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Wohnung

Wohnen, Wohnung.

1) Gott w. zwar nicht in Tempeln mit Händen gemacht (1 Kö 8,27; Jes. 66,1; Apg. 7,48. 49; 17,24); aber dies hindert nicht, daß er seine Offenbarungsgegenwart, sein Angesicht, seinen Namen (5 Mo. 12,5; Ps. 74,7), seine Herrlichkeit (2 Mo. 24,16), seine Ehre (Ps. 26,8), seine Weisheit (Sir. 24,11 ff.) irgendwo lokalisiert, so ursprünglich im Paradies, im Himmel (5 Mo. 26,15; 1 Kö. 8,39; Ps. 2,4; Jes. 33,5; 1 Tim. 6,16). Die Herrlichkeit u. Seligkeit des Gottesvolks ist, daß Gott unter ihm w. (2 Mo. 29,45; 3 Mo 26,11; Ps. 84,2; Hes. 37,27). Die Wolkensäule war Zeichen hievon. Diese „Schechinah“ hat sich sichtbar in der Stiftshütte niedergelassen (2 Mo. 40,34; 2 Chr 7,2), die daher Wohnen, Wohnung heißt (2 Mo. 26,1; Jos. 22,19; 1 Chr. 29,1). Nach der Wüstenwanderung und vorübergehendem Aufenthalt in Silo hat es dem Herrn gefallen, in Zion seine Wohnen, Wohnung auf immer aufzuschlagen (1 Kö. 8,13; 1 Chr. 23,25; Ps. 132,13. 14; 68,17; Joel 4,21). Doch ist dies nur bedingt gemeint. Wenn das Volk fortfährt, unbußfertig zu sagen: „Hier ist des Herrn Tempel,“ so kommt es Gott nicht darauf an, Tempel und Bundeslade preiszugeben (1 Sa. 4; Jer. 7). Im zweiten Tempel fehlte die sichtbare Einwohnung der Schechinah (siehe übrigens Esra 6,12) zum Zeichen, daß bald auf den Schatten der Körper folgt, die wesenhafte Einwohnung Gottes in dem Einen Menschen (Joh. 1,14; 14,10; Kol. 1,19; 2,9), ja in der durch ihn erlösten Menschheit (Offb. 7,15; 21,3; 2 Petr. 3,13). Schon jetzt wohnt Christus (Eph. 3,17) samt dem Vater (Joh. 14,23) und Geist (Röm. 8,9. 11; 2 Tim. 1,14; Jak. 4,5) in den Herzen derer, die an ihn glauben und ihn lieben. Nicht bloß Gottes Wort (Joh. 5,38) und Kraft (2 Kor. 12,9) w. bei oder unter ihnen, sondern Gott selbst wesenhaft (1 Kor. 3,16; 2 Kor. 6,16; Jes. 57,15), so gewiß als die Sünde im Fleisch w. (Röm. 7,17. 18). —

2) Israel war solang nicht in der Ruhe, als es noch nicht in seinem Lande wohnte, jeder unter seinem Weinstock (1 Kö. 5,5; Mi. 4,4; Jes. 32,18), sicher allein (5 Mo. 33,28) und brüderlich (Ps. 133) in Gottes Land als Gottes Gast u. Hausgenosse (4 Mo. 35,34). Um die Gottesgegenwart auf dem hl. Berg und im hl. Zelt ist die Gottesgemeinde geschart. Aber nur der Fromme hat bei Gott Gast- und Hausrecht (Ps. 15,1 ff.; 43,3; Jes. 33,14 ff.; Spr. 2,21) und zwar auf ewig (Ps. 61,5; 65,5; 84,5). Die Erfüllung solcher Sehnsucht ist das neue Jerusalem, da Gott bei den Menschen und die Menschen bei Gott wohnen.

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