Schuh
Fußbekleidung hatte man im Hause für gewöhnlich nicht. Auf Reisen und im Krieg wurden bei den Israeliten wie bei den übrigen Völkern des Morgenlandes Sandalen getragen, Blättchen von Holz oder Leder, welche mit Riemen am Fuß befestigt waren (s.Abb.320). Die Vornehmen trugen Sandalen von Tachaschleder (Hes. 16, 10). Kostbare, reich verzierte Sandalen trug Judith (16, 11). Vgl. Hohel. 7, 2, wo schöne Schuhe als Teil des weiblichen Putzes vorkommen. S 676 Dagegen ist Jes. 3, 16. 18 nicht mit Luther Schuhe, sondern Fußringe oder Schrittkettchen zu übersetzen ist. Schnürstiefel, wie sie die assyrischen Krieger trugen, werden Jes. 9, 4 nach dem Grundtext erwähnt. An solche denkt wohl auch Luther, wenn er Eph. 6, 15 „an Beinen gestiefelt“ übersetzt, was nach dem Griechischen heißt: „die Füße mit Sandalen unterbunden“. Beim Ausgehen, namentlich auf Reisen und im Krieg, war der Gebrauch der Sandalen bei den Israeliten ganz allgemein, 2 Mo. 12, 11; Jos. 9, 5; „Barfüßer“ gilt daher als Schimpfwort, 5 Mo. 25, 10. Daß der verlorene Sohn ohne S. im Vaterhaus ankommt, ist ein Zeichen, daß er gänzlich heruntergekommen ist, Lu. 15, 12. Kriegsgefangene mußten ohne S. gehen, Jes. 20, 2. 4. Auch in großer Trauer ging man barfuß. 2 Sa. 15, 30; Hes. 24, 17. 23. Im Hause, namentlich bei Gastmählern, legte man die Sandalen ab, Lu. 7, 38, bes. aber beim Betreten heiliger Orte, 2 Mo. 3, 5; Jos. 5, 15, s. Barfuß. Jesus erlaubt Mk. 6, 9 seinen Jüngern, auf ihren Wanderungen S. zu tragen; dem widerspricht nur scheinbar Mt. 10, 10; Lu. 10, 4; 22, 35, denn dort ist ihnen nur verboten, ein zweites Paar im Vorrat mitzunehmen. Weil das Schnüren der Sandalen beim Aus- und Anziehen beschwerlich und verunreinigend war, wurde es von Vernehmen den Sklaven überlassen oder wurde dieser Dienst von Verehrern einem Höherstehenden freiwillig erwiesen, daher der Ausdruck Mt. 3, 11; Lu. 1, 7. Die bildliche Rede Ps. 60, 10: „über Edom strecke (oder werfe) ich meinen S.“ kommt wohl her von der Sitte der Vornehmen, beim Betreten des Hauses die Sandalen einem Sklaven zuzuwerfen, so daß es bedeutet: „Edom behandle ich wie einen Sklaven“. Bei Verweigerung der Schwagerehe soll nach 5 Mo. 25, 9 die verschmähte Witwe dem Schwager den S. ausziehen u. anspeien, um sein Tun als ein schmähliches zu brandmarken, während ein entfernter Verwandter, wenn er eine kinderlose Witwe nicht heiraten will, den S. selbst auszieht, weil seine Verpflichtung keine so nahe liegende und darum die Weigerung nicht schimpflich ist, Ru. 4, 7.
Abb. 320. Orientalische Fußbekleidung.