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Leihen

Leihen (borgen), ein Darbieten von Geld, 2 Mo 22,25; Neh. 5,4, oder anderen irdischen Gütern (zum Beispiel 2 Kö. 6,5 eine Axt, Luk. 11,5 Brote) auf Wunsch dessen, der darum bittet, wobei letzterer die Haftverbindlichkeit auf sich nimmt, das Empfangene wiederzuerstatten, Spr. 22,7; Sir. 29,2, vgl. auch 20,16. Gottlos ist, wer diese Verbindlichkeit gleichgültig eingeht und absichtlich nicht erfüllt, Ps. 37,21, oder das Geliehene als Fund und nicht als Wohltat ansieht, Sir. 29,4. Umgekehrt soll das Leihen nicht zu einer Gewinnspekulation gemacht werden, man muß dabei auf Verlust rechnen, vgl. Sir. 8,15; 29,10. Vielmehr soll den um ein Anlehen Gebetenen das Erbarmen mit der Armut treiben, 5 Mo. 15,8; Ps. 37,26; Spr. 19,17; Sir. 29,1. 2. 11-13; Mt. 5,42. Im Alten Bund war insbes. jeder Druck des Gläubigers auf den Schuldner untersagt, 2 Mo. 22,25-27; 5 Mo. 24,10, und im Erlaßjahr sollte das Geborgte erlassen werden, 5 Mo. 15,2. Christen sollen nicht nur auf Wiederersatz l.; des Herrn Segen ist ihr Lohn, Luk. 6,34, 35. Dieselben Verheißungen finden sich im Alten Testament, Ps. 112,5; Spr. 19,17; Sir. 29,14-17. Andern l. zu können, gilt als Segen, von andern borgen zu müssen als Fluch, 5 Mo. 15,6; 28,12. 44, s. dazu: Wucher, Pfand.

Die Redensart, Jes. 24,2, es geht dem Leiher wie dem Borger, ist ein Glied in der Zusammenfassung aller Stände bei einem nationalen Unglück.

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