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Weben

Weben bedeutet hin- und herbewegen.
1) Im einfachen Wortsinn steht es Mt. 11,7; Jak. 1,6, vom Schwingen der Hand zum Schlagen Jes. 19,16, intransitiv — sich hin- und herbewegen, sich regen, 1 Mo. 1,20 f.; Ps. 65,9; Hes. 47,9; Apg. 17,28. —
 2) Vom Weber gebraucht s. Art. Weber. —
3) In der gottesdienstlichen Sprache bezeichnet es eine Ceremonie, bei der nach der jüdischen zu 2 Mo. 29,24 u. 4 Mo. 6,19 f. stimmenden Überlieferung gewisse Gegenstände des Opfers vom Priester dem Opfernden auf die Hände gelegt und dann, nachdem er seine Hände unter die des Opfernden gelegt, nach vorwärts und wieder nach rückwärts bewegt wurden. Es war ein Darbieten und Wiederzurücknehmen und wurde vorgenommen mit den Opferbestandteilen, welche dem Herrn übergeben, von ihm aber seinen Dienern, den Priestern, abgetreten wurden; zum Zeichen, daß sie ein Geschenk vom Herrn, nicht von den Opfernden an die Priester waren. Gewebt wurden solgende Opferteile: bei Dankopfern die Brust des Opfertieres, die „Webebrust“, 3 Mo. 7,30f. 34; 9,21; 10,14f.; 4 Mo. 6,20, die ganzen Tiere (Lämmer) beim Dankopfer des Wochenfestes, 3 Mo. 23,19f., und nebst dem dazu gehörigen Öl bei dem Reinigungsschuldopfer, 3 Mo. 14,12f. 24; die Erstlingsgarbe am Paßahfest, die „Webegarbe“, 3 Mo. 23,10f. 12. 15, die Erstlingsbrote „Webebrote“ am Wochenfest, 3 Mo. 23,17. 20; einige Bestandteile des Nasiräerdankopfers, 4 Mo. 6,19f., und aus Gerstenmehl bestehende Eiferopfer, 4 Mo. 5,25. Auch das 4 Mo. 8,11. 15 vorgeschriebene Weben der Leviten, ohne Zweifel durch Hinundherführen derselben vollzogen, hat den Sinn, daß sie dem Herrn übergeben, von ihm aber den Priestern, ihnen zu dienen, überlassen wurden, vgl. V. 15-19. Wenn nach 2 Mo. 29,22-25 und 3 Mo. 8,25-28 bei dem Priesteropfer sowohl die durch die Opfergesetzgebung für Verbrennung auf dem Altar bestimmten Fettstücke usw., als die die Abgabe des Opfernden an den Priester ausmachende Hebeschulter zuerst gewebt und dann auf dem Altar verbrannt werden, so bedeutet das 1) die Zuweisung jener Fettstücke an den Priester, damit er mit ihnen, sie auf den Altar bringend, seinen Priesterdienst verrichte, 2) die Velehnung des Priesters mit der Gabe, die er künftig für seinen Dienst empfangen, jetzt aber, da er noch nicht ausgeweiht war, dem Herrn übergeben sollte. Daß bei diesem Opfer nach 2 Mo. 29,26 u. 3 Mo. 8,29 die Webebrust dem Mose zufiel, erklärt sich daraus, daß er und noch nicht der erst zu weihende Priester als Diener Gottes tätig war.
— In erweitertem Sinn bezeichnet das Wort Webe überhaupt eine dem Herrn geweihte Gabe, 2 Mo. 35,22; 38,24. 29.
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