Kaffee – solche Klischees sind weit verbreitet. Vieles davon ist nicht grundsätzlich falsch, denn diese Vorstellungen spiegeln zum Teil wider, wie sich die Mehrheit der Männer oder Frauen tatsächlich verhält. Es ist nun mal so, dass die Mehrheit der Männer gerne grillt, und daran ist ein Körnchen Wahrheit.
Dennoch müssen wir sensibel bleiben. Es gibt auch Männer, die nicht gerne grillen oder sonstigen Klischees und Stereotypen nicht entsprechen. Deshalb sollten wir uns fragen, welche Klischees und Rollenvorstellungen wir als Gemeinde fördern wollen. Möchten wir wirklich bestätigen, dass ein "richtiger Mann" gerne grillt? Oder sind wir sensibel genug, bei einem Männerfest zu sagen: Du darfst auch kommen, wenn du nicht gerne grillst. Die meisten tun es zwar gerne, aber du bist trotzdem herzlich willkommen und darfst anders sein. Du darfst als Mann auch vegetarisch leben, zum Beispiel.
Das sollten wir deutlich machen: Meiner Meinung nach muss man nicht allen Klischees entsprechen, die es für Männer gibt, um als Mann zu gelten. Dasselbe gilt natürlich für Frauen.
Priorität der christlichen Identität über Geschlechtsidentität
Genau, welche Rollenvorstellung wollen wir prägen und fördern? Diese Frage ist Teil einer größeren Thematik. Vorhin haben wir bereits das Thema Identität angesprochen – insbesondere den hohen Stellenwert, den die Geschlechtsidentität durch dieses Gesetz auch in unserer Gesellschaft erhält. Es wird gesagt, dass Geschlecht etwas sehr Wichtiges und Zentrales für die eigene Identität ist.
Auch in der Bibel hat das Geschlecht eine hohe Priorität für unsere Identität, aber nicht die höchste. Das sollten wir als Gemeinden ebenfalls vermitteln. Im Galaterbrief 3 schreibt Paulus: „Hier ist nicht Jude noch Grieche, hier ist nicht Sklave noch Freier, hier ist nicht Mann noch Frau, denn ihr seid allesamt einer in Christus Jesus.“
Teilweise wird dieser Vers so ausgelegt, als ob durch die Zugehörigkeit zu Jesus sämtliche Geschlechtsunterschiede aufgehoben wären. Es wäre dann völlig irrelevant, ob man Mann, Frau oder gar keines von beidem ist. Ich sehe das anders. Die Unterschiede bleiben bestehen. In der Auflistung werden ja auch Sklaven und Freie genannt, und die gab es damals in der Gemeinde weiterhin. Das wurde also nicht aufgehoben.
Paulus sagt hier vielmehr, dass unsere Identität als Christen in erster Linie darin besteht, dass wir zu Jesus gehören. Ich bin nicht in erster Linie Angehöriger eines bestimmten Volkes, eines bestimmten Berufsstandes oder eines bestimmten Geschlechts. Das ist nicht das letztgültige Merkmal meiner Identität. Vielmehr bin ich vor allem ein Angehöriger Jesu – ich gehöre zu ihm. Das ist meine Identität als Christ.
Das bedeutet auch, dass es in meinem Leben nicht das höchste Ziel sein muss, als Mann möglichst männlich oder als Frau möglichst weiblich zu sein. Viel wichtiger ist es, christlich, also Christus gemäß zu leben. Christus soll in meinem Leben sichtbar werden, ich soll ihm ähnlich werden, und sein Wesen soll sich in mir widerspiegeln.
Dabei steht nicht die Anpassung an irgendwelche Klischees oder Stereotype im Vordergrund, sondern die Übereinstimmung mit dem Wesen Jesu. Ich denke, das sollten wir als Gemeinden ins Zentrum rücken. Es geht nicht darum, in Rückzugsgefechten zu behaupten, die Gesellschaft würde alle Geschlechtervorstellungen über den Haufen werfen, und wir müssten diese nun umso stärker betonen.
Unser Weg ist vielmehr, das Wesen Jesu hervorzuheben. Wenn man im Neuen Testament nachschaut, wo es um das Leben als Christ geht, gibt es nur sehr wenige Stellen, die zwischen Mann und Frau unterscheiden. Die meisten Aussagen gelten für Männer und Frauen gleichermaßen. So sollen wir sein: Christusähnlich.
Dann gibt es noch einige konkrete Fragen, bei denen sich Gemeinden die Mühe machen müssen, eine Position zu erarbeiten. Wie wollen wir grundsätzlich mit diesem Thema umgehen? Was ist unsere theologische Position dazu? Wie ordnen wir das biblisch ein?
Welchen Umgang wollen wir mit transidenten Personen in unserer Gemeinde pflegen? Sollen sie Teil unserer Gemeinde sein können? Soll unsere Gemeinde ein Ort sein, an dem auch transidente Menschen Jesus begegnen und im Glauben an ihn wachsen können? Wenn ja, wie können wir solche Personen integrieren – gerade in der Spannung zwischen Liebe und Wahrheit, sodass wir beiden gerecht werden?
Ich denke, bei diesen Fragen ist die Gemeindeleitung besonders gefragt. Sie sollte bewusst in die Verantwortung gehen und Führung übernehmen – vor allem, wenn die Gemeinde noch wenig Erfahrung mit dem Thema hat. Wenn das Thema aufkommt, wird sich ein Umgang einstellen. Die Frage ist, ob dieser Umgang gut und gewollt ist. Deshalb ist es wichtig, dass die Gemeindeleitung diese Fragen proaktiv angeht.
