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Brandmal

Brandmal.

1) Eine Stelle am Körper, an der man sich gebrannt hat. Im Aussatzgesetz, 3 Mo. 13,24-28, könnte es nach Luthers Übersetzung (Vers 25) scheinen, als ob aus einem Brandmal der Aussatz entstehen könne. Dies aber nicht der Fall; es handelt sich darum, daß die Priester bei einem Hautflecken, der wie ein Brandmal aussieht, untersuchen müssen, ob es wirklich nur ein Brandmal ist oder ein Aussatzmal; denn letztere sehen anfangs ganz ähnlich aus. —

2) Brandmal im Gewissen (1 Tim. 4,2). Manchen Verbrechern wurde als Strafe und Merkmal ihrer Schuld ein Zeichen in die Haut eingebrannt. So tragen die a. a. O. geschilderten Berführer das Bewußtsein ihrer Schuld unaustilgbar in ihrem bösen Gewissen.

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