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Aufruhr

Aufruhr bedeutet jede stürmische Bewegung in einem kleineren oder größeren Kreise, wobei man die gesetzliche Ordnung verläßt und durch Gewalttätigkeit etwas erzwingen will, so im hohen Rat (Apg. 23,7. 10), in der Christengemeinde (Apg. 15,2), in der Stadt Ephesus (Apg. 19,40); namentlich wird es gebraucht von der gewaltsamen Empörung gegen die Obrigkeit (4 Mo. 16,11; 2 Kö. 11,14; Am. 7,10; Mk. 15,7; Apg. 21,38), s. Empörung.

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