Ermahnen
Ermahnen, wird im Neuen Testament in vierfacher Bedeutung gebraucht:
1) = dringend bitten, auffordern, Joh. 4,31; Apg. 8,31 u. a.
2) = zusprechen, trösten, ermuntern, stärken, Apg. 11,23; 13,15; 14,22 u. a.
3) = zurechtbringen, warnen, „vermahnen“, Apg. 20,31; Röm. 15,14; 1 Kor. 4,14 u. a.; am häufigsten
4) = ermahnen nach dem gewöhnlichen Sprachgebrauch.
— Dies Ermahnen als eine von dem Geist des Evangeliums getragene Weisung und Leitung der Seelen ist im Neuen Bunde an die Stelle des gesetzlichen Gebietens getreten; es redet daher aus den neutestamentlichen Mahnungen die väterlich helfende Freundlichkeit und die brüderlich tragende Geduld, der Liebesgeist Jesu, Röm. 12,1; Phi. 2,1; zugleich liegt in dem Beisatz „in oder durch den Herrn Jesum“ Röm. 15,30; 1 Kor. 1,10; 1 Th. 4,1; 2 Th. 3,12 das volle Gewicht und der heilige Ernst all dieser Mahnungen. Es sind teils allgemeine, den ganzen Christenwandel umfassende Ermahnungen, wie sie namentlich in dem ermahnenden Teil der paulinischen Briefe zusammengefaßt werden, so Röm. 12,1 ff.; Eph. 4,1 ff. u. a.; teils besondere: zum Glaubenskampf und zur Festigkeit im Glauben Apg. 11,23; 14,22; 2 Kor. 6,1; 1 Th. 3,2; Jud. V. 3; zur Liebe 2 Kor. 2,8; zum Völligerwerden 1 Th. 4,10; zur Nachfolge im Christenwandel 1 Kor. 4,16; zu Gebet und Fürbitte Röm. 15,30; 1 Tim. 2,1; Hbr. 13,18. 19; zur Wachsamkeit Röm. 16,17; zur Arbeit mit stillem Wesen 2 Th. 3,12; zur Züchtigkeit Tit. 2,6; zur Untertänigkeit 1 Kor. 16,15. 16; zur Einigkeit 1 Kor. 1,10; Phi. 4,2.
Besonders ist das Ermahnen eine Aufgabe der Bischöfe und Seelsorger, 1 Tim. 4,13; 6,2; Tit. 2,15. Um diese Aufgabe erfüllen zu können, müssen sie an dem Wort Gottes festhalten, Tit. 1,9, und durch dasselbe sich selbst erneuern lassen. Doch sollen alle Christen es als heiliges Recht und Pflicht ansehen, sich untereinander zu ermahnen, Röm. 12,8; 15,14; 1 Kor. 14,3. 31; 1 Th. 5,11; Hbr. 3,13; 10,25. Wer aber andere ermahnen will, muß es bei sich selbst zuerst tun.