Zins
Zins, Zinsmünze. Das deutsche Wort stammt vom lat. census, Schätzung, Kopfsteuer; solche wurde den Juden von den Römern auferlegt, Mt. 22,17, V. 19: die Zinsmünze, ebenso Mt. 17,25. (Die Parallelstelle Luk. 20,22 spricht von phoros, eigentl. Steuer, Luther: Schoß.) Dagegen handelt es sich beim Zinsgroschen, Mt. 17,24 ff., um die Tempelsteuer (s. Abgaben u. Wechselbank). In der jetzt gewöhnlichen Bedeutung von Zinsabgabe für Benützung eines Kapitals kommt das Wort nicht vor, dafür steht immer „Wucher“ (s. d.). Dagegen steht „Zins“ (zinsen, zinsbar sein) im Alten Testament häufig für Abgabe, Tribut, auch im Sinn von Frondienst; Esth. 10,1; 5 Mo. 20,11 vorzüglich von unterjochten Völkern und Städten, 2 Röm. 3,4 von Naturalabgaben. Das von Luther mit „Rentmeister“ übersetzte Wort heißt 2 Sa. 20,24; 1 Kö. 4,6; 12,18 Oberbeamter über den Tribut, die Abgaben, bezw. die Frondienste, vgl. 2 Mo. 1,11, die Fronvögte in Ägypten. Spr. 12,24: lässige Hand muß zinsen = dienstpflichtig sein. Esra 4,13 u. 20; 7,24 ist das chald. „halach“, welches Luther mit „jährliche Zinsen“ übersetzt, wahrscheinlich das von den persischen Königen erhobene „Wegegeld“, eher dem Zoll ähnlich, belo wahrscheinlich Accise, middah = Tribut.