Beute
Beute. Alles, was einem geschlagenen Feind oder einer eroberten Stadt abgenommen worden war, galt als rechtmäßiges Eigentum der Sieger. Mochte der Anführer besonders wertvolle Stücke für sich behalten, Ri. 8,24; 2 Sa. 12,30, so wurde doch im allgemeinen der Grundsatz gleicher Verteilung befolgt. 4 Mo. 31,26 ff. wird die den Midianitern abgenommene Beute so verteilt, daß eine Hälfte, nach Abzug von 1/500 zugunsten der Priester, den Kriegern zufiel, die andere Hälfte, nach Abzug von 1/50 für die Leviten, dem übrigen Volk. Ähnlich wie Jos. 22,8 wird 1 Sa. 30,24 f. berichtet, David habe gleiche Verteilung unter die zum Kampf Ausgezogenen und die beim Geräte Gebliebenen angeordnet und es sei fortan diese Sitte beibehalten worden. Der Jubel des Beuteteilens wird Jes. 9,3 berührt. Gebannte Gegenstände (s. Bann) durften nicht behalten, sondern mußten ans Heiligtum abgeliefert werden. Dasselbe geschah bisweilen freiwillig mit einem Teil der Beute Schon Abraham schenkte dem Melchisedek als dem Priester Gottes den Zehnten von der Beute, 1 Mo. 14,20. Goliaths Schwert wurde im Heiligtum aufbewahrt, 1 Sa. 21,9; ähnlich 2 Sa. 8,11; 2 Kö. 11,10.