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Waisen

Waisen sind in betrübtem Stande, weshalb auch sonst Verlassene als Waisen bezeichnet werden, Jer. 15,7; Hos. 14,4; Joh. 14,18. Das mosaische Gesetz und die Prophetie befiehlt sie wie die Witwen und Fremdlinge dem besonderen Schutz und der barmherzigen Fürsorge des Volkes und namentlich seiner Obrigkeit, 2 Mo. 22,21; 5 Mo. 16,11. 14; 24,17 ff.; 26,12 f.; Ps. 82,3; Spr. 23,10; Jes. 1,17; Jer. 7,6. Sich dieser Verlassenen anzunehmen gilt als echte Frömmigkeit, die göttl. Segen bringt, 5 Mo. 14,29; Hi. 29,12; 31,17; Jer. 22,3-5; Tob. 1,7; Jak. 1,27; sie zu vergewaltigen als schreiendes Unrecht, das Gottes Rache herausfordert, 5 Mo. 27,19; Hi. 6,27; 22,9; 24,3; Ps. 94,6; Jes. 10,2; Hes. 22,7; Mal. 3,5. Und wenn irdische Obrigkeiten ihrer Pflicht vergessen, Jes. 1,23, so will der Herr selbst sich dieser Verlassenen besonders annehmen als Richter und Vater, 5 Mo. 10,18; Ps. 10,14. 18; 68,6; 146,9; Sir. 35,17, wogegen den Gottlosen gedroht wird, daß ihre Kinder Waisen werden müßen, 2 Mo. 22,23; Ps. 109,9.
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