Maleachi
Maleachi, „mein Bote“ oder „Jahvehs Bote“; Name oder Bezeichnung des Verfassers der letzten unter den Schriften der kleinen Propheten, Maleachi hatte den Beruf, einem bei aller Lässigkeit in Erfüllung seiner gottesdienstlichen Pflichten doch auf seinen Gottesdienst pochenden, mit sich zufriedenen aber mit Gott unzufriedenen Volk Gottes Liebe (1,2) und die Gerechtigkeit seines Waltens zu bezeugen und das Volk zum Ernst im Gehorsam gegen das Gesetz zu erwecken (vgl. die zusammenfassende Schlußermahnung 3,22). Die Mißbräuche, die er rügt, sind zum Teil dieselben, welche Nehemia bei seiner zweiten Anwesenheit in Jerusalem mit Erfolg bekämpft hat (vgl. 3,8 f. mit Neh. 13,10 ff.; 10-16 mit Neh. 13,23 ff.). Der Erfolg Nehemias macht unwahrscheinlich, daß Maleachi bald nach Nehemia Anlaß zu seiner Rüge gefunden haben sollte; da er von Nehemia nicht erwähnt wird, ist wahrscheinlich, daß er nicht mit Nehemia, sondern vor seinem zweitem Auftreten, während dessen Abwesenheit in Persien, gewirkt hat, also vor dem Jahr 430. Die Sprache des Propheten, ohne viel Schwung, aber nicht ohne Kraft und Nachdruck, zeigt die Eigentümlichkeit, daß auf ein Wort des Propheten eine Entgegnung der Angeredeten eingeführt und dann die Ausführung des Gedankens als Antwort auf diese Entgegnung gegeben zu werden pflegt. Vielleicht zeigt sich darin ein Einfluß der Lehrweise der Schriftgelehrten. Inhalt des Buches:
1) 1,1-5, Gottes Liebe gegen Israel von dem Volk nicht erkannt, aber im Gegensatz zu dem über das Brudervolk Edom verhängten Geschick durch die Tat bewiesen. —
2) 1,6-2,9 Zeugnis wider die Entartung und unwürdige Amtsführung der Priester, die den Altar durch schlechte Opfer entweihen, 1,6-14 (mit dem Wort von dem reinen Opferdienst, der Gott unter allen Völkern bereitet ist, V. 11) und Ankündigung des Fluchs wegen ihres der göttlichen Bestimmung des Stammes Levi widersprechenden Verhaltens, 2,1-9. —
3) 2,10-16, Zeugnis wider die der göttlichen Erwählung aller Glieder des Volkes (Vers 10) widerstreitende Entlassung israelitischer Eheweiber zugunsten heidnischer Weiber. —
4) 2,17 bis 3,24, Rechtfertigung Gottes gegenüber der Klage über das Ausbleiben des göttlichen Gerichts über die Gottlosen (2,17), denen es gut gehe (3,15), und des göttlichen Segens, den man durch Gottesdienst verdient zu haben glaubte (3,14). Diese Rechtfertigung geschieht durch Verkündigung des Tages des Herrn als eines Tages der Läuterung, ja verzehrenden Gerichtes für die einen und des Heils für die andern (3,1-6. 19-24) und den Hinweis, daß das Volk selbst sich des göttlichen Segens verlustig mache durch seinen unredlichen Gottesdienst (3,7-12). Besonders zu beachten die eigentümliche und wichtige Weissagung von dem Kommen des Herrn oder des Bundesengels zu seinem Tempel und des sein Kommen vorbereitenden Engels oder Boten V. 1, unter welch letzterem nach V. 23 ein zweiter Elia zu verstehen ist, Luk. 1,16 f.; Mk. 1,2; Mt. 11,10; 17,10-13.