Umgang mit Namen, Pronomen und weiteren praktischen Fragen
Ein heikles Thema ist immer die Frage nach der Verwendung von Vornamen und Pronomen, wenn jemand sein Geschlecht und seinen Namen geändert hat. Ich habe bereits gesagt, dass wir rechtlich verpflichtet sind, den neuen Namen anzuerkennen.
Bei den Pronomen stellt sich die Frage, ob man von „er“ oder „sie“ spricht oder ob man ein geschlechtsneutrales Pronomen verwendet. Es gibt Argumente dafür: Zum Beispiel ist es ein Zeichen von Gastfreundschaft und Respekt, die Selbstbezeichnung der anderen Person zu akzeptieren. Außerdem wird so der Beziehungsaufbau nicht erschwert, und in seelsorgerlichen Gesprächen kann man leichter Zugang zu der Person finden.
Gegen diese Haltung sprechen andere Argumente. Letztlich wäre es aus ihrer Sicht eine Lüge. Biologisch gesehen ist die Person, wie wir vorher festgestellt haben, ein Mann. Biblisch betrachtet ist er somit wirklich ein Mann. Wenn wir etwas anderes tun, kapitulieren wir vor einer falschen Ideologie. Das wäre eine Täuschung und kein Ausdruck von Liebe.
Wie man sich hier schlussendlich positioniert, hängt stark von der grundsätzlichen Haltung zum Umgang mit transidenten Menschen ab. Wenn wir wirklich wollen, dass sie Teil unserer Gemeinde werden, kommen wir nicht darum herum, diesen Schritt auf sie zuzugehen. Wenn die Person möchte, dass man sie mit „sie“ anspricht, dann sollte man das tun. Gerade das Thema ist für transidente Menschen häufig sehr emotional. Wenn sie mit einem falschen Pronomen angesprochen werden, empfinden sie das oft als verletzend.
Man könnte also sagen: Wenn jemand, der früher Hans hieß, jetzt Hanna genannt werden möchte und sich in seiner eigenen Vorstellung als Hanna sieht, sollte man sie auch so ansprechen. Dabei kann man hoffen, dass die Person durch das Wort Gottes eine tiefere Grundlage für ihre Identität findet. Identität ist nicht etwas, das aus uns selbst kommt, sondern etwas, das Gott uns zuspricht.
Wenn die grundsätzliche Überzeugung der Gemeinde ist, Hanna einen Platz zu bieten, wird alles andere sehr schwierig. Sie würde sich sonst immer fremd fühlen und an einer für sie sehr zentralen Frage ihrer Identität nicht angenommen werden. Das denke ich.
Im seelsorgerlichen Gespräch haben wir zudem die Möglichkeit, auch darauf hinzuweisen und zu sagen: „Schau mal, eigentlich hat Gott auch biologisch etwas in dein Leben hineingelegt. Wie können wir gemeinsam dahin kommen, das anzunehmen?“
Prinzipiell gilt: Man muss die Position klären, wie wir mit diesen Menschen umgehen wollen. Daraus ergibt sich dann auch die Frage, wie wir sie ansprechen.
Toiletten, Schlafräume und weitere praktische Regelungen
Ein weiteres Thema, das ich noch ansprechen möchte und zu dem Klarheit geschaffen werden muss, betrifft Toiletten und Schlafräume.
Es gibt Toiletten, die sowohl von Männern als auch von Frauen genutzt werden können. In vielen Gemeinden gibt es bereits ein drittes WC, das barrierefreie WC. Vielleicht könnte man einfach darauf hinweisen, dass Menschen, die Schwierigkeiten haben, sich eindeutig als männlich oder weiblich zuzuordnen, oder die sich dem anderen Geschlecht zuordnen, dieses WC ebenfalls benutzen dürfen.
Auch hier stellt sich jedoch die Frage, was unsere grundsätzliche Position genau ist. Das sind die Themen, die ich mitgebracht habe.
Abschluss und Ausblick
Ja, vielen Dank, Johannes. Ich glaube, das war wirklich gut.
Das Selbstbestimmungsgesetz stellt uns als Christen und Gemeinden vor eine echte Herausforderung. Ich denke, das haben wir deutlich gemerkt. Unser Wunsch ist, dass dieses Gespräch den Zuhörern hilft, Orientierung zu finden.
Es wird immer wieder betont, auf der einen Seite fest in der Wahrheit der Bibel gegründet zu sein. Das war ja ein ganz wesentlicher Teil. Auf der anderen Seite ist es wichtig, barmherzig gegenüber Menschen zu sein. Diese Spannung können wir nicht einfach auflösen.
Du hast gerade auch gesagt, dass es wichtig ist, dass Gemeinden proaktiv denken und nicht nur reagieren, wenn bestimmte Dinge auftauchen. Ich glaube, wir müssen darum ringen, in einer sich verändernden Gesellschaft glaubwürdig, liebevoll und klar Jesus nachzufolgen.
Das war der Podcast der evangelischen Freikirche Evangelium für alle in Stuttgart. Wir hoffen, ihr konntet einen Impuls mitnehmen, wie ihr persönlich und auch als Gemeinde darum ringen könnt, den Herrn Jesus in einer sich verändernden Gesellschaft glaubwürdig, liebevoll und klar nachzufolgen.
Wenn ihr Fragen habt, über die wir sprechen sollen, oder Anmerkungen zum Podcast, schreibt uns gern unter podcast@efa-stuttgart.de.
Wir wünschen euch Gottes Segen.