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Gemeine

Gemeine heißt

1) im Alten Testament das ganze Volk Israel, teils wegen seiner natürlichen Einheit, teils wegen der dem ganzen Volke geltenden theokratischen. Bestimmung. 2 Mo. 12,3; 16,1-3; 19,5 u. 6; Mo. 16,17; Jos. 8,35; Ps. 1,5; 74,2; Neh. 13,1. Einen engeren Kreis versammelter Volksgenossen bezeichnet es 4 Mo. 14,2; 2 Chr. 20,14, die gottesdienstl. Versammlung 3 Mo. 8,4; 9,5; 1 Kö. 8,5 u. 65; Ps. 22,23. 26; 35,18; 40,10; 111,1; 149,1. Die Gemeine Gottes, Ps. 82,1, ist die Versammlung der „Götter“ = Richter, die Gemeine der Heiligen, Ps. 89,6, bezeichnetdie Himmelsbewohner, Spr. 21,16 sind auch die Bewohner des Totenreichs Gemeine genannt. —

2) Die neutestamentliche Gemeine heißt ecclesia, eigentlich die durch einen Herold heraus- und zusammenberufene Versammlung. Es ist die Genossenschaft derer, welche durch den Glauben an Christum seines Heils teilhaftig, von der Welt ausgesondert und dem Reiche Gottes eingegliedert worden sind. Diese Gemeine ist nicht durch irgend eine nationale Schranke begrenzt, Röm. 1,16; 10,12; 1 Kor. 7,19; Gal. 5,6; Kol. 3,11; Apg. 10,35, nicht durch menschl. Weisheit oder Macht zusammengeführt, sondern einzig durch die Einheit des Samens, aus dem sie erwachsen, Mt. 13,24, durch die Einheit des Geistes, der sie gegründet, Apg. 2, durch die geineinsame Gliedschaft an Christo, als dem Haupte, verbunden, Röm. 12,4 ff.; 1 Kor. 12,4-27; Eph. 2,11-22; 4,3-16, vgl. die Reben am Weinstock Joh. 15,1 ff. Darum heißt die Gemeine geheiligt Christo Jesu 1 Kor. 1,2, vgl. 6,11; Gottes Ackerwerk und Gottes Gebäude 1 Kor. 3,9 und 16, ein geistliches Haus 1 Pe. 2,5, das Haus Gottes Gbr. 3,4 ff., 1 Tim. 3,15; Ausdruck und Förderung dieses heiligen Verbundenseins ist das Bleiben in der Apostellehre, im Brotbrechen, im Gebet, in tätiger Liebe, Apg. 2,42-47; 4,32-37. Da das lebenskräftige Berufensein zur Heiligung, 1 Th. 4,7, nicht verhindern konnte, daß Sündenfälle vorkamen, so mußte die Gemeine Zucht üben. Mt. 18,15-19; Apg. 5,3-10; 1 Kor. 5 u. 6; 2 Kor. 6,14 ff.; Gal. 6,1; 1 Tim. 5,24; 2 Tim. 2,17-21. Über die Ämter und Gaben der apostolischen Gemeine, Eph. 4,11. 12; Apg. 6,1 ff.; 1 Tim 3,1 ff.; 1 Kor. 12 und 14, s. d. Artt. Amt. Arme, Altest, Bischof, Apostel, Witwe, Weissagen, Zungenreden u. dergl. Dasselbe Wort, welches die Einzel- oder Ortsgemeinde bezeichnet, ist auch der Name für die Gesamtheit der christlichen Gemeinden, wofür jetzt im Deutschen das Wort Kirche gebräuchlich ist, Mt. 16,18; Apg. 9,31; Eph. 5,23; Kol. 1,24. Der Zusammenhang der Gemeinen untereinander bestand innerlich („unbekannt und doch bekannt“, 2 Kor. 6,9), war aber äußerlich in der apostol. Zeit noch nicht fest gefügt. Die Apostel ordneten hin und her Älteste in den Gemeinen, Apg. 14,23, vgl. Tit. 1,5; nächft den Briefen, welche ausgetauscht wurden, Kol. 4,16, und den Reisen der Apostel selbst, Apg. 8,14; 14,22. 27; 15,36; Röm. 1,11. 12, bildeten auch die Reisen der Apostelgehilsen, 1 Th. 2,17 bis 3,9; und anderer Glaubensgenossen, Apg. 11,22. 27; 15,32; Röm. 16,1-4; Kor. 1,11, ein wichtiges Band. Reisenden Brüdern wurden Empfehlungsbriefe mitgegeben, Apg. 18,27; 2 Kor. 3,1. Die Gemeinschaft der Heidenchristen mit der Muttergemeinde in Jerusalem wurde namentlich durch Liebesgaben an die letztere, sowie an die ärmeren Judenchristen überhaupt betätigt, Apg. 11,29; 12,25; Gal. 2,10; Röm. 15,25-27; 1 Kor. 16,1; 2 Kor. 8 u. 9, wie hinwiederum einzelne Gemeinen in einem Verhältnis des Gebens zu den Aposteln standen, 2 Kor. 11,9; Phi. 4,16-18. Die Frage über den Eintritt der Heiden in die christliche Gemeine veranlaßte die erste größere Versammlung von Aposteln und Vertretern der Gemeinen von Antiochien u. Jerusalem in letzterer Stadt, die sog. Apostelzusammenkunst, Apg. 15; Gal. 2.

— Die christliche Gemeine nahm nicht von Anfang an eine in relig. Hinsicht scharf gesonderte Stellung ein. Die. Gläubigen beteiligten sich am Gottesdienst im Tempel, Apg. 3,1 (vgl. sogar 21,20-27). Erst dem Stephanus wurde von seinen Gegnern vorgeworfen, daß er das Neue in gehässiger Weise dem Alten gegenüberstelle, Apg. 6,13. 14. Teils die zunehmende Erkenntnis der Gläubigen, teils die steigende Verfolgung, Apg. 8, teils der Hinzutritt vieler Gläubigen aus den Heiden, Apg. 11,20 f., bahnten die Lösung der christlichen Gemeine aus ihrem bisherigen religiösen Verbande an. Es ist bezeichnend, daß gerade auf heidnischem Gebiete, in Antiochia, die Gläubigen zuerst als eine neue Religions genossenschaft angesehen und mit einem neuen Namen („Christen“) belegt wurden, welchen sie sofort auch sich zueigneten, Apg. 11,26. Vorher hatten sie nur für eine jüd. Sekte gegolten, vgl. Apg. 18,15; 24,14. Übrigens betont auch Paulus noch, in seiner Verantwortung gegen Tertullus, welcher ihn vor Felix als einen Anführer der Nazoräersekte angeklagt hatte, Apg. 24,5, den innigen Zusammenhang dieser sogen. Sekte mit dem A. T.

Neben dem bisher erörterten Gebrauch des Wortes zur. Bezeichnung der Ortsgemeinde oder der irdischen Gesamtgemeinde erscheint es Kol. 4,15; Röm. 16,5 im Sinn eines kleineren Kreises von solchen, welche zu ihrer Erbauung in einem Hause sich zu versammeln pflegen. Im weitesten Umfang dagegen, die Kinder Gottes aller Zeiten und Welten in sich begreifend, steht die Gemeine Eph. 1,22. Unter der Gemeine der Erstgeborenen, die im Himmel angeschrieben sind, Hbr. 12,23, sind wohl die Frommen der vorchristl. Zeit zu verstehen, Mt. 27,52.

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