Hochzeit
Hochzeit.
1) s. Ehe (S. 131 f.). —
2) Hat im Neuen Testament Jesus durch seine Anwesenheit bei der Hochzeit zu Kana (Joh. 2,1 ff.) die freudige Feier dieses Tages als berechtigt anerkannt, so verwendet er das hochzeitliche Festmahl als Gleichnis für das Himmelreich, Mt. 22,2 ff., vgl. 25,1 ff.; Luk. 14,16 ff.; Offb. 19,7 ff., das heißt für die völlige Gemeinschaft, in welche die glaubige Gemeinde mit ihrem Herrn eingehen darf und wodurch sie Teil erhält seinem Leben und seiner Herrlichkeit. [Auf einen interessanten Hochzeitsbrauch, wonach der Bräutigam seine Sklaven (statt umgekehrt) bedienen mußte, wird in der Parabel Luk. 12,36 f. angespielt; es geht das auf die altorientalische Hochzeitsfeier des Sonnengottes am Neujahr (Ende März), wo ebenfalls der König seine Sklaven zu bedienen hatte, bezw. die Sklaven für einige Tage Herrenrechte bekamen, zurück.]