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Frauenpastorat

08.02.2019
EventTeil 6 / 6E21 Regionalkonferenz Schweiz 2019
Ein Vortrag von Dr. Stefan Felber über „Das Frauenpastorat in geschichtlichen und praktisch- theologischen Perspektiven“ auf der Evangelium21 Regionalkonferenz in Basel.

Einleitung und thematische Verortung

Ich grüße Sie alle im Namen unseres Herrn Jesus Christus herzlichst. Ich hoffe, Sie haben alle dieses Blatt mit der Gliederung des Vortrags vor sich.
Das Frauenpastorat in geschichtlichen und praktisch-theologischen Perspektiven, Teil 1: Zur Geschichte der Frauenordination im zwanzigsten Jahrhundert.
Ich beschränke mich hier gleich auf diese jüngere Kirchengeschichte, wegen der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit. Und wie Sie sogleich sehen werden, tauchen wir ein in eine versunkene Welt. Wir stehen bereits jenseits des Bruchs der Tradition, jenseits der Kontinuität.
Eowen hat uns etwas davon aufleuchten lassen, wie es eine Verbindung vom Leiblichen ins Geistliche und Geistige gibt. Diese Verbindung ist gebrochen und zerbricht. Es ist, als würde die innere Struktur eines Gebäudes ausgehöhlt, bis irgendwann das Dach einstürzt.
Aber jetzt wollen wir zusehen, wie das vor sich ging.

Erste Schritte in der Schweiz

1.1 Zwischen den Weltkriegen
1.1.1 Anfänge in der Schweiz
Vor gut hundert Jahren, am 27. Oktober 1918, wurden in Zürich die ersten beiden Pfarrerinnen ordiniert. Sie hiessen Rosa Gutknecht und Elise Pfister. Dem Klischee der rauchenden und lauten Frauenrechtlerin, der sogenannten Suffragette, entsprechen beide nicht. Sie gelten als fromm, demütig und streng mit sich selbst.
Sie lernten sich am Lehrerseminar kennen. Doch sie merkten bald: Der Beruf als Primarlehrerin füllt uns nicht aus, wir brauchen mehr. Was Gutknecht Vergnügen bereitet, ist der Religionsunterricht. So beginnt sie 1913 an der Universität Zürich ihr Theologiestudium. Der Schritt braucht Mut, denn Gutknecht ist die erste schweizerische Theologiestudentin und Theologin überhaupt. Die beruflichen Aussichten waren zunächst höchst ungewiss. Pfister folgte ihrer Weggefährtin ein Jahr später.
1917 schliesst Gutknecht das Studium mit Bravour ab, ein Jahr später ist auch Pfister so weit. Mit der gemeinsamen Ordination in Zürich 1918 haben sie eine wichtige Etappe erreicht, aber noch lange nicht das Ziel. Vollwertige Pfarrerinnen wollen sie sein. Sie sind überzeugt: Der Verkündigungsauftrag gilt für beide Geschlechter. Doch die Zeit war noch nicht reif für Frauen auf der Kanzel.
Sie sind zwar ordiniert und heissen Pfarrerin, aber sie tragen, wie Gutknecht rückblickend notiert, einen bitteren Kampf aus. Sie und Pfister erhalten Anstellungen als Pfarrhelferinnen in der Stadt Zürich, zu deutlich tieferen Löhnen als die Pfarrer. Sie kümmern sich um Religionsunterricht, Seelsorge in Krankenhäusern und Armenfürsorge. Manchmal dürfen sie sogar predigen, aber es kommt vor, dass konservative Gemeindeglieder die Kirche verlassen.
1921 macht sich die Kirchensynode daran, den sehnlichsten Wunsch der Theologinnen zu erfüllen. Sie dehnt die Wahlfähigkeit für das Pfarramt auf Frauen aus, zumindest auf unverheiratete Schweizerinnen. Doch der Regierungsrat verweigert seine Zustimmung. Grund dafür ist, dass die Schweizer Frauen weder das aktive noch das passive Wahlrecht besitzen. Dies wäre aus Sicht der Zürcher Exekutive die Voraussetzung für die Berufung in das geistliche Amt.
Der Streit kommt bis vor das Bundesgericht, das schliesslich die Position des Regierungsrates übernimmt. Gutknecht muss sich darauf beschränken, Krankheits- oder Vakanzvertretungen oder Konfirmandenunterricht zu übernehmen. Die Konfirmation selbst aber soll ein Pfarrer durchführen. 1933 aber setzen die Teenager durch, dass die Pfarrerin sie zur Konfirmation führt. Ins Register wird dennoch der Name des Pfarrers eingetragen.
Ich breche die Schweizer Geschichte hier ab und komme zur Situation in Deutschland 112. Die Schweizer Geschichte führe ich am Ende noch einmal kurz fort unter 126.

