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Kindschaft

Kindschaft bezeichnet den Stand des Kindes, besonders nach seiner rechtlichen Seite. Die Gotteskindschaft Israels Röm. 9,4 war begründet in der Erwählung des Volkes zum Eigentumsvolk vor allen andern Völkern, 5 Mo. 7,6-10; 2 Mo. 19,5 und 6. Die Gotteskindschaft der Christen beruht darauf, daß die an Jesum Christum Glaubenden aus dem Knechtsverhältnis eingesetzt werden in das Verhältnis der Kindschaft Gott gegenüber, Eph. 1,19-22; Joh. 1,12; Gal. 3,26. Paulus gebraucht die Kindschaft oder Adoption in diesem Sinn des römischen Rechts (Israel kannte sie nicht). Da wurde der Adoptierte ein Glied der neuen Familie, befreit von seinen Schulden. Im Wesen dieser durch den Glauben vermittelten Gemeinschaft liegt es begründet, daß die Schrift das eine Mal sagt: „Welche der Geist Gottes treibt, die sind Gottes Kinder,“ Röm. 8,14-16, das andere Mal umgekehrt: „Weil ihr Kinder seid, hat Gott gesandt den Geist seines Sohnes in cure Herzen,“ Gal. 4,6 und 7. Die Gotteskindschaft äußert sich im Gehorsam, in der Liebe und in der Freudigkeit zu Gott, Joh. 15,10; Hbr. 12,8; 1 Joh. 3,9 und 10; 4,7. 16; 3,2 u. 3; die natürlich-rechtliche Folge der Kindschaft ist die Erbschaft des ewigen Lebens, in dessen Herrlichkeit die Gotteskindschaft ihre Vollendung erreicht, Röm. 8,17, daher die Kindschaft Vers 23 auch als etwas erst Zukünftiges dargestellt werden kann.

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