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Ansehen

Ansehen hat oft die Nebenbedeutung: teilnehmend, erbarmend ansehen, berücksichtigen. So häufig von Gott: er sieht das Elend eines Menschen an (1 Sa. 1,11; Ps. 9,14 usw.); 5 Mo. 28,50: „ein Volk, das die Person des Alten nicht ansieht,“ das heißt nicht berücksichtigt, seiner nicht schont.

Für den Richter freilich ist es der schwerste Vorwurf, wenn er „die Person ansieht“, das heißt einen Menschen wegen seiner äußeren Stellung parteiisch berücksichtigt (5 Mo. 1,17; Spr. 24,23); bei Gott dem gerechten Richter kommt dies nie vor. In diesem Sinn wird oft gebraucht das Hauptwort: Ansehen der Person, es ist kein Ansehen der Person vor Gott = keine parteiische Berücksichtigung, 2 Chr. 19,7; Röm. 2,11; Gal. 2,6; Eph. 6,9; Kol. 3,25; Jak. 2,1. Anders Joh. 7,24: nach dem Ansehen richten, das heißt nach dem äußeren Schein, 2 Kor. 5,12 sich nach dem Ansehen rühmen, das heißt nach dem frommen Schein, den man sich gibt.

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