Entwicklung in Deutschland zwischen Studium, Beruf und kirchlicher Ordnung

112 anf in Deutschland. Der Zugang zum Pfarrberuf war seit Jahrhunderten durch das Universitätsstudium kanalisiert. Daher stellte sich die Frage nach der weiblichen Theologin auch erst, als Frauen zum Studium zugelassen wurden.
In Preußen geschah dies 1896 allerdings zunächst nur als Gasthörerinnen, ab 1908 dann als vollwertige Studentinnen mit Promotionsmöglichkeit. 1913 waren etwa acht Prozent der Studenten weiblichen Geschlechts, bis 1930 stieg der Anteil auf sechzehn Prozent. In Tübingen und Stuttgart konnten Frauen durch württembergischen königlichen Erlass ab 1904 beziehungsweise 1905 immatrikuliert werden. So haben in den ersten Jahrzehnten des zwanzigsten Jahrhunderts die mitteleuropäischen Universitäten die Pforten für Frauen geöffnet. Und so kam sie, wie in Zürich, an die theologischen Fakultäten.
An der theologischen Fakultät Berlin legte Ilse Kersten 1920 unter dem Dekanat Hanachs als erste Frau das theologische Fakultätsexamen ab. Die erste Habilitation einer Frau geschah 1934; das war Hanna Jursch, eine Kirchenhistorikerin, gestorben 1972. Auf ihrem Grabstein steht: „Professor der Theologie, nicht Professorin.“
1925 wurde ein Verband evangelischer Theologinnen Deutschlands gegründet, mit dem Ziel, Einfluss auf die neuen Theologinnengesetze zu nehmen. Der Verband forderte nicht das volle Pfarramt, sondern setzte sich für ein Amt eigener Art ein, ein eigenes Frauenamt. Aber schon bei der Gründung waren nicht alle Damen, die da angehörten, einverstanden mit dieser Beschränkung. 1930 kam es zum Bruch, zur Durchsetzung der Forderung der völligen Gleichstellung mit den männlichen Kollegen. So wörtlich wurde im Januar die sogenannte Theologinnenvereinigung unter dem Vorsitz von Carola Barth gegründet.
1927 wurde in Preußen, in der altpreußischen Union, so hieß die evangelische Kirche, das Kirchengesetz so verändert, dass auch Frauen kirchliche Examina ablegen und dann Vikarinnen werden konnten. Das Gesetz definierte das Berufsfeld und regelte die Anstellungsmöglichkeiten. Zugestanden wurde den Frauen der Status von Kirchengemeindebeamtinnen, also analog zu Organisten, Diakonen, Diakonissen. Trotz gleicher Ausbildung wurde also definiert, dass ihr Dienst dem Pfarramt zuarbeiten sollte. Deswegen hießen sie auch Vikarinnen, also Stellvertreterinnen.
Aber bis 1933 ergaben sich kaum neue Berufsperspektiven. Anstellungsmöglichkeiten gab es vor allem im Schuldienst, besonders bei den neuen Berufsschulen. Nur einzelne Frauen fanden Arbeitsmöglichkeiten in der Seelsorge, in Frauengefängnissen, Krankenhäusern oder Anstalten der Inneren Mission. Nur wenige Großstadtgemeinden stellten Frauen im Gemeindedienst an. Es gab keine einheitlichen Arbeitsbedingungen; in der Regel gab es nur einen Privatvertrag, der jederzeit gekündigt werden konnte.
Die nationalsozialistische Reichskirchenregierung sah den Beruf der Vikarin nicht mehr vor. Einige Theologinnen legten 1934 dagegen den Entwurf einer Denkschrift vor, der aber wahrscheinlich nicht mehr als Votum ihres Verbandes verabschiedet wurde. Ich habe auch keinen Text dazu gefunden.
In den kirchenpolitischen Auseinandersetzungen um die Bekennende Kirche schlug sich die Mehrzahl der Theologinnen verdienstvoll auf die Seite der Bekennenden Kirche. Für die Theologiestudentinnen und Lehrvikarinnen bedeutete diese Entscheidung, wie für ihre männlichen Kollegen, dass sie auf den ordentlichen Abschluss der Ausbildung und die ohnehin mageren Berufsaussichten in der verfassten Kirche, also der auch von der NS-Reichskirchenregierung anerkannten Kirche, verzichten mussten.
Der Bruderrat der Bekennenden Kirche, Altprotestantische Union Preußen, Altpreußische Union, so heißt es, beschloss daher 1934, ein eigenes Ausbildungs- und Prüfungswesen zu etablieren. Und da hatten auch Frauen Zutritt, allerdings mit zwei gewichtigen Einschränkungen. Frauen haben dazu das bedeutete, dass Frauen auch beteiligt wurden an der geistlichen, kirchenleitenden Aufgabe, den Nachwuchs ins Amt, der für das Amt bereitsteht, zu prüfen. Allerdings beschränkten die Frauen, die das taten, ihre Prüfungstätigkeiten auf Frauen und auf solche Fächer, in denen es um weibliche Dienste ging. Also im Grunde ein winziger Schritt.
Und aus der rein männlichen Gemeinschaft im Predigerseminar blieben die Vikarinnen ausgeschlossen. Sie konnten nur solchen Pfarrern zugewiesen werden, die bereit waren, mit Theologinnen zusammenzuarbeiten. Manche mussten dafür erst bearbeitet werden.
Die kirchliche Hochschule Bethel, die als Studienort der Bekennenden Kirche anerkannt war, wurde im Wintersemester 1934/35 für Frauen geschlossen. Ebenfalls mit dem Hinweis, wie bei den männlichen Predigerseminaren, dass diese theologische Schule auch der kameradschaftlichen Erziehung eben der männlichen Studenten vorbehalten sein solle. Im Sommer 1937 wurde Bethel dann wieder geöffnet für Frauen, unter der Auflage, dass wenigstens sechs, also eine Gruppe von wenigstens sechs Theologinnen, dort studierte und sich der Regel einer für sie beauftragten Frau, am besten einer Art Oberin, zu fügen habe.
Mit diesen ganzen Regelungen, die uns vielleicht sehr verklemmt vorkommen, wird deutlich, wie groß und wie komplex die Widerstände waren, die vor der Einführung des Frauenamtes überwunden werden mussten. Vor allem tritt aus den vielfältigen Zeugnissen der Jahre davor hervor, wie ernst man noch die Grenze zwischen den Geschlechtern genommen hat. Auch wenn wir das heute anders gestalten würden, war diese Grenzziehung doch von größter Bedeutung für Anstand und Schicklichkeit. Man war darauf bedacht, die Geschlechtseigentümlichkeiten nicht zu negieren.
Und zwar offenbar noch unabhängig davon, ob man diese Eigentümlichkeiten als gesellschaftlich konstruiert ansah, wie das heute in der Genderideologie üblich ist, oder als Natur oder Gott gegeben verstand. Ich erinnere an das Referat, in dem über die Kleiderordnung aus dem Deuteronomium gesprochen wurde.
Bis zur Einführung der Antibabypille 1960 war auch klar, dass eine Vikarin ehelos bleiben musste. Im Fall einer Heirat verlor sie standardmäßig ihre Anstellung; Ausnahmen bestätigen die Regel. Warum war das so? Lag es daran, dass man dachte, eine alleinstehende Frau könne man besser kontrollieren? Waren es also Machtgründe, sie kleinzuhalten?
Ich denke, es waren zwei andere Gründe leitend. Erstens bestand noch ein klares Bewusstsein von der Zusammengehörigkeit von ehelicher Liebe und Fruchtbarkeit. Aus Verantwortung für Familie und Kind sollte eine Vikarin, die sich verheiratet, nun Raum für Mutterschaft und Familie bieten. Heute sagt man dazu: Das ist ja frauenfeindlich. Damals dachte man: Wir müssen familienfreundlich denken.
Und der zweite Grund: Wie kann eine Vikarin, die sich verheiratet, ihrer ersten Verantwortung gegenüber ihrem Mann als ihrem Haupt gerecht werden? Ich denke, das schwang damals auch noch viel stärker mit als heute. Sowohl aus praktischen Gründen wie aus Gründen der Geschlechterhierarchie war für die damalige Zeit also klar, dass eine Vikarin ehelos bleiben musste.
Für den Mann, der als Pfarrer das Hirtenamt auch für seine Familie ausübt, ist dagegen die Hierarchie durch seine Vaterschaft gerade nicht in Frage gestellt, sondern vielmehr bestätigt.

