Bekenntnis
Bekennen, Bekenntnis = öffentl.aussprechen.
1) Sündenbekenntnis ist ein wichtiges Stück der Buße. Das beladene Gewissen wird dadurch seines Druckes entledigt (Ps. 32,3 ff.); der Beleidigte wird dadurch entwaffnet (1 Sa. 25,24 ff.), und Gott vergibt dem Bekennenden seine Sünden (Ps. 32,5; Spr. 28,13; 1 Joh. 1,9). Natürlich muß das Bekennen, Bekenntnis aufrichtig und ernst gemeint sein (das Gegenteil sieh 2 Mo. 9,27-30). Beispiele aufrichtigen Bekennen, Bekenntnis s. Hi. 42,3; Ps. 51,5-7; 2 Sa. 12,13; 24,10; der verlorene Sohn, Luk. 15,21; der Schächer am Kreuz, Luk. 23,41. Das Bekennen, Bekenntnis muß zwar vor allem Gott gegenüber abgelegt werden, wie die bisherigen Stellen zeigen; aber es hat in vielen Fällen besonderen Wert, das Bekennen, Bekenntnis auch vor Menschen abzulegen (Jak. 5,16), denn das Bekennen, Bekenntnis ist dann umso gewisser ein aufrichtiges; und auch die Vergebung Gottes kann nur unter dieser Voraussetzung durch Menschenmund uns zugesichert werden. Darauf zielte schon das Sündopfer im Alten Testament und deshalb war bei demselben ein Bekennen, Bekenntnis der Schuld gefordert (3 Mo. 5,5, wo es im Grundtext heißt: „Wenn es nun geschieht, daß er sich der eines verschuldet, so soll er bekennen, daß er daran gesündigt hat,“ vgl. 4 Mo. 5,7). Ergänzt wurden solche Einzelbekenntnisse durch das allgem. Sünden-Bekennen, Bekenntnis am großen Versöhnungstag (3 Mo. 16,21). Auch Johannes der Täufer fordert ein Sünden-Bekennen, Bekenntnis (Mk. 1,5). Ebenso hat Christus selbstverständlich ein vorausgehendes Sünden-Bekennen, Bekenntnis als Regel angenommen, wenn er seinen Jüngern die Vollmacht, Sünden zu vergeben, erteilte (Joh. 20,23). —
2) Glaubensbekenntnis gehört ebenso zum Glauben wie Sünden-Bekennen, Bekenntnis zur Buße. Denn „wes das Herz voll ist, des gehet der Mund über“ (Mt. 12,34). „Ich glaube, darum rede ich“ (2 Kor. 4,13). Ein solches Bekennen, Bekenntnis, Aussprechen des Glaubens vor andern geschieht a) Gott zu Lob, und besteht in dem rühmenden und dankbaren Verkündigen der Wohltaten Gottes und des Heilandes (Phi. 2,11: „alle Zungen sollen b., daß Jesus Christus der Herr sei, zur Ehre Gottes, des Vaters“, vgl. Röm. 14,11); auch die noch zu hoffende einstige Vollendung ist dabei eingeschlossen, daher: Bekennen, Bekenntnis der Hoffnung, Hbr. 10,23. Dieses Bekennen, Bekenntnis geschieht grundlegend und fürs ganze Leben entscheidend in dem Sich-taufen-lassen, dann regelmäßig im Gottesdienst; namentlich auch im Abendmahl, 1 Kor. 11,26: „So oft ihr von diesem Brote esset
— verkündiget ihr des Herrn Tod“ (so die bessere Übersetzung). Aber auch des Christen Wandel ist ein Bekennen, Bekenntnis zur Ehre seines Herrn, nach Christi Wort: Lasset euer Licht leuchten vor den Leuten, daß sie euern Vater im Himmel preisen (Mt. 5,16). In diesem Sinn nennt Paulus die korinthische Steuer für Jerusalem ein Bekennen, Bekenntnis des Evangeliums Christi (2 Kor. 9,13). b) Das Glaubensbekenntnis ist ein Erkennungszeichen im Kampf zwischen wahrem und falschem Glauben. Ein solches Bekennen, Bekenntnis legte Josua ab in Sichem (Jos. 24,15), verlangte Elia auf dem Berg Karmel vom Volk Israel (1 Kö. 18,21). Für gewöhnlich aber vollzog sich dasselbe im A.Bekennen, Bekenntnis weniger durch Aussprechen von Glaubenswahrheiten, als durch Teilnahme am Opfer, durch Unterwerfung unter die Beschneidung und die übrigen Bundesgesetze Israels (vgl. 1 Makk. 1,46-49). Als Bekennen, Bekenntnisakt mit dem Munde ist namentlich der Eid beim Namen Jahvehs gegenüber dem Eid bei Götzennamen öfters hervorgehoben (5 Mo. 10,20; Jer. 4,2; 12,16; Am. 8,14). Im Neuen Testament tritt das Tat-Bekennen, Bekenntnis zwar keineswegs zurück, vgl. Joh. 6,67. 68, aber je mehr der Kampf zwischen wahrem und falschem Glauben ein geistiger wird, desto mehr gewinnt das Mund-Bekennen, Bekenntnis an Bedeutung; wie es eben auch dort, Joh. 6,67 f., der Herr erwartet und von Petrus erhält, vgl. Joh. 12,42. Das Grund-Bekennen, Bekenntnis der Christengemeinde gegenüber dem ungläubigen Judentum war, daß Jesus der Christ sei (Apg. 9,22; 18,28; vgl. Hbr. 3,1; 4,14). Gegenüber der auftauchenden Irrlehre betont Johannes als das rechte Christen-Bekennen, Bekenntnis, daß Jesus Christus im Fleisch gekommen sei (1 Joh. 4,2. 3). Aber die weiter ausgeführten Bekennen, Bekenntnis der christlichen Kirche, auch das sogen. apostolische, sind erst in nachbiblischer Zeit entstanden. (1 Tim. 6,12 ist kein schon feststehendes Formular, sondern ein im freien Erguß des Geistes von Timotheus bei seiner Taufe oder Amtsweihe oder anderer feierlicher Gelegenheit abgelegtes Bekennen, Bekenntnis gemeint.) Die Notwendigkeit eines offenen Mund-Bekennen, Bekenntnis wird vom Herrn selbst mit dem ernsten Wort: Wer mich bekennt vor den Menschen 2c. (Mt. 10,32) eingeschärft, vgl. Pauli Wort: „So man von Herzen glaubet, so wird man gerecht, und so man mit dem Munde bekennet, so wird man selig“ (Röm. 10,10), wo eben beides unzertrennlich zusammenzunehmen ist. Ein Verweigern des Bekennen, Bekenntnis wäre nicht bloß Feigheit, sondern immer auch ein Zeichen innerer Unentschiedenheit (vgl. Nikodemus). Gegen den Mißbrauch eines bloßen Mund-Bekennen, Bekenntnis gilt Mt. 7,21: Es werden nicht alle, die zu mir sagen usw.