Hand
Hand, Handauflegung. Das Aufheben der Hände war gebräuchlich beim Schwören u. beim Beten (siehe die Artt. Beten, Eid). Die Hand abziehen bedeutet: sich von jemand abwenden, Jos. 10,6. Die Hände füllen heißt, sich mit den Gaben versehen, welche man dem Herrn darbringen will. Die Hand auf den Mund legen — beschämt schweigen, Hi. 21,5. Aufs Haupt legte man die Hand aus Kummer, 2 Sa. 13,19. Das Zusammenschlagen der Hände bedeutet freudige Erregung, unter Umständen auch Zorn, 4 Mo. 24,10. Daß man, um seine Unschuld zu bezeugen, die Hände wusch, ist aus Mt. 27,24 bekannt, vgl. 5 Mo. 21,6. Die Redensart, das Leben in seine Hand setzen (1 Sa. 19,5; 28,21), bedeutet das Leben aufs Spiel setzen. Die Handauflegung kommt vor beim Segnen (wo einer größeren Menge gegenüber auch nur die Hände erhoben werden, Luk. 24,50), bei wunderbaren Heilungen (zum Beispiel Mt. 9,18) und als Sinnbild der Mitteilung des h. Geistes. In diesen Fällen handelt es sich darum, daß eine Kraft von einer Person auf die andere übertragen werden soll, wobei man übrigens namentlich an die begleitende Fürbitte wird denken müssen, vgl. 1 Tim. 4,14. Das Alte Testament braucht auch den Ausdruck: einem die Hand auf den Kopf stützen, was namentlich beim Opfern mit Aufbietung aller Kraft geschehen sein soll. So wurden den Leviten, welche zum Dienst Gottes an Stelle des ganzen Volkes bestellt wurden, die Hände aufgelegt, 4 Mo. 8,10. Dem zur Steinigung verurteilten Verbrecher mußten die Zeugen, 3 Mo. 24,14, die Hände auf den Kopf stemmen. Namentlich aber war diese Hand, Handauflegung üblich beim Tieropfer (vgl. Opfer). Durch diese Handlung wurde die betreffende Person oder das betreffende Tier Gott übergeben, und zwar von dem, der dazu ermächtigt war. Diese Hand, Handauflegung war die Erklärung, daß der Mensch nun keine Verpflichtung oder keine Schuld mehr Gott gegenüber haben wolle, sondern daß diese auf dem ruhe, welchem die Hände aufgelegt worden waren. Daraus erklärt sich auch der Vorgang am Versöhnungstag, 3 Mo. 16,21. Weiteres s. Kirchenlexikon I, 704.