Gottesdienst
Gottesdienst.
1) Im Sinn einer in Selbstsucht u. Nächstenliebe lebendigen Frömmigkeit ist Jak. 1,26. 27 Gottesdienst genannt: seine Zunge im Zaume halten, Waisen und Witwen in ihrer Trübsal besuchen, sich von der Welt unbefleckt erhalten, vgl. Sir. 35,5. Unser „vernünftiger“, das heißt auf den Erwägungen einer geheiligten Vernunft beruhender Gottesdienst ist die Heiligung des Leibeslebens, Röm. 12,1. Gott im Geiste dienen ist nach Phi. 3,3: sich nicht auf Fleisch (Beschneidung, Röm. 2,25-29) zu verlassen, sondern sich Christi zu rühmen. Mit seiner Berufserfüllung hat Paulus dem Herrn gedient, Apg. 20,19. —
2) Nach gewöhnlichem Sprachgebrauch wird das Wort Gottesdienst nur auf diejenigen Äußerungen der Frömmigkeit angewendet, welche in ausdrücklich und ausschließlich Gott selbst geltenden Handlungen und Worten bestehen, wie Opfer und Gebet. Die erste Spur eines Gottesdienst in diesem engeren Sinn ist das Opfer Kains und Abels, 1 Mo. 4,3 ff.; s. Opfer. Das erste Anrufen Gottes (nicht „Predigen“, wie Luther übersetzt) findet sich 1 Mo. 4,26, der erste Altar 1 Mo. 8,20. Zuden Spuren gottesdienstl. Lebens in der Patriarchenzeit gehört das Priestertum Melchisedeks, 1 Mo. 14,18, vgl. Ps. 110,4; Hbr. 7. Die Stätten göttlicher Kundgebungen werden bei den Erzoätern zu Stätten des Kultus, 1 Mo. 12,7 (vgl. aber auch 12,8, wo keine besondere Veranlassung notiert ist). 26,25; 28,18 u. 22; 35,7 u. 14.
Über die Gottesverehrung Israels in Ägypten ist nichts Näheres bekannt. Über die Offenbarung des Jahvehnamens s. d. Art. Wenn Mose die Erlaubnis des Pharao, daß das Volk seinem Gotte, statt in der Wüste, 2 Mo. 3,18, im Lande selbst opfern dürfe, abgelehnt hat, weil die Ägypter Israel um dieses Greuels willen steinigen würden, 2 Mo. 8,25-27, so geht daraus hervor, daß Israel in Ägypten auch in gottesdienstl. Beziehung unter einem gewissen Drucke gestanden sein muß. Gerade darum sind ägyptische Einflüsse auf das gottesdienstl. Leben weniger wahrscheinlich. Daß die Anbetung Jahvehs in der Wüste unter dem Bilde des goldenen Kalbes, 2 Mo. 32,4 u. 5, mit ägyptischen Erinnerungen zusammenhing, ist nicht erwiesen.
Über die mosaische Einrichtung des Gottesdienst s. die Artt. Mose, Aaron, Gesetz, Priester, Opfer, Sabbat, Feste, Stiftshütte u. dergl. Die mosaische Gottesdienst ordnung, deren wesentliche Stücke nicht im Widerspruch, sondern im Einklang mit Jer. 7,22. 23; Hos. 6,6; Mi. 6,6-8, auf Mose zurückzuführen sind, war sowohl nach ihrer gebietenden, wie nach ihrer vorbildlichen, verheißungsvollen Seite eine Erziehungsschule für die zukünftige Gnade, Gal. 3,23-25; Kol. 2,17; Hbr. 8,5; 9,9 ff.; 10,1. Aber bei aller Unvollkommenheit, Hbr. 8,7; 10,4, vermittelte der alttestamentliche Gottesdienst auch schon eine gegenwärtige Gnade, eine Gemeinschaft des Heils mit Gott, welche ein Unterpfand war für Größeres, das noch kommen sollte, 2 Mo. 19,5, 6; 20,6; 24,11; 34,29; 40,34; 3 Mo. 9,22-24; 1 Kö. 8,11. Diese Herrlichkeit der durch die gesetzlichen Gottesdienst vermittelten und gepflegten Gemeinschaft mit Gott ist der Grund gewesen, warum die Frommen des Alten Testaments an ihren Gottesdienst so hohe Freude finden konnten, Ps. 26,6-8; 27,4; 84,2-5; Ps. 122, vgl. Ps. 19,8 u. 11; 119,48. 50. 93. 111.
