Zum Inhalt

Hochpflaster

Hochpflaster, aramäisch Gabbatha, „Erhöhung“, ist nach Joh. 19,13 der Name für den Platz, auf dem der Landpfleger zu Jerusalem Gericht zu halten pflegte. Es war römische Sitte, gerichtliche Urteile öffentlich unter freiem Himmel zu sprechen. Dazu war ein mit Steinplatten (vielleicht in Mosaikarbeit) belegter Raum bestimmt, jedenfalls in der Nähe des „Richthauses“. Auf demselben befand sich die erhöhte Tribüne mit dem Sessel für den Richter. Das Verhör Jesu fand im Innern des Palastes statt; nach der Geißelung wird er herausgeführt und seinen Anklägern in der Dornenkrone vorgestellt, hernach wieder hineingebracht zu einer neuen Unterredung mit dem Landpfleger, schließlich wieder hinausgeführt und auf das Hochpflaster vor den Richterstuhl gestellt, wo nun Pilatus öffentlich vor den Ohren aller Anwesenden das Wort zu ihm spricht: du gehst ans Kreuz. Aus Mt. 27,19 ergibt sich, daß auch die Verhandlung des Pilatus mit den Juden über Baradbas auf dem Hochpflaster vor sich ging.

Zur Übersicht