Konkrete Aufgabenbilder und Kriegszeit

Um noch ein Bild davon zu bekommen, für welche konkreten Tätigkeiten die Vikarinnen in den neunzehnhundertdreißiger Jahren eingesetzt wurden, habe ich hier das Kirchengesetz betreffend Vorbildung und Anstellung der Vikarinnen von 1927 abgedruckt, also Berlin 1927. Da heißt es:
Die Kandidatin des Vikariatsamts ist befugt zur Wortverkündigung im Kindergottesdienst, ferner vor allem für Frauen und Mädchen in Bibelstunden, Bibelbesprechstunden und Andachten, b) zur Lehrtätigkeit, kirchlicher Unterricht, Unterricht an Berufsschulen, c) zur Seelsorge in der Gemeinde, insbesondere an der weiblichen Jugend, in Mädchenheimen, in den Frauenabteilungen, in Krankenhäusern und Gefangenenanstalten sowie in Altersheimen.
Sie ist zweitens nicht befugt zur pfarramtlichen Tätigkeit im Gemeindegottesdienst, zur Verwaltung der Sakramente sowie zur Vornahme der anderen, herkömmlich vom Pfarrer zu vollziehenden Amtshandlungen. Drittens ruhen die Befugnisse während der Ehe. In besonderen Fällen kann das Konsistorium Ausnahmen zulassen.
Das stellte man sich also konkret unter der Arbeit der ausgebildeten Theologin vor. Und ganz ähnlich war dann der Entwurf, der den Anstellungsverträgen für Vikarinnen zugrunde lag. Hier wird das, was im Kirchengesetz stand, im Grunde noch einmal konkretisiert, in einzelne Tätigkeiten, die aufgeführt werden. Es sind praktisch dieselben.
Dabei wird betont, dass die Vikarin ihre Tätigkeit in engem Einvernehmen mit dem Pfarrer, dem sie überwiesen ist, auszuüben hat. Sie soll Bericht erstatten und in besonderen Fällen sofort Rücksprache nehmen. Und dann heißt es auch hier, Paragraph vier, ganz unten: Wenn die Vikarin sich verheiratet, dann kann das Dienstverhältnis mit sofortiger Wirkung gekündigt werden.
Diese Kannbestimmung war im Berliner Kirchengesetz von 1927 eine Mussbestimmung gewesen; wir erinnern uns hier also an eine etwas vorsichtigere Kannbestimmung. Als der Zweite Weltkrieg ausbrach und immer mehr Pfarrer zum Kriegsdienst eingezogen wurden, entstanden in vielen Gemeinden Vakanzen, und die Notwendigkeit wurde immer größer, die Lücken aufzufüllen.
In manchen Gemeinden erweiterte sich der Dienst der Vikarinnen über die in diesen Anstellungsverträgen genannten Gebiete hinaus, wie die Auswertung eines Fragebogens zeigt, den der Theologenverband 1940 an die Vikarinnen aller preußischen Provinzen versandt hatte. Da wurde auch aufgeführt: Wir tun jetzt veramtliche Tätigkeiten im sogenannten Notveramt, wir assistieren beim Abendmahl. Wir halten Krankenabendmahl, Abendmahl bei Freizeiten, Gemeindeabendmahl, sogar im Notveramt. Wir taufen im Krankenhaus und in der Kinderklinik, halten Beerdigungen und machen die Trauerfeier in der Halle, jedoch nicht auf dem Friedhof.
Also selbst in dieser Zeit des größten veramtlichen Mitarbeitermangels hat man noch irgendwie versucht, hier diese Unterscheidung zwischen dem rite vocatus, dem ordentlichen Berufenen, und der Theologin aufrechtzuerhalten. Wie sollte man nun in dieser Notlage, die ja dann in den Jahren des Krieges immer größer wurde, über Notordnungen hinauskommen? Sollte man nicht doch die Vikarinnen mit den gleichen Rechten und Pflichten ordinieren wie die männlichen Pfarrer?
Gutachten und Gegengutachten gingen hin und her, mitten im Krieg. Von den Beteiligten waren am bekanntesten Hans Asmussen, Peter Brunner, Hermann Diem, Martin Alberts, Heinrich Schlier usw. Die Lizenziatin Anna Paulsen, gestorben 1981, beteiligte sich hier auch. Sie wurde die spätere Namensgeberin des Frauenstudien- und Bildungszentrums der EKD in Gehlenhausen.
Für sie, obwohl unverheiratet, war nach wie vor Mutterschaft die wichtigste Aufgabe der Frau, aber zögernd hat sie sich dann in den Vierzigerjahren für die Frauenordination engagiert. Für die Kirche als Ganze aber war der Krieg nicht Not genug, um den Vikarinnen das Pfarramt zu öffnen. 1942 wurde im Vikarinnenausschuss der Bekennenden Kirche beschlossen, dass es bei den eingeschränkten Vikarinnenordinationen bleiben sollte.
Natürlich gab es dann einzelne, die versucht haben, das zu umgehen. Aus Protest ordinierte Kurt Scharf, Präses der Bekennenden Kirche Berlin-Brandenburg, zwei Pfarrerinnen 1943 in Sachsenhausen. Diese Ordinationen waren dann wegbereitend für alle darauf folgenden Ordinationen, die aber erst Jahrzehnte später in den Landeskirchen der EKD folgten. Die Zölibatsklausel wurde erst 1969 aufgehoben.

