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Daumen

Daumen.

1) Die Grausamkeit des Abhauens der Daumen, Ri. 1,6 f., bezweckte das Unfähigmachen des Feindes zum Waffenführen. —

2) Wenn einem zu weihenden Priester oder einem zu reinigenden Aussätzigen Blut oder Öl auch auf den rechten Daumen gestrichen wurde (2 Mo. 29,20; 3 Mo. 8,23 f.; 14,14. 17. 25. 28), so besagte das die Zueignung dieses wichtigen Gliedes zum Herrn und seinem Dienst.

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