In der Richterzeit tat ein jeglicher, was ihm recht deuchte. Ri. 17,6. Die Einheit und Reinheit des Gottesdienst ließ viel zu wünschen übrig. Die Stiftshütte war in Silo (s. d.), Jos. 18,1; 1 Sa. 1,3. Die Bundeslade war auf der Wanderung, in Bethel Ri. 20,18, in Silo 1 Sa. 4,3, bei den Philistern 1 Sa. 5 u. 6, in Bethsemes 1 Sa. 6,15, in Kiriath-Jearim 7,1. Erst unter David wurde sie nach Jerusalem übergeführt, 2 Sa. 6,2. Andere geheiligte Stätten waren Mizpa Ri. 20,1; 1 Sa. 7,6, Gilgal 1 Sa. 11,15; 13,8, Rama 7,17, und mancher ungenannte Ort, Ri. 13,19; 1 Sa. 9,12; 14,35. Auch Nichtpriester brachten Opfer dar, wie Gideon Ri. 6,26, Manoah 13,19; doch hatten die Leviten das Vorrecht, Ri. 17,13. Beispielc von tiefer Entartung des Jahvehkultus sind der Gottesdienst beim „Leibrock“ Gideons in Ophra, Ri. 8,27, der Bilderdienst des Micha Ri. 17, und der Daniten Ri. 18, die Weihung von Jephthas Tochter zum Brandopfer Ri. 11,31 u. 39, die Ärgernisse in Silo, 1 Sa. 2,12 ff., durch die Söhne Elis. Daneben bestand Götzendienst aller Art, Ri. 10,6. Eine Lichtgestalt in dieser wirren Zeit ist Samuel, der predigend, betend und opfernd, 1 Sa. 7,3. 9. 10, als ein Priester „im Geist und in der Wahrheit“ dasteht: ihm ist der Gehorsam gegen Gottes Gebot weit mehr als die äußere, gottesdienstliche Leistung, 1 Sa. 13,13; 15,22, Jes. 1,11 ff. — In der Königszeit gelangte der Gottesdienst unter David und Salomo zu reicher und verhältnismäßig reiner Ausgestaltung, s. die Artt. David, Salomo, Tempel. Über die Einführung des Psalmengesangs in den Gottesdienst, 1 Chr. 15,16 ff.; 16,37 ff., s. die Artt. Psalmen, Asaph, Heman, Ethan, Musik. Doch bestand neben dem aufblühenden Hauptheiligtum der Höhenkult fort, zum Beispiel in Gibeon, wohin die Stiftshütte von Nob aus gekommen war, 2 Chr. 1,3; 1 Kö. 3,4 (s. den Art. Höhen), erst Hiskia und Josia machten diesen Nebenheiligtümern ein Ende, 2 Kö. 18,4; 23,13. Im ganzen wurde im Reich Juda wenigstens äußerlich der rechte Gottesdienst treuer beobachtet als im Reich der zehn Stämme; von Salomo und Rehabeam an hat es nicht an Abgötterei gefehlt, aber reformatorische Rönige wie Asa 2 Chr. 14,2 ff., Josaphat 2 Chr. 17,3-6, Hiskia $$2 Chr. 29 bis 31::2. Chr 29-31$$, Josia 2 Chr. 34, traten immer wieder kräftig für die Gesetzliche Ordnung ein. Über den Eingriff des Usia ins Priesteramt, 2 Chr. 26, s. d. Art. Der heuchlerische Gottesdienst, dessen Gefahr gerade im Reich Juda am nächsten lag, wurde von den Propheten scharf bekämpft, Jes. 1,11 ff.; Mi. 6,6-8. Im Reich der zehn Stämme fuchte Jerobeam I. die politische Trennung durch eine gottesdienstliche zu verewigen, 1 Kö. 12,26 ff. Er stellte in Dan und Bethel, im Norden und im Süden des neuen Reiches, goldene Stierbilder auf, welche gegen das klare Verbot 2 Mo. 20,4, vgl. Hos. 8,5, Jahveh abbilden sollten. Das Laubhüttenfest verlegte er vom 7. auf den 8. Monat, zu Priestern machte er solche, die nicht vom Stamme Levi waren. Zu diesem Abfall gesellte sich bald offene Abgötterei: die Sünde, „womit Jerobeam Israel sündigen machte.“ ward überboten durch Ahab und Isebel, welche es offenbar auf gänzliche Beseitigung des Jahvehdienstes und auf Einführung des Baalsdienstes als Staatsreligion abgesehen hatten, 1 Kö. 16,31-33; 18,4. 19. Die Altäre des Herrn, welche damals zerbrochen wurden, sind ein Zeichen, daß selbst im Zehnstämmereich der Dienst des wahren Gottes nicht ganz erloschen war, vgl. die Propheten des Herrn 1 Kö. 18,4, und die „7000“ 1 Kö. 19,18. Ein Nachklang der alten sabbatlichen Gemeindeversammlungen, 3 Mo. 23,2, scheint es gewesen zu sein, daß die Getreuen an Sabbaten und Neumonden sich um Elisa zu sammeln pflegten, 2 Kö. 4,23.