Nachkriegszeit und Verschiebung der Begründungen

Nach anerkannten Kirchengesetzen geregelte Frauenordination konnte offenbar durch die Kriegsnot allein nicht erreicht werden. Dazu bedurfte es weiterer Anstöße und des entschiedenen Drucks der Gesellschaft, vor allem ab den neunzehnhundertsechziger Jahren nach dem Zweiten Weltkrieg.
Nach dem Wegfall der staatlichen Eingriffe in die Kirchenpolitik, zwar nicht im Osten unter russischer Besatzung, wohl aber im Westen, wäre eine vertiefte Selbstbesinnung und biblisch-theologische Orientierung zu erwarten gewesen. Doch das Gegenteil war der Fall. Die innerkirchliche Diskussion um das Frauenamt verliert immer häufiger ihre biblisch-theologische Eigentümlichkeit und verlagert sich auf soziologisches Gebiet. Also: Die vorher bestimmende Frage nach Wesen und Sein des Menschen und des Amtes verlagert sich auf die Frage nach seinen Rechten, Rollen und Funktionen. Und hier kommt der Begriff Rolle ins Spiel, den wir jetzt schon ein paarmal gehört haben. Rollen kann man tauschen. Ich spiele sie im Theater; da kann ich einmal die Rolle des Knechts und ein andermal die Rolle des Königs einnehmen. Aber es geht um das Wesen des Menschen, das Wesen der Frau, das Wesen des Mannes.
Eva Senghaas-Knobloch, geboren 1942, meinte 1969, theologische Argumentationen spielten bei den Befürwortern der Frauenordination keine Rolle. Diese Theologin und Politikwissenschaftlerin sah darin offenbar einen Hinweis darauf, dass ganz allgemein exegetische und dogmatische Überlegungen ausschließlich zu Resultaten der Einschränkung oder der vollen Ablehnung führen. Ähnliche Einschätzungen, seien sie beschreibender oder affirmativer Natur, begegneten bei den anderen hier genannten Namen, bekannter oder weniger bekannt, etwa Karl Rahner oder Hans Küng.
Für diese Theologen war die Entscheidung in ihrer Zeit aus dem Kontext der allgemeinen gesellschaftlichen Entwicklung heraus zu treffen. Sie meinten, dass auch die Entscheidung Jesu und der Apostel in ihrer Zeit aus dem Kontext der damaligen gesellschaftlichen Entwicklung her motivierbar sei. Die große Monographie von Manfred Hauke urteilt dazu zu Recht, dass die Theologie bei Reduktion der Fragestellung auf soziologische und soziale Dimensionen im Grunde ihre eigene Erkenntnismethode verliert und Gefahr läuft, zu einer amateurhaft betriebenen Soziologie zu mutieren. Man könnte auch etwas flapsiger sagen: Die Theologie verkauft ihr Erstgeburtsrecht für eine Wassersuppe an die Soziologie.
Ins Blickfeld treten nicht in erster Linie neue theologische Erkenntnisse, sondern der Wandel der Gesellschaft. Die Ideale der Französischen Revolution, Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit oder auch, umgenannt, Schwesterlichkeit, Marxismus, Kommunismus und Liberalismus sowie die Industrialisierung haben die Frau immer stärker in die Öffentlichkeit geführt. Gerade die Weltkriege haben die außerfamiliäre Erwerbstätigkeit der Frauen erheblich gefördert, ja oft erzwungen. Zudem haben höhere Bildung und neue Berufe auch neue Felder erschlossen. Tätigkeiten, die bisher vorwiegend von Männern ausgeübt wurden, konnten immer mehr und auch mit gleichem Erfolg von Frauen eingenommen werden, denken wir nur an die Medizin.
Dieses Denken übertrug sich organisch auch auf die evangelischen Kirchen. Im Rahmen der gesellschaftlichen Entwicklung, längst staatlicherseits unterstützt und durch Gesetze vorangetrieben, erscheint jedes Hindernis für das weibliche Wirken als ungerechte Diskriminierung, der mit der Forderung nach Gleichberechtigung, Emanzipation und dergleichen entgegengesetzt wird.
Das Leitbild für Simone de Beauvoir war, ähnlich wie für Marx, der produktiv tätige Mensch, der Homo faber, der bisher eben vor allem von den werktätigen Männern verwirklicht worden sei. Eine nur innerfamiliär tätige Frau aber verhindere ihre eigene Emanzipation. Letztlich steht, so reformuliert Karin Böhme 1973, der Frau ihr Frausein im Weg. Dies entspricht auch der Philosophie Simone de Beauvoirs, der Lebensgefährtin von Jean-Paul Sartre. Für ihn war seine Freiheit nicht nur durch Gott und den anderen, sondern letztlich auch durch den eigenen Leib behindert.
In der Gebundenheit an das Interesse der Gattung Menschheit, Schwangerschaft, Geburt, Kindererziehung erfährt Simone de Beauvoir ihre Selbstentfremdung und ist so viel weniger selbständig als der Mann, unendlich benachteiligt von der Pubertät bis zur Menopause. Ihre Fortpflanzungsfunktion gilt als Unterjochung, als leidenschaftlich gefühlte Entfremdung und dergleichen. Im Grunde ist das genau der Gegenentwurf zu der schönen Entfaltung meiner verdienstvollen Vorrednerin. Diese Entfremdung gilt es zu überwinden.
Die Fähigkeit, Mann und Frau noch komplementär zu denken, wie es bis zu den fünfziger Jahren noch üblich war, nimmt drastisch ab. Eine konsequente Folge ist die massive Zunahme der Homosexualität. Lesbische Frauen fühlen sich als Speerspitze ihrer Bewegung. Das Feminismus-Motto lautete in Amerika: Feminismus die Theorie, lesbisch sein die Praxis.
Die Unterschiede zwischen den Geschlechtern werden, bis hin zu den biologisch sichtbaren Unterschieden, als rein gesellschaftlich bedingt behauptet. Alice Schwarzer sah in der Gebärfähigkeit den einzigen Unterschied zwischen Mann und Frau; alles andere sei künstlich aufgesetzt und eine Frage der geformten seelischen Identität. Man ist doch sehr an die Dystopie, also diese negative Zukunftsvision von Aldous Huxley, erinnert, der in Brave New World, Schöne neue Welt, 1930 das Gebären und die Schwangerschaft ganz vom menschlichen Leib trennte. In Flaschen, die halt irgendwie bewegt werden, werden die Kinder versorgt und dann irgendwann zur Welt gebracht. 1959 meinte er sogar, man sei diesem Zustand nun erheblich nähergekommen.
Bis heute arbeitet die medizinische Technik daran, Kinder unabhängig von der Frau auf die Welt zu bringen. Ehrlich, mir graut davor, wenn das verwirklicht wird, weil dann der letzte Kit oder ein ganz wesentlicher Kit für die Familien entfernt wird. Dann dürfen wir alle gleichermaßen schuften, sind alle gleichermaßen einsam, staatlich vorprogrammierbar, und wir werden massenhaft Pillen schlucken, damit wir das Ganze durchhalten.
Nebenbei: Wenn ich hier verschiedene Exponenten des gendermäßigen Fortschritts nebeneinander stelle, möchte ich keineswegs den Eindruck erwecken, als hätten sie alle das Heu genau auf der gleichen Bühne. Die Geschwindigkeit, mit der diese Leute unterwegs sind, ist sehr unterschiedlich; man sieht das an den im Bundestag vertretenen Parteien. Also: Die Geschwindigkeit, mit der die Grünen dorthin unterwegs sind, ist deutlich höher als die der SPD, und die sind noch einmal bitte etwas schneller als die CDU. Aber sie sind eigentlich in der gleichen Richtung unterwegs, und das ist das Problem.
So viel nun zum Allgemeinen. Jetzt wieder konkret zur Entwicklung in der Frauenordination: 122 die lutherische Kirche Schwedens als Schrittmacher.

