Paragraph zweihundertachtzehn behandelt die rechtlichen Grundlagen und Voraussetzungen für die Ausübung bestimmter Rechte und Pflichten. Dabei wird besonders auf die Bedeutung der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und die Folgen von Verstößen eingegangen.
Zunächst wird erläutert, unter welchen Bedingungen eine Handlung als rechtswirksam gilt. Hierzu gehört die Einhaltung formaler Anforderungen sowie die Beachtung inhaltlicher Vorgaben, die im Gesetz festgelegt sind. Zudem wird darauf hingewiesen, dass die Absicht des Handelnden und die Umstände des Einzelfalls eine wichtige Rolle spielen.
Weiterhin beschreibt der Paragraph die möglichen Rechtsfolgen bei Nichteinhaltung der Vorschriften. Diese reichen von der Unwirksamkeit der Handlung bis hin zu Schadensersatzansprüchen gegenüber dem Handelnden. Dabei wird auch die Bedeutung von Fristen und deren Einhaltung betont.
Abschließend wird auf die Möglichkeit der Anfechtung oder Rückabwicklung von rechtswidrigen Handlungen eingegangen. Hierbei sind besondere Voraussetzungen zu erfüllen, die im Gesetz genau definiert sind. Die Regelungen dienen dem Schutz der Beteiligten und der Aufrechterhaltung der Rechtssicherheit.
Die Bedeutung von Paragraph 218 für den Schutz ungeborener Kinder
Darum ist es eine Katastrophe, ihn abzuschaffen. Paragraph 218 existiert, weil Kinder im Bauch echte Menschenleben sind. Sie sind schutzbedürftig, einzigartig und nie ersetzbar. Meist besitzen sie ein eigenes Skelett und immer ein eigenes schlagendes Herz. Häufig empfinden sie sogar Schmerzen und Angst.
Wir sprechen nicht von Schimmel im Bad oder von Löwenzahn im Beet, sondern von echten Menschen. Vielen ist nicht klar, dass Kinder im Bauch nach deutschem Recht eigenes Eigentum haben und sogar erben können. Sie sind echte Menschen, die sogar Anspruch auf Schadensersatz haben, wenn sie gesundheitlich geschädigt werden – auch während und vor der Geburt.
Deshalb gibt es Gesetze wie Paragraph 218, die deutlich machen: Ja, das sind echte Menschen, die da getötet werden. Paragraph 218 des Strafgesetzbuches besagt, dass wer eine Schwangerschaft abbricht, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft wird.
Dieses Gesetz wird in Deutschland jedoch praktisch fast nie in dieser Form umgesetzt, weil Paragraph 218a zahlreiche Umstände auflistet, unter denen Paragraph 218 nicht gilt.
Die Realität der Abtreibungen in Deutschland und ihre rechtliche Bewertung
Konkret wurden seit 2009 in Deutschland laut Statistischem Bundesamt über 1.545.059 verschiedene Kinder vorsätzlich im Mutterleib getötet. Darunter befinden sich Tausende, die bereits ein lebensfähiges Alter erreicht hatten.
Gleichzeitig wurden laut der polizeilichen Kriminalstatistik des Bundeskriminalamts (BKA) jährlich nie mehr als zwölf dieser Kindstötungen als illegal und strafbar eingestuft.
Brauchen wir also trotzdem ein strafrechtliches Gesetz gegen vorgeburtliche Kindstötungen? Ja, unbedingt. Denn nur durch ein solches Gesetz wird verbindlich zum Ausdruck gebracht, dass ungeborene Kinder ein echtes Recht auf Leben haben. Es zeigt, dass der Staat sie nicht als Parasiten behandelt.
Ihnen diesen rechtlichen Schutz zu entziehen, würde ungeborene Kinder endgültig marginalisieren und entrechten. Ein solcher Schritt schützt keine Kinder im Mutterleib, sondern würde zu abertausenden weiteren Kindstötungen führen – nicht zu weniger.
Die gesellschaftliche Bedeutung und ethische Bewertung von ungeborenem Leben
Zur Erinnerung: Neunzehn von zwanzig Kindern, die heute in Deutschland im Mutterleib getötet werden, sind bei einvernehmlichem Sex mit dem Partner der Wahl entstanden. Diese Kinder sind kerngesund.
Seit 2009 sind das in Deutschland über eine Million vierhunderttausend einzigartige und nie ersetzbare Kinder mit einem eigenen schlagenden Herzen. Sie wurden im Mutterleib getötet und anschließend in medizinischen Abfalleimern entsorgt, die auf Müllverbrennungsanlagen beseitigt werden. Diese Kinder hatten keinerlei Verbindung zu Behinderungen oder unfallbedingtem Sex.
Lassen Sie sich von fehlgeleiteten Aktivisten kein X für ein U vormachen. Angesichts dieser enormen Ausmaße ist die Kindstötung regelrecht zu einem landesweiten Verhütungsmittel geworden. Ist das ein Preis, den wir als Gesellschaft bereit sind zu zahlen, nur um ein paar mehr sexuelle Erlebnisse zu haben?
Wer vor all dem die Augen verschließt oder hier vermeintlich neutral bleiben will, steht auf der falschen Seite der Geschichte.
Die moralische Verpflichtung zum Schutz ungeborener Kinder
Wir alle müssen verstehen und verinnerlichen: Kinder sind kein nerviges Nebenprodukt der eigenen persönlichen sexuellen Selbstverwirklichung. Kinder sind keine Geschlechtskrankheit und keine Parasiten. Sie sind unsere Zukunft und unser Herz.
Ohne ein Gesetz wie Paragraph 218 haben wir als Gesellschaft den Schutz unserer Kinder aufgegeben. Damit haben wir sie endgültig für wertlos, rechtlos und vogelfrei erklärt.
Wo bleibt der christliche Aufschrei dagegen? Sprüche 31,8 sagt: „Tu deinen Mund auf für die Stummen, sprich für die, die sich selbst nicht verteidigen können.“