Die nach der Wegführung der zehn Stämme nach Samaria verpflanzten Kolonisten erhielten zwar durch einen Priester in Bethel Unterricht, wie sie den Herrn fürchten sollten. Das Ergebnis war aber eine Mischreligion, in welcher weder Jahveh noch die heidnischen Götter und Gebräuche zu ihrem Rechte kamen, 2 Kö. 17,25-41. Die Reformation Josias erstreckte sich auch auf dieses Gebiet, 2 Kö. 23,15; 2 Chr. 34,6. 7. 9, und mag zu dem endlichen Sieg des Jahvehdienstes über die heidnischen Erinnerungen u. Neigungen der Samaritaner mächtig beigetragen haben, vgl. Jer. 41,5. Von der Gemeinschaft des Tempels ausgeschlossen, Esra 4; Neh. 4, erbauten sie in der Zeit Alexanders d. Gr. ein eigenes Heiligtum auf dem Berge Garizim, Joh. 4,20, der durch alte Erinnerungen geweiht war, 5 Mo. 11,29; Jos. 8,33.
Über die gottesdienstlichen Verhältnisse der in die assnrische Gefangenschaft weggeführten Israeliten fehlt jede sichere Kunde, vgl. d. Art, Tobias. Aus dem Kreis der persischen Diaspora berichtet Esth. 9,19 ff. die Entstehung des Purimfestes. Nach Sach. 7,5 feierten sie Gedenktage (mit Fasten) im fünften Monat zur Erinnerung an die Verbrennung Jerusalems durch Nebukadnezar, im siebten Monat zur Erinnerung an die Ermordung des Statthalters Gedalja, nach 8,19 auch im vierten zum Gedächtnis der Eroberung Jerusalems, und im zehnten zur Erinnerung an den Anfang der Belagerung. Das trostlose Darniederliegen des väterlichen Gottesdienst ist wohl mit ein Grund des Weinens gewesen, wenn sie an Zion gedachten, Ps. 137.