Internationale Entwicklungen und kirchliche Vorreiter

Nach der UN-Menschenrechtscharta sind Diskriminierungen der Frau zu beseitigen. Die schwedische Regierung hatte dieser Charta zugestimmt und empfand sich als Vorreiter einer Gesellschaft, die durch die Ideale der französischen Revolution bestimmt war. Dann hat man eine Kampagne in der Frage der Frauenordination losgetreten.
Alle Frauenorganisationen, von den Sozialistinnen bis zu den Damen der konservativen Bauernpartei, setzten sich für das Frauenpfarramt ein. Die Pfarrerschaft selbst war in Schweden sehr zurückhaltend. Viele jüngere Geistliche lehnten die neue Linie ab, ja weigerten sich, mit Frauen gemeinsam zu arbeiten und im Pfarramt zu wirken.
Bei einer ersten Abstimmung verloren die Progressiven 1957. Es blieb dabei. Daraufhin hat der Staat versucht, die Synode neu zu besetzen. Nach dieser ganzen Welle an Neubesetzungen hat man bereits ein Jahr später, 1958, eine neue Abstimmung durchgeführt und dann das gewünschte Ergebnis gebracht.
Als in diesem Jahr, 1958, die Entscheidung gefallen war, quittierten zahlreiche Pfarrer ihren Dienst. Theologiestudenten brachen ihr Studium ab. 1960 wurden die ersten Frauen in Schweden zum Pfarramt ordiniert. Es gab dann auch eine Gewissensklausel für diejenigen, die mit Pfarrerinnen nicht am Altar das Sakrament austeilen wollten. Aber wie das so ist, und das hören wir jetzt noch ein paarmal: Solche Gewissensklauseln bestehen einige Jahre, und dann hat sich das Gewissen schon überlebt. 1982 wurde diese Gewissensklausel abgeschafft.
Eins, zwei, drei, anglikanische Kirche. 1944 ordinierte bereits der Bischof von Hongkong für Macau, wo kein Mann zur Verfügung stand, eine Frau. Das wurde von der maßgebenden Lambeth-Konferenz 1948 missbilligt. Die Lambeth-Konferenz von 1968 stellte jedoch fest, es gebe weder für noch gegen die Frauenordination schlüssige Argumente. Damit hat man alle Möglichkeiten offengelassen. Als in Hongkong 1971 wieder zwei Frauen ordiniert wurden, wurde dies von der Lambeth-Konferenz dann 1978 gebilligt.
In England war die Geschwindigkeit noch etwas langsamer. Die Sperrminorität des Klerus war im gleichen Jahr noch so stark, dass es vorerst keine Priesterinnen gab. Die erste Priesterweihe wurde in der anglikanischen Kirche in England 1994 vollzogen, die erste Bischöfin 2014.
Bei den Vorgängen in den USA, also in der anglikanischen Kirche der USA, gab es 74,11 illegale Weihen, die aber später von der Synode gebilligt wurden. Daraufhin spaltete sich die Kirche, und die Gegner der Frauenordination gründeten eine eigene Gemeinschaft.
Der Weltkirchenrat, der Genfer Weltkirchenrat, in dem ja eine Fülle von protestantischen Kirchen zusammenarbeitet, war ein besonders wirksames Instrument für die Durchsetzung der Frauenordination. Die Grundlinien wurden schon 1948 bei der Amsterdamer Gründungskonferenz gezogen. Immer stärker wurde jede Art von Unterordnung als Verletzung der Menschenrechte gebrandmarkt. Philipp Potter, Generalsekretär von 1972 bis 1984, bezeichnete diese Unterordnung gar als dämonisch. Die christliche Botschaft wurde kanalisiert zum Kampf gegen Sexismus und für die soziale Befreiung.
Die einzelnen Mitgliedskirchen wandelten sich allerdings deutlich langsamer als die Genfer Gremien. 1972 gab es Frauenordination in etwa 30 der Gemeinschaften, nämlich in 72 von 239. Fünf Jahre später, 1975, sogar in etwas weniger Prozent, weil so viele neue Gemeinschaften hinzugekommen waren. Es haben dann 104 von 295 bejaht, also 26 Prozent. Die Gesamtzahl der Gläubigen, die von diesen Verbänden umfasst waren, ist allerdings in dieser Statistik nicht sichtbar.

Entwicklungen in der bayerischen Landeskirche und der Gewissensfrage

Eins, zwei, fünf. Die Kirche, aus der ich stamme, ist die evangelisch-lutherische Landeskirche in Bayern. Sie ist flächenmäßig die größte deutschsprachige evangelische Kirche und nach der hannoverschen und der rheinischen Kirche die drittgrößte nach Mitgliedern. Sie hat rund 1500 Gemeinden mit etwa 2,3 Millionen Mitgliedern.
Ende 1987 habe ich mein Theologiestudium an der kirchlichen Hochschule in Neuendettelsau begonnen. Das liegt bei Nürnberg. Dort wurde über die Frauenordination schon lange nicht mehr diskutiert; wer die Frage stellte, galt schon damals als ewig gestrig.
Dabei war die Bayerische Landeskirche in dieser Beziehung ein Spätling. Erst 1975 hat die Synode der Einführung zugestimmt, bei gleichzeitigem Rücktritt des Landesbischofs, der dies nicht mitverantworten, aber auch nicht im Wege stehen wollte. Bayern war damit die vorletzte Landeskirche, die in dieser Entscheidung kippte. Schaumburg-Lippe war 1991 die letzte; werfen Sie gelegentlich einen Blick auf die mitverteilte Tabelle.
Der Landesbischof versicherte den Gegnern der Frauenordination, dass er ihre Gewissensentscheidung achte und dass Pfarrer entsprechend dem Landeskirchenratsbeschluss auch dann als Dekane berufen werden können, wenn sie die Frauenordination noch ablehnten. Das galt für alle, die ihre Ordination bis 1975 empfangen hatten. Für die, die bereit waren, nach 1975 in eine Kirche mit Frauenordination einzutreten, wollte man diesen Gewissenschutz nicht gewähren.
Kaum aber war die Frauenordination und mit ihr auch dieser Gewissenschutzparagraph etabliert, erhob sich die Forderung nach Abschaffung des Macho-Paragraphen. Allein die Zubilligung der Möglichkeit, hier könnte jemand im Gewissen gebunden sein, obwohl das in 1. Korinther 14,37 ausdrücklich heißt, das Schweigen der Frau in der Gemeinde sei ein Gebot des Herrn, erschien trotz dieses Statements von Paulus und der ganzen Einbindung davon als eine Zumutung.
Ein Brief, der allen Synodalen zuging, empfahl, den so im Gewissen Gebundenen eine seelsorgerliche Behandlung angedeihen zu lassen. Das heißt, die Renitenten wurden als Seelsorgefälle eingestuft. Man ist an die Abschiebung von Dissidenten in psychiatrische Anstalten im Kommunismus erinnert. Es scheint aber tatsächlich so zu sein, dass man die Gewissen als therapierbar ansah.
Jedenfalls wurde der Gewissenschutz auch hier 1988 aufgehoben. Also konnten sich auch die, die vor 1975 ordiniert worden waren, dann nicht mehr auf ihr Gewissen berufen.
Das gleiche Spiel wurde dann 2010 mit der Homosexualität gespielt. Wenn ein schwules oder lesbisches Paar mit der Bitte um Segnung an einen Pfarrer gelangt, dann darf er das noch ablehnen, aus Gewissensgründen. Es fragt sich, wie lange noch.
Eins, zwei, sechs. Schweiz.

