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Magd

Magd bezeichnet ursprünglich die unverheiratete weibliche Person, Spr. 30,19; häufiger steht in diesem Sinne „Mägdlein“, womit dann noch besonders die Jugend ausgedrückt ist, 1 Mo. 34,4; Mt. 14,11. Vgl. „Magdtum“ vom Stande derjenigen, die noch ledig zu Hause ist, 4 Mo. 30,4. Gewöhnlich gebraucht aber die deutsche Bibel das Wort Magd bereits in dem Sinn von Dienerin, Sklavin (s. Gesinde). Verwendet wurden die Mägde wohl hauptsächlich zu den häuslichen Geschäften, zu denen namentlich auch die tägliche Bereitung des Bedarfs an Mehl gehörte, 2 Mo. 11,5; Mt. 24,41. Manchmal war eine Magd auch Nebenfrau des Mannes, so schon bei Abraham u. Jakob auf ausdrückliches Verlangen ihrer Frauen, 1 Mo. 16,2; 30,3. 9. Äußerlich erscheinen bei Jakob die Söhne der Mägde denen der eigentl. Frauen gleichgestellt; aber Juda, Sohn der rechtmäßigen ersten Frau, Lea, wird Träger der göttl. Verheißung. Sonst waren die Kinder der Magd auch im Erbrecht den Vollbürtigen nicht gleichgestellt, 1 Mo. 21,10; Gal. 4,30 f.

Nach morgenländischer Sitte nennt sich die Frau einem Höherstehenden gegenüber aus Ehrerbietung dessen Magd, Ru. 3,9; 1 Sa. 1,16. 18; 25,24 ff. u. a. St., namentl. Gott gegenüber, 1 Sa. 1,11; Luk. 1,48. Hienach sind auch die Ausdrücke Ps. 86,16; 116,16 zu erklären.

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