Zum Inhalt

Gemein

Gemein bedeutet

1) gemeinsam, woran viele oder alle teilhaben, Apg. 4,32, es war ihnen alles g., s. Art. Gütergemeinschaft; Röm. 15,26 gemeine Steuer; 1 Kor. 12,7 „zum gemeinen Nutzen“. —

2) Weil das, was allen g. ist, in Gegensatz tritt zu etwas nur wenigen Zugänglichem, so bezeichnet g. auch den Gegensatz zu höheren, vornehmeren Personen und Dingen, Jer. 26,23 der gemeine Pöbel; Ps. 49,3 der gemeine Mann. —

3) Gemein ist insbesondere auch ein Gegensatz zu heilig, aber es bezeichnet nicht die Umkehrung von heilig in sein Gegenteil, in das Sündliche und von Gott Verworfene, sondern nur das nicht Geheiligte. Der Ausdruck kommt zur Geltung auf alttestamentl. Boden, wo das Heilige (Tempel und was dazu gehört) dem Zutritt und Gebrauch der gewöhnlichen, nicht dem Priesterstand angehörigen Menschen entzogen war. So stehen die Schaubrote entgegen dem „gemeinen“ Brot (1 Sa. 21,5); so der Tempelplatz entgegen einem „gemeinen“ Boden (Hes. 48,15); und die Einführung eines Heiden auf ersteren ist nach der Ansicht der Juden ein Gemeinmachen desselben. Apg. 21,28. Das. spätere Judentum aber hat den Begriff „gemein“ verschärft und mit „unrein“ gleichgesetzt; so zum Beispiel Apg. 10,14, wo Petrus sagt: ich habe noch nie etwas Gemeines oder Unreines gegessen; und in diesem Sinn wurde der Ausdruck auf die Heiden im Verhältnis zu Israel angewandt. Daher mußte Gott dem Petrus durch ein besonderes Gesicht zeigen, daß man keinen Menschen g. oder unrein heißen dürfe (Apg. 10,28). Ebenso ist in der Rede Jesu über die Menschensatzungen der Pharisäer, Mk. 7,1-23, vorausgesetzt, daß g. und unrein ihnen gleichgelte, vgl. V. 20 mit Mt. 15,11. Ungewaschene Hände galten ihnen für „gemeine“ Hände (Vers 2), und eine mit solchen Händen gegessene Speise sollte den Menschen g. oder unrein machen (Vers 15. 18). Gegen diese Veräußerlichung der Frömmigkeit, von der das Alte Testament. auch bei seinen Bestimmungen über Rein und Unrein (s. d. Art.) nichts wußte, protestiert der Herr. Übereinstimmend lehrt Paulus (Röm. 14,14), daß „nichts g. ist an ihm selber; ohne der es rechnet für g., demselbigen ist’s g.“ (das heißt der ist in seinem Gewissen an seine, wenn auch irrige Überzeugung gebunden).

Zur Übersicht