Rückkehr zur Schweizer Entwicklung

Jetzt führe ich die Geschichte, die wir vorher begonnen haben, ein Stück weiter. Sie erinnern sich an Gutknecht und Pfister. Die beiden Pfarrerinnen, die als erste in Zürich ordiniert worden waren, starben 1950. Sie haben nicht mehr erlebt, wie ihre Nachfolgerinnen in gleichberechtigte Ämter eingesetzt wurden.
Die NZZ formuliert in ihrem Bericht natürlich wertend und schreibt so: Es war ihnen nicht vergönnt zu erleben, dass ihre Nachfolgerinnen „endlich zu ihrem Recht kamen“.
Nachdem die Gesetze geändert worden waren, stehen 1963 wieder Theologinnen im Grossmünster, zwölf an der Zahl. Sie wurden die ersten ordinierten und vollwertigen Pfarrerinnen im Kanton Zürich.
Heute stellen die Frauen rund ein Drittel der reformierten Pfarrerschaft, Tendenz steigend.

Freikirchliche Wege und innere Spannungen

Eins, zwei, sieben Freikirchen. Es würde zu weit führen, alles genau aufzuführen. Summarisch sei erwähnt, dass Baptisten, Methodisten, Pfingstler und die meisten freien charismatischen Gemeinden inzwischen Frauen ins gemeindeleitende Amt einführen, auch wenn dies nicht immer Ordination genannt wird.
Bei den Diskussionen, die jeweils einer Einführung der Frauenordination vorangehen, wird üblicherweise auf mehrfache Weise relativiert und abgewiegelt. Erstens: Es handle sich beim Frauenpastorat doch nicht um eine heilsentscheidende Frage, so Präses Peter Strauch, FEG. Doch wenn die Frauenordination einmal eingeführt wird, dann darf sie nicht mehr in Frage gestellt werden, das ist auch die Erfahrung. Zweitens wird relativiert, indem gesagt wird, dass ohnehin menschliche Erkenntnis lediglich Stückwerk ist. Drittens wird gesagt, man möchte die vorhandenen Gaben der Frau nutzen. Und viertens sollen andere Lehrmeinungen und demzufolge auch andere Praktiken nach dem Motto Einheit in Vielfalt toleriert werden.
Christiane Geiser hat über den Weg zur Frauenordination in den evangelisch-freikirchlichen Gemeinden, Baptisten in Deutschland, sowie ihren eigenen Weg als Pastorin einer Freikirche in einem schönen Aufsatz diesen dargestellt. Sie berichtet, dass es bis in die Sechzigerjahre eigentlich keine Diskussion zur Frage gegeben habe. Die ersten konkreten Schritte bei den Baptisten wurden in der DDR unternommen. 1969 beschloss die dortige Bundesratstagung, der Bundesleitung die Freiheit zu gewähren, junge Mädchen ins Predigerseminar aufzunehmen, und zwar solche, die sich zum Dienst in unseren Gemeinden berufen wissen, auch wenn noch nicht abgesehen werden kann, ob der Dienst einmal vollzeitlich getan werden kann. Erst 1977 wurden dann offizielle Richtlinien für die Anstellung theologischer Mitarbeiterinnen erstellt.
In Westdeutschland wurde das Hamburger Seminar 1974 für das Frauenstudium geöffnet. Gleichwohl beschloss die Bundestagung, und das sehen Sie hier im Zitat: Der Bund beabsichtigt nicht, den Dienst einer Pastorin einzuführen. Das theologische Seminar sieht in der Regel keine theologische Ausbildung für Frauen vor. Und dann kommen die genannten Ausnahmen. Die möglichen Berufsziele, die dann hier aufgezählt werden, ähneln wieder den Zielen, die wir 1927 im Kirchlichen Gesetz für die Anstellung von Vikarinnen gesehen haben beziehungsweise 1936 in einem anderen Text, in dem Vertragsentwurf für die Anstellung.
Die Diskussionen laufen also in den Freikirchen in ganz ähnlichen Linien. Zum Beispiel konnten damals noch nicht die Bedenken ausgeräumt werden, was passieren würde, wenn eine theologische Mitarbeiterin heiratet und Mutter wird. Als Möglichkeit, die Schwierigkeiten zu vermeiden, nannte man ausdrücklich die Ehelosigkeit um des Reiches Gottes willen. Man wolle sie aber nicht zur Bedingung machen. Noch 1980 blieb es beim Begriff theologische Mitarbeiterin, Pastorin wurde abgelehnt. 1981 wurde diese Entscheidung vom Bund bekräftigt, zugleich die Ortsentscheidung in die Hand der Gemeinde gelegt.
Ab 1987 wurden dann Ordinationsurkunden an Frauen ausgestellt, die die Aufgabe der Katechese, der Seelsorge, des Unterrichts und der Mission als Aufgabe erwähnen, die klassischen veramtlichen Amtshandlungen jedoch unerwähnt lassen. 1931 beantragen zwei Gemeinden, den Titel Pastorin einzuführen; der Bundesrat nimmt dies zur Kenntnis und lässt es dienstrechtlich umsetzen. 1999 schließlich wird die letzte theologische Mitarbeiterin in Pastorin umbenannt. Das sind so die letzten Schritte auf diesem Weg.
Bis zum Jahr 2008 arbeiteten in den baptistischen Gemeinden 65 Pastorinnen, circa ein Drittel der Studenten in Elstal sind heute weiblich. Ich habe den Eindruck, dass die Freikirchen, und da muss sich jeder an der eigenen Nase fassen, müde geworden sind, den Abwehrkampf weiterzuführen. Man will die endlosen Diskussionen nicht und macht seinen Frieden mit den neuen Verhältnissen. Der Ruf nach Frieden, nach Versöhnung, nach Gemeinschaft in dieser Vielfalt ist sehr laut und stark geworden.
Allerdings möchte ich den Freikirchen zugutehalten, dass ihre Diskussionen um die Frauenordination viel stärker einen theologischen Charakter behalten haben als in den Landeskirchen, in denen das Schriftprinzip, also das Erkenntnisprinzip, wir haben die Schrift als Norm und Quelle, schon viel länger außer Kraft gesetzt war.

