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Erlassen

Erlassen, im eigentlichen Sinn von Schulden, worüber für das Erlaß- oder Sabbatjahr ein besonderes Gebot gegeben war (5 Mo. 15,2. 3), uneigentlich von den Sündenschulden, wofür die Geldschulden und deren Erlassung in Mt. 18,27. 32 als Gleichnis verwendet werden. Das Recht, Sünden zu erlassen und zu vergeben steht nur Gott zu (Mi. 7,18), an dem die Schuld begangen worden ist, und dem, den er als Sündentilger in die Welt gesandt hat (Mk. 2,10), übertragenerweise aber und aus Jesu Geist heraus auch den Jüngern Jesu, Joh. 20,23, worin die Absolution, das heißt Lossprechung von Sünden, wie die Versagung derselben, das „Behalten der Sünden“ durch das Predigtamt des Evangeliums ihre biblische Grundlage hat (s. Schuld, Vergeben, Schlüssel 3).

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