Besprengung
Besprengung. Das vom Priester in einer Schale aufgefangene Blut des Opfertieres wurde an die Hörner oder an die Seiten des Brandopferaltars, unter Umständen auch an den Räucheraltar und an den Deckel der Bundeslade gesprengt. Diese Handlung bedeutet, daß das verföhnende Blut dem Herrn nahe gebracht und von ihm angenommen wird. Insofern ist die Blut-Besprengung das wesentlichste Stück beim Opfern, und daraus begreift sich auch, daß sie nur vom Priester vollzogen werden darf. Je nach dem Zweck und Charakter des Opfers war die Besprengung eine verschiedene. Bei den meisten Opfern wurde das Blut an den Brandopferaltar gesprengt, nur bei den Sündopfern mußte es an die Hörner des Altars gestrichen werden. Wenn es sich aber um ein Sündopfer des Hohenpriesters, oder um ein solches handelte, das wegen einer einzelnen Verschuldung für die ganze Gemeinde dargebracht wurde, so mußte das Blut an den Vorhang des Allerheiligsten gesprengt und an die Hörner des Räucheraltars gestrichen werden, 3 Mo. 4,6 f. 16 ff. 25. 30. Am großen Versöhnungstag wurde sogar im Allerheiligsten eine Blut-Besprengung und zwar gegen den Deckel der Bundeslade und auf den Boden vor derselben vollzogen. An demselben Tage wurden auch der Räucheraltar und der Brandopferaltar besprengt, um dadurch diese Geräte wie überhaupt das Heiligtum zu entsündigen (3 Mo. 16,14 ff.). Auch das Blut der Passahlämmer wurde an den Brandopferaltar gesprengt, 2 Chr. 30,16; 35,11. Beim Bundesopfer (2 Mo. 24) wird nicht bloß der Altar, sondern auch das Volk mit Blut besprengt, wodurch ausgesprochen werden soll, daß nach der Darbringung des Blutes Gott in Gemeinschaft mit dem Volk getreten sei.
über die Besprengung bei der Priesterweihe s. Priester; über das Sprengwasser s. d. Art.
Das N. T. redet von der Besprengung mit dem Blut Christi (1 Pe. 1,2, vgl. mit Hbr. 12,24) als der völligen Aneignung der rechten ewig gültigen Versöhnung durch das Blut des Gotteslammes.