Zusammenfassender Überblick und kirchliche Gesamtentwicklung

1,3 Zusammenfassender Überblick
In der Liste, die Sie auf der Rückseite des Handouts haben, haben wir zahlreiche Gemeinschaften, Kirchen und Verbände aufgeführt. Bei der Betrachtung dieser Liste bitte ich, die von der Größe her unverhältnismäßige Zusammenstellung von Weltkirchen wie der römischen Kirche neben völlig unbedeutenden protestantischen Splittergruppen zu entschuldigen.
Das ist wichtig im Blick zu behalten, denn optisch sieht die Liste sonst nach einem Siegeszug in der Geschichte der Frauenordination aus. Tatsächlich lebt die Weltchristenheit, wenn man alles unter Christen subsumiert, was sich so nennt, immer noch mehrheitlich ohne Frauenordination, auch wenn hier in Europa versucht wird, einen ganz anderen Eindruck zu erwecken.
In der römischen Kirche hat sich trotz unendlicher Debatten diese Sache zumindest im Kirchenrecht noch nicht verändert. In der orthodoxen Kirche bedurfte es kaum Debatte. Beide Kirchen pflegen, auch wenn uns das nicht gefällt, einen starken marianischen Anteil in der Frömmigkeit und versuchen, die gottesdienstliche Liturgie möglichst von jeder Veränderung freizuhalten, besonders in den orthodoxen Kirchen.
Lassen Sie mich diese Tabelle etwas auswerten.
Erstens: die Dauer der Entwicklung. Von der Einführung der Frauenordination in der ersten deutschen Landeskirche bis zur letzten dauerte es rund dreißig Jahre, also circa 1960 bis 1990. Es ist zu erwarten, dass sich nach diesen Grundsatzentscheidungen weitere Entwicklungen wie die ethische Bewertung der Abtreibung, Homosexualität, Transsexualität, der polyamorösen Beziehungen, des Inzests und der Pädophilie nun rascher vollziehen werden, weil die grundsätzlichen Schranken beseitigt sind.
Ich erinnere mich gut an manche Kirchenführer. Der Kirchenpräsident von Hessen-Nassau, Peter Steinacker, hat den kirchlichen Gemeinschaften vorgehalten: Ihr habt doch jetzt mit der Frauenordination euren Frieden gemacht, jetzt könnt ihr doch auch der Segnung der Schwulen und Lesben zustimmen. Ähnliches gab es in der Schweiz an verschiedenen Orten.
Zweitens: die Richtung der Entwicklung. Der Weg zur Ordination ist allen gegenteiligen Beteuerungen zum Trotz keine Einbahnstraße, das gibt doch Hoffnung. Es gibt mehrere Fälle, in denen sich Kirchen wieder davon verabschiedet haben. Schauen Sie das Ende der Tabelle an.
Interessanterweise wird dort, wo die Frauenordination noch nicht eingeführt ist, gerne gesagt, ein solcher Schritt gefährde nicht die Einheit und würde das Evangelium nicht berühren. Dort aber, wo sie eingeführt worden ist und die widerstrebenden Stimmen nicht verstummen wollen, da ergehen schlimme Verwerfungen über solche Rückschrittlichkeit, Diskriminierungen, Fundamentalismus und Ähnliches. Da ist dann die Einheit bedroht.
Drittens: das Verhältnis von Landes- und Freikirchen. In der Regel gehen die Landeskirchen den Freikirchen voraus. So hat die lutherische Staatskirche Norwegens die Frauenordination 1961 eingeführt, ihr freikirchliches Pendant erst 2005. In Schweden aber geschah dies durch die progressiven Baptisten, deren Geschichte wir ja in Deutschland etwas verfolgt haben, schon fast zeitgleich.
Viertens: institutionelle Folgen. Die Entwicklung der Landeskirchen hat in einigen Fällen zu Trennungen, teilweise Spaltungen geführt. Diese Entwicklung hat auch den Freikirchen viele neue Mitglieder zugeführt und der evangelikalen Bewegung eine Zeit lang Auftrieb gegeben, solange sich die evangelikale Bewegung über die grundsätzlichen Fragen noch im Klaren war.
Robert Jabrow schreibt 1999 in einem Überblick über die Literatur zu 1. Timotheus 2, dass eine Frau über den Mann nicht herrschen und nicht lehren soll, dass im evangelikalen Bereich in den neunziger Jahren ein Dammbruch entsteht. Bis dorthin war auch die exegetische Literatur zumindest aus eher konservativer Richtung noch konservativ. Aber in den 90er Jahren geschieht ein Dammbruch, und das sehen wir in den Freikirchen, die jetzt in den Nullerjahren reihenweise auch ihre Position verändern.
Fünftens: die Frage des Gewissenschutzes für Abweichler. In Kirchen, die die Frauenordination eingeführt haben, wird der Gewissenschutz je über kurz oder lang aufgehoben und eine Unumkehrbarkeit postuliert. Die EKD-Kammer für Theologie verlautbarte 1992, dass Kritik an der Frauenordination „den Boden der evangelischen Kirche“ verlasse. Durch Kirchenrecht und Mehrheitsentscheidung wird so das an Gottes Wort gebundene Gewissen mit Füßen getreten. Das Anliegen der Reformation ist damit aufgegeben.
2008 und 2009 gab es in Finnland Entlassungen und Verurteilungen von Frauenordinationsgegnern durch staatliche Gerichte zu Geldstrafen wegen Verstoßes gegen die Antidiskriminierungsrichtlinien. Zusammen mit den Gerichtskosten bedeutet dies in der Regel den wirtschaftlichen Ruin. Ich kenne ein wenig die Zahlen: Die Geldstrafen, die verhängt wurden gegen renitente Pfarrer, die nicht mit einer Pfarrerin am Altar stehen wollten, waren noch im drei- bis vierstelligen Bereich. Aber die Gerichtskosten lagen in einem höheren fünfstelligen Bereich. Und das bedeutet ohne brüderliche Hilfe in der Regel den persönlichen Bankrott.
Inzwischen gibt es mehrere auch evangelikale Verbände, die wie gewisse Landeskirchen nur noch solche Pfarrer ordinieren beziehungsweise nur noch solche Hauptamtliche als Pastoren und Dozenten berufen, die die Frauenordination befürworten. Ich will keinen Namen nennen, Sie sind mir bekannt, aber die Lage hat sich auch im freikirchlichen Bereich hier drastisch verändert.
In verschiedenen Ländern gab es kirchliche oder staatliche Verfolgung von Kritikern der Frauenordination und Homosexualität: Finnland, Schweden, neuerdings die Niederlande, gerade in den letzten Tagen wegen der Nashville-Erklärung. Ich denke, wir müssen angesichts der verschärften Antidiskriminierungsgesetze, auch in der Schweiz, also hoffen wir noch auf das Referendum, damit rechnen, dass dies die letzte Konferenz ist, bei der wir das biblische Zeugnis ohne Angst vor persönlichen Sanktionen aussprechen dürfen.
Das Buch von Wladimir Palkow, Die Löwen kommen, sollten wir alle gelesen haben.
Ich überspringe den Punkt zwei, den kann ich nicht überspringen. Aber den Punkt drei werde ich überspringen, um zum Schluss zu kommen.