Über die Wiederaufrichtung des Tempels und die Wiederherstellung der Gottesdienst s. namentlich d. Artt. Josua 2), Esra, Nehemia. Hatte es schon in der vorexilischen Zeit nicht an gottesdienstlichen Worten gefehlt (zum Beispiel der aaronitische Segen 4 Mo. 6,22-27, das Sündenbekenntnis des Hohepriesters 3 Mo. 16,21, die Feldgottesdienste 5 Mo. 20,2-4; 2 Chr. 20,18-22, die Sprüche bei Darbringung der Erstlinge der Früchte 5 Mo. 26, — ob die Lehrtätigkeit der Priester in gottesdienstliche Formen gekleidet war, bleibt zweifelhaft, 3 Mo. 10,11:2 Chr. 17,7-9), — so gewinnt nun nach dem Exil das belehrende und ermahnende Wort eine ausgedehnte Verwendung im Gottesdienst Esra, der schriftgelehrte Priester, bringt das Gesetz vor die Gemeinde, Neh. 8,1 ff. (Vers 5, die erste Kanzel). Von jener Zeit an bildet die Gesetzesvorlesung einen Hauptbestandteil des Gottesdienst in den Synagogen. Neh. 9,6-37 ist das älteste Beispiel einer längeren gottesdienstlichen Rede. Das Weitere über Beschaffenheit und Geschichte des nachexilischen Gottesdienst siehe in den Artt. Tempel, Antiochus, Makkabäer, Schule. —
3) Gottesdienst im Neuen Testament Jesus, als Kind unter das Gesetz getan, beschnitten Luk. 2,21, dargestellt 2,22 ff., beim ersten Besuch im Tempel heimisch 2,41 ff., lehrt in den Tempelhallen Joh. 10,23; Mt. 26,55, wie in den Synagogen Mt. 4,23; Mk. 1,21; Luk. 4,16 ff.; Joh. 6,59. Er säubert seines Vaters Haus vom Marktgetreibe Mk. 11,15 und entrichtet die Tempelsteuer Mt. 17,24 ff. Jesus wahrt sich bei aller Heilighaltung des Gebotenen und bei aller schonenden Rücksicht auf das geschichtlich Gewordene dennoch seine volle Souveränität. Das pädagogische Recht des Tempels ist nicht ein ewiges, Joh. 4,20 ff. Die wahre Anbetung Gottes geschieht im Geiste und ist an keinen bestimmten Ort mehr gebunden. Der neue Inhalt fordert neue Formen, Mt. 9,16-18, des Menschen Sohn ist größer denn der Tempel, ein Herr auch über den Sabbat, Mt. 12,6 u. 8. Selbstverständlich betont Christus, wie die Propheten, daß gottesdienstliche Leistungen ohne fromme Gesinnung wertlos sind, Mt. 5,23. 24; 15,3-6, vgl. 15,11; 23,16 ff. 24. Jesus hat das Ende des Tempels vorausgesehen, Mt. 24,2, aber die Wiederaufrichtung desselben in seiner Person geweissagt, siehe das Rätselwort Joh. 2,19. Einzelne Vorschriften über den Gottesdienst hat er nicht hinterlassen. Die apostolische Gemeinde blieb vorläufig beim Tempel, Apg. 2,46; 3,1; 5,12. 25. 42, und gerade diese treue Teilnahme an dem Tempeldienst, worin die Überzeugung von dem innigen Zusammenhang des Neuen mit dem Alten Bunde zum Ausdruck gekommen ist, vgl. Mt. 5,17; Röm. 9,4, mag viel zu der Gunst beigetragen haben, in welcher die Christen anfänglich standen bei dem ganzen Volk. Erst als das entschiedenere Auftreten des Stephanus, Apg. 6,13. 14, eine schwere Verfolgung veranlaßte, sah sich der Gottesdienst der Gläubigen mehr auf Privathäuser angewiesen, Apg. 12,12, wo übrigens auch schon vorher das Bedürfnis engeren brüderlichen Zusammenschlusses sie zusammengeführt hatte, Apg. 1,13; 2,2. 