Rechtfertigen
Rechtfertigen,
1) sich selbst sein Recht erweisen in Beziehung auf Behauptungen, die man aufgestellt (Luk. 10,29), oder in Beziehung auf Handlungen, die man zu verantworten hat (1 Mo. 44,16); allgemeiner: sich als gerecht erweisen (Luk. 16,15). So auch in der Stelle Mt. 11,19, die nach dem Grundtext zu übersetzen ist: die Weisheit wurde gerechtfertigt von ihren Kindern: das heißt die von dem törichten Geschlecht verachtete göttliche Weisheit wurde gerechtfertigt von ihren Kindern, sei’s nun, daß man darunter Johannes und Jesum selbst verstehe, die durch ihr Wirken und ihr Ende sich als wahre Zeugen Gottes erweisen; sei’s, daß man an ihre Jünger denke, die sich ihrem Zeugnis hingaben, und so Kinder der göttlichen Weisheit, und lebendige Beweise davon wurden, daß die göttliche Weisheit doch die rechten Boten gesandt hatte. Ähnlich ist der Sinn 1 Tim. 3,16: Gott (oder Christus) ist gerechtfertigt im Geist, das heißt nach der wahrscheinlichsten Erklärung: Christus hat sein während seines Erden-wandels verhülltes Recht auf die Gottessohnschaft durch seine Auferstehung im Geist klar erwiesen. —
2) Rechtfertigen als Akt des Richters = einen Angeklagten für unschuldig erklären, namentlich von Gott, wenn er über einen Menschen ein Urteil spricht (2 Chr. 6,23; Mt. 12,37; 1 Kor. 4,4). Röm. 5,18: die Rechtfertigung des Lebens ist das freisprechende Urteil Gottes, daß wir nicht sterben müssen, sondern leben dürfen. Über die Frage der Rechtfertigung aus den Werken oder aus dem Glauben s. Art. Gerechtigkeit S. 223, sowie Kirchenlexikon II, 516 ff.
— Röm. 6,7: „Wer gestorben ist, der ist gerechtfertiget von der Sünde“ ist nach dem Zusammenhang so zu erklären: wer, wie die vorangehenden Verse sagen, mit Christo gestorben ist, an den hat die Sünde kein Recht mehr, ihn in ihre Knechtschaft zu zwingen (vgl. 8,12: So sind wir nun Schuldner nicht dem Fleisch, daß wir nach dem Fleisch leben).