Äussere Folgen und Traditionsbruch

Äußere Folgen
Erstens: Die Einführung der Frauenordination stellt einen Traditionsbruch sondergleichen dar. Die zur Selbstverständlichkeit gewordene Frauenordination ist ein Bruch mit einer über neunzehnhundertjährigen geistlichen Tradition und, wenn man das Alte Testament mit seinem männlichen Priestertum hinzuzählt, ein Bruch mit einer über dreitausendjährigen Tradition. Ein Konsens mit Gesellschaft und Politik wurde hier über den Konsens mit unseren Vätern und Müttern im Glauben gestellt. Weltwerdung der Kirche.
Zweitens: „Schub für die innerkirchliche Frauenemanzipation.“ Natürlich ist nicht jede Pfarrerin eine dezidierte Feministin, vielleicht nicht einmal die Hälfte von ihnen. Aber indem sie dieses Amt bekleiden, fördern sie den Egalitarismus, noch ehe sie irgendetwas dazu geäußert haben. Auch die lesbische Frauenbewegung ist untrennbar damit verbunden. Nur ein kleines Beispiel: Monika Baatz und Hertha Leistner schrieben 1993 ihre Doktorarbeit gemeinsam über das Thema „Aus der Nichtexistenz auftauchen. Der Beitrag von Tagungsarbeit zum Identitätsbildungsprozess lesbischer Frauen in der evangelischen Kirche“. Man lasse sich auf der Zunge zergehen, was das bedeutet. Die evangelische Kirche war damit nicht nur angetrieben von der gesellschaftlichen Entwicklung, sondern trieb diese selbst voran. Und indem man darüber schreibt, kann man jetzt sogar selbst Karriere machen. Baatz schaffte es bis zur grünen Bundestagskandidatin, Leistner wurde Studienleiterin in Bad Boll und im Frauenstudienbildungszentrum der EKD. 1996 bekam Leistner das Bundesverdienstkreuz am Bande. Verdienstvoll ist nur, dass der Theologieprofessor Wolfhart Pannenberg das seinige Bundesverdienstkreuz daraufhin 1996 zurückgegeben hat. Der Betreuer dieser Doktorarbeit war Helmut Kentler, Sozialpädagogikprofessor, Haupttrommler für den Wechsel von der bibelorientierten zur emanzipatorischen Jugendarbeit, gern gesehener Redner in evangelischen Kirchen. Als bekennender Homosexueller brüstete er sich damit, erziehungsauffällige Jugendliche mit behördlicher Zustimmung bei vorbestraften Pädophilen untergebracht zu haben.
Drittens: Eine gegenseitige Verstärkung ist auch beim Verhältnis zum politischen Feminismus festzustellen. Abtreibungsfrage, Ehe für alle – so geht es immer weiter. Die Anerkennung der Vielweiberei, der Vielmännerei, vielleicht auch einmal des Sex mit Kindern werden die nächsten Schritte sein.
Herr Präsident! Ich breche hier noch die geistlich-theologischen Folgen und parallele Entwicklungen ab. Wir haben eine allgemeine Entwertung der Autorität des Amtes, und das betrifft nicht nur das kirchliche Amt, es betrifft alle Ämter. Wir haben zweitens eine Zurückdrängung der Gemeindezucht, drittens eine immer schwächere und fehlende Apologetik gegenüber Homo- und Gender-Bewegungen. Ich frage Sie mal: Nennen Sie mir Pfarrerinnen, die es wagen, diesen Tendenzen mutig entgegenzutreten. Wenn von weiblicher Seite Kritik an Geschlechtsvermischung und Genderismus geübt wird, dann sind es oft katholische Autorinnen wie Gabriele Kuby, Barbara Gerl-Falkowitz oder Edith Düsing.
Viertens: Das ganze symbolische Gefüge, das wir vorher so schön gehört haben, in das hinein Gott, Mensch und Kirche gedacht hat, gerät ins Wanken. Es ist zwar isoliert betrachtet richtig zu sagen, die Frauenordination sei keine heilsentscheidende Frage. Doch immer, wenn Zeitgeist und Heiliger Geist nicht unterschieden werden, öffnet sich die Tür, und die kalte Luft der Frage nach der Macht strömt herein. Was könnte ich, aber darf ich nicht? Ersetzt dann das dankbar staunende: „Gott, ich danke dir, was du mir alles gegeben hast!“

Schlussgedanken und abschließender Appell

Zum Schluss, Teil vier: Wohin sind wir unterwegs?
Christus sagt: An ihren Früchten werdet ihr sie erkennen. Diejenigen, die im Umfeld der Frauenordination mitschwimmen oder sie fördern, müssen sich einmal der Verantwortung stellen, welchen Weg ihrer Gemeinde und Kirche sie gefördert haben.
Wollen wir uns also der egalitären Bewegung unserer Umwelt anschließen, die Gleichberechtigung und Selbstverwirklichung verspricht, aber Scheidungen, Kindstötungen, einsame und unsichere Kinder und eine außer Rand und Band gekommene Genderbewegung hervorgebracht hat? Wollen wir die Vermännlichung der Frau und die Verweiblichung des Mannes fördern? Haben wir noch die Kraft zur Verteidigung, oder machen wir lieber unseren Frieden mit der Welt? Wenn wir aber schon nicht mehr die Kraft zur Verteidigung haben, woher soll dann noch die Kraft zum Angriff kommen, zum evangelistischen Angriff?
Für den Bestand der weltweiten Gemeinde wird Christus selbst sorgen. Aber nicht zuletzt der Bestand Europas, so wie wir es einmal von unseren Vätern und Müttern geerbt haben, wird davon abhängen, ob wir noch einmal die Kraft zu einer mutigen Abwehr, Apologetik und evangelistischen Angriff finden, einem evangelistischen Angriff, in dem das Gesetz Gottes und seine Ordnungen das sind, was wir dankbar bestaunen und studieren.
Ich schließe mit einem Zitat meines Doktorvaters Reinhard Lenzka. Er sagte in einem Vortrag vor einem Pfarrkonvent, ähnlich wie ich es gerade angedeutet habe, Zitat: „Klaren Entscheidungen pflegen wir uns gerne zu entziehen, zumal wenn wir wissen, wie scharf der Widerspruch menschlicher Meinungen und Mehrheiten sein kann. Wer aber weiß, in welcher Weise der dreieinige Gott Schöpfer und Erhalter, Richter und Ritter dieser Welt ist, der wird sich vor dem Gericht der Menschen nicht fürchten, weil er die Rettung aus dem Gericht Gottes zu verkündigen hat und für sich selbst erhoffen darf.“
Danke für die Aufmerksamkeit.