Zum Inhalt

Witwen

Witwen rechnet die Schrift zu den hilfsbedürftigsten Personen, zumal wenn sie arm sind (1 Tim. 5,3-5; Luk. 7,13; 18,3; 2 Kö. 4,1). Als solche sind sie, selbst heidnische Witwen (Luk. 4,26; Jer. 49,11), besondere Schützlinge Gottes und seines Gesetzes (Ps. 68,6; 146,9; 5 Mo. 10,18; 2 Mo. 22,22-24). Verletzung der Witwen ist eine himmelschreiende Sünde, die von Gott besonders geahndet wird (5 Mo. 27,19; Hi. 24,3; Jes. 1,17; Jer. 7,6; 22,3; Sach. 7,10; Sir. 35,17-19), auch wenn Pharisäer in langen Andachtsübungen auf das Vermögen wohlhabender Witwen spekulieren (Mk. 12,40). Versorgung der Armen ist Gottesdienst (Jak. 2,2 ff.) und Pflicht des Frommen (Hi. 29,13; 31,16; 2 Makk. 8,28. 30), s. auch Arm.
Nicht weniger als das Gesetz trug die Gemeinde Christi von Anfang (Apg. 6,1) Sorge für Witwen Als echte Witwen, die ihren Glauben in heil. Wandel und eifrigem Wohltun bewährt hatten, nahmen sie eine Chrenstellung in der Gemeinde ein und leisteten ihr wohl auch Dienste, soweit ihr Alter dies zuließ (1 Tim. 5,3-16). Hingegen sollen Witwen, die nicht allein stehen, und jüngere Witwen der Gemeinde nicht zur Last fallen. Die letzteren sollen lieber heiraten (1 Tim. 5,14, vgl. 1 Mo. 38). Echte Witwen haben der Weltlust entsagt und führen ein Leben des Glaubens und Gebets wie Hanna (Luk. 2,37; Mk. 12,44; Jud. 8,6; 1 Kor. 7,8. 9. 39. 40).
Witwenschaft steht bildlich sowohl von Babel (Jes. 47,8. 9; Off 18,7) als von Jerusalem während ihres Strafzustands (Klagel. 1,1), der aber nicht ewig dauern soll (Jes. 54,4).
Zur Übersicht