Einkommen
Einkommen, Einkünfte,
1) der Leviten und Priester. Der Stamm Levi bekam kein eigenes Gebiet wie die übrigen Stämme. Vielmehr „ich bin dein Teil und dein Erbgut“, 4 Mo. 18,20. Dafür waren die Israeliten aus den andern Stämmen verpflichtet, den Leviten u. Priestern das zu ihrem Unterhalt Erforderliche zu geben, wovon dann letztere auch den Aufwand für das Heiligtum zu bestreiten hatten. (Die darin liegende Versuchung s. Mal. 1,6-9.) Das Einkommen der Leviten und Priester bestand aus folgenden Stücken:
a) Von allen Bodenerzeugnissen und von allem neugeborenen Vich gebührte der zehnte Teil den Leviten, welche ihrerseits wieder ein Zehntel den Priestern überlassen mußten, s. d. Art. Zehnten.
b) Die Erstlinge aller Bodenerzeugnisse fielen den Priestern (nicht auch den Leviten) zu. Darunter sind nicht nur die Erstlingsgarben am Passah und am Pfingstsest zu verstehen, sondern alljährlich mußte jeder Israelit von allen seinen Bodenerträgnissen einen Teil der Erstlinge ans Heiligtum abliefern, ebenso von der Wolle der Schafe. Die Früchte neugepflanzter Bäume gehörten im vierten Jahr (dem ersten Nutzungsjahr) dem Herrn, s. d. Art. Erstlinge.
c) Die Erstgeburten bilden gleichfalls einen Einkommensteil für die Priester. Die erstgeborenen Söhne mußten nach einer Schätzung des Priesters, die aber 5 Säckel nicht übersteigen durfte, gelöst werden. Ebenso wurde die Erstgeburt von unreinen Tieren losgekauft. Die Erstgeburt reiner Tiere mußte geopfert werden, wobei aber gewisse Fleischstücke dem Priester vorbehalten waren, s. Erstgeburt.
d) Von den Brandopfernn bekam der Priester nur das Fell, von den Dank-, Schuld- und Sündopfern gewisse Fleischstücke, s. 3 Mo. 6 u. 7. Vgl. auch den Art. Schaubrote.
e) 48 Städte in Israel waren den Leviten und wieder 13 darunter den Priestern zugewiesen, 4 Mo. 35,1-5; Jos. 21. Sie dursten aber die dazu gehörigen Markungsteile nicht zum Ackerbau, sondern nur zur Viehzucht benützen. Übrigens wohnten in den Levitenstädten auch Angehörige anderer Stämme. Die Leviten und Priester sollten einerseits unter dem ganzen Volk verteilt werden, anderseits aber doch wieder in größerer Anzahl beisammen wohnen. Die Leviten und Priester waren für ihren Unterhalt darauf angewiesen, ob das Volk seinen Verpflichtungen nachkommen wollte oder nicht. Zwang gegen Säumige konnten sie nicht ausüben. Wenn auch 2 Sa. 2,12 ff. ein Beispiel priesterlicher Habgier erzählt wird, so war doch häufiger darüber zu klagen, daß man den Priestern u. Leviten vorenthielt, was ihnen gebührte, siehe 2 Chr. 31,4 ff.; Mal. 3,8-12; $$Neh,13,10 ff::Neh 13,10ff$$. Daher werden namentlich die Leviten schon im Gesetz mit den Armen zusammengestellt, 5 Mo. 14,27. 29; 16,11.
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2) Einkommen, Einkünfte des Königs. Dieselben bestanden aus freiwilligen Geschenken (2 Sa. 10,19; 1 Kö. 10,25), aus Krongütern (1 Chr. 26,26; 2 Chr. 26,10), die wohl in der Regel eroberte Ländereien waren, ferner aus dem Tribut unterworfener Völker (2 Sa. 8,2). Eigentliche Steuern kamen nur in Ausnahmefällen vor; dagegen forderte schon Salomo Naturallieferungen, 1 Kö. 4,7, und Fronarbeiten, 1 Kö. 5,17 f. Er zog auch Gewinn aus Handelsunternehmungen (1 Kö. 10,26 ff.), die als Kronrecht angesehen wurden. Zu beachten ist übrigens noch, daß des Königs Kasse und die Staatskasse zusammenfielen. Vgl. auch die Artt. Abgaben und Beute.