Barfuss
Barfuss gingen in Israel nur die Armen; außerdem geschah es zum Zeichen der Trauer, 2 Sa. 15,30. Beim Betreten des Zimmers oder einer heiligen Stätte wurden die Schuhe (Sandalen) abgelegt, 2 Mo. 3,5; Jos. 5,15, weshalb wohl die jüdische Überlieferung, obgleich dies im Gesetz nicht ausdrücklich erwähnt ist, richtig angibt, daß auch die Priester beim Tempeldienst b. waren. Des Barfüßers Haus hieß nach 5 Mo. 25,10 das Haus desjenigen, der sich weigerte, die Witwe seines kinderlos verstorbenen Bruders zu ehelichen. Das Schuhausziehen bedeutet teils (neben dem Anspeien) einen Schimpf, teils die Entziehung des Nießungsrechts an die Erbschaft des Verstorbenen. Anders gewendet erscheint der Brauch Ru. 4,7. 8, wo der nächste Angehörige durch diese Handlung sich seines Erbrechtes zugunsten des Boas begab, um sich der Verpflichtung, Ruth zu heiraten, zu entziehen.