46. Das gewohnheitsmäßige Fernbleiben von der Versammlung wird Hbr. 10,25 getadelt. Auch Nichtchristen konnten gastweise anwohnen 1 Kor. 14,23; Jak. 2,2. Die Zusammnenkünfte der Gläubigen, vgl. noch Apg. 20,7; Röm. 16,5; 1 Kor. 16,19, mögen manchmal nur dem gemeinsamen Gebete gewidmet gewesen sein, Apg. 1,14; 4,24; 12,12. Aber, vom Gebet umrahmt, wird selten ein Wort christl. Lehre, Mahnung, und Tröstung gefehlt haben, Apg. 2,42, vgl. Kol. 3,16. Als man einmal Briese von Aposteln in Händen hatte, wird nach der Sitte der Synagoge, Apg. 13,15 ff., die Vorlesung der Briefe (an Stelle des Gesetzes Apg. 15,21) der freien Rede vorangegangen sein, Kol. 4,16; 1 Th. 5,27. Bei letzterer wurde der Entfaltung besonderer Gaben, dem Weissagen, dem Zungenreden (siehe 1 Kor. 12) Raum gegeben, aber Paulus ermahnt, es soll alles wohlanständig und ordnungsmäßig zugehen, 1 Kor. 11,1-15; 14,27-40. Das öffentliche Auftreten der Frauen 1 Kor. 11,6 u. 13 ist eingeschränkt, 1 Kor. 14,34 u. 1 Tim. 2,11. 12. Sie sollen verschleiert sein. Bei dem Recht und der Pflicht des „allgemeinen Priestertums“, 1 Kor. 12,4 ff.; 14,26; 1 Th. 5,19 bis 21; 1 Pe. 2,9; Offb. 1,6, war es um so nötiger, Unberufene vor der Anmaßung des Lehrens zu warnen, 1 Kor. 12,3; Jak. 3,1. Der Herr muß uns zuerst gegeben haben, ehe wir andern geben können, 1 Kor. 12,7 ff. 28. Wem eine besondere Gabe verliehen ist, der bleibe in den Grenzen seiner Begabung, Röm. 12,3-8; 1 Pe. 4,10. 11. Es soll gepredigt werden ohne trübende Einmischung von Eigenem, als in der Gegenwart Gottes, 2 Kor. 2,17. Je wichtiger die gesunde Lehre ist, Apg. 6,2, desto mehr soll darauf gesehen werden, daß die Bischöfe lehrhaftig seien, 1 Tim. 3,2; Tit. 1,7; 2 Tim. 2,2, daß ihre „Arbeit im Wort und in der Lehre“ gebührend anerkannt werde, 1 Tim. 5,17; Timotheus und Titus werden ganz besonders ermahnt, sich der Lehre anzunehmen, 1 Tim. 4,11-16; 6,2 und 20; 2 Tim. 1,13; 2,15. 16; 4,2-5; Tit. 2,1. 7. 8. 15; 3,8. Beispiele apostolischer Predigt (allerdings nicht der Gemeindepredigt, sondern der Missionspredigt) sind Apg. 2,14-36; 3,12-26; 10,34-43; 13,15-41; 14,15-18; 17,16 ff., vgl. 6,10; 7,1-53; 9,20. 22. 27. 28. Der Abschied des Paulus in Troas belehrt uns, daß schon damals für die Zeit der gottesdienstlichen Versammlungen gerne die Nacht gewählt wurde, und weist die beiden Grundbestandteile des christlichen Gottesdienst auf: Wort und Sakrament. Denn auf die Predigt folgte das Brotbrechen, Apg. 20,7, ein Liebes- und Freudenmahl, welches im h. Abendmahl gipfelte und im Anfang täglich gefeiert worden ist, Apg. 2,42. 46. 47. Nach Christi Vorbild wurde über Brot und Kelch ein Dankgebet gesprochen, 1 Kor. 11,24; 10,16. Über die Ausartung des Herrnmahls in Korinth s. 1 Kor. 11,20 ff., vgl. das Prassen bei den Liebesmahlen, Judä 12. Weiteres über Liebesmahl, Abendmahl, Taufe s. unter den betr. Artt. Das Gebet wurde durch ein gemeinsames Amen bekräftigt, 1 Kor. 14,16. Der Bruderkuß, Röm. 16,16; 1 Kor. 16,20; 2 Kor. 13,12; 1 Pe. 5,14, scheint, wenn ein Rückschluß von der späteren Zeit auf die frühere gestattet ist, beim Liebesmahl erteilt worden zu sein. Neben dem Gesang einzelner „im Geiste“, 1 Kor. 14,15 u. 26, hat es auch, nach dem Vorbild der Tempelgesänge und des die Passahfeier begleitenden Lobgesangs, Mt. 26,30, einen Psalmengesang in den christlichen Gottesdienst gegeben; zu den alttestamentlichen Psalmen gesellten sich christl. Hymnen, Loblieder auf Christus, vgl. Kol. 3,16. Ob Eph. 5,14; 1 Tim. 3,16 einem christlichen Liede entnommen sind, bleibt dahingestellt. Über die Feier des Sabbats, Luk. 4,16; Mt. 24,20; Apg. 13,14; Röm. 14,5 f.; Gal. 4,9 u. 10; Kol. 2,16, sowie über den Tag des Herrn, Mt. 28,1; Joh. 20,26; Apg. 20,7 (am ersten Wochentag); 1 Kor. 16,1 f.; Offb. 1,10, s. d. Artt. Sabbat.