Zum Inhalt

Galgen

Galgen. Die bei Ägyptern (1 Mo. 40,19) und Persern (Esth. 7,9. 10; Stücke in Esth. 5,12) übliche Vollziehung der Todesstrafe durch Hängen kannten die Juden nicht, ebensowenig das bei den Assyrern übliche Pfählen. Dagegen kommt das Aufhängen eines Hingerichteten als Perschärfung der Todesstrafe im Alten Testament vor, 4 Mo. 25,4 u. 5; 5 Mo. 21,22 f.; Jos. 10,26, vgl. 2 Sa. 21,12 f. Der aufgehängte Leichnam mußte aber vor Sonnenuntergang wieder abgenommen und begraben werden, 5 Mo. 21,23; Jos. 8,29. Der Fluch, welcher nach 5 Mo. 21,23 auf einem solchen, besonders schmählich hingerichteten Menschen lag, mußte möglichst bald (vor dem Eintritt der Verwesung) beseitigt werden, weil sonst das Land selbst verunreinigt worden wäre. Da die Kreuzigung (s. d. Art.) nichts anderes als ein Aufhängen war, so nahmen die Juden besonderen Anstoß an einem gekreuzigten Messias (Gal. 3,13) und glaubten dem Herrn Jesus durch die Benennung „der Gehängte“ eine besondere Schmach anzutun. Paulus dagegen zeigt die tiefe Beziehung in der genannten Stelle auf, welche zwischen jener alttestamentl. Drohung und dem gekreuzigten Heiland stattfindet.

